Kommunales

Auch wenn Otter Teiche leer fressen, dürfen sie nicht geschossen werden. (Foto: Florian Möllers/Landesfischereiverband)

05.12.2023

"Ein Schlag ins Genick der Teichwirtschaft"

Gerichtsurteil: Fischereibranche muss Leerfressen durch Otter hinnehmen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zwei Verordnungen, die unter bestimmten Umständen die Tötung von Fischottern zulassen, vorläufig – also bis zur Entscheidung in der Hauptsache – außer Vollzug gesetzt und damit den Eilanträgen dreier Umweltverbände stattgegeben. Beim Landesfischereiverband Bayern stößt das auf massive Kritik. „Juristisch korrekt, praktisch ein Schlag ins Genick der Teichwirtschaft“, sagt Verbandssprecher Thomas Funke. Die Enttäuschung bei den bayerischen Teichwirten sei enorm. „Durch den Gerichtsentscheid herrscht fortgesetzte Perspektiv- und Hoffnungslosigkeit, wie Teichwirte ihre Fische vor dem Otter schützen und so den Betrieb aufrechterhalten können“, so Funke weiter.

Verbandsvizepräsident Alfred Stier, dessen Familie seit Generationen eine Teichwirtschaft betreibt, lässt seinem Unmut freien Lauf: Wir sehen durch den weiterhin unkontrollierbaren Fraßdruck des Otters einem schwarzen Advent in der Teichwirtschaft entgegen“, so Stier. „Wenn es bald in Bayern keinen heimischen Karpfen zu Silvester mehr gibt – dann mag das rechtlich korrekt sein. Ob es den Menschen recht ist, bleibt abzuwarten.“

Rund um seine Teiche habe er bereits wieder die Spuren zahlreicher Otter entdeckt, berichtet Stier. Für diesen Monat hatte er nach eigenen Worten bereits Vorkehrungen getroffen, um seinen Fischbestand zu schützen. Aufgrund des Richterspruchs seien ihm „nun über Nacht die Hände gebunden“, klagt Stier.

 

Verlust wertvoller Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten

 

Beim Fischereiverband verweist man darauf, dass mit der Gerichtsveordnung nicht nur die wirtschaftliche Existenz der Teichwirt*innen ruiniert sei. „Verschwinden die Teiche infolge der dann fehlenden Unterhaltung, geht damit der Verlust wertvoller Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten einher, die der Teichwirt bisher sichergestellt hat. Letztendlich gräbt der unregulierte Otterbestand durch die erzwungene Stilllegung der Teiche nicht nur Frosch, Wasserfledermaus und Libelle das Wasser ab“, erläutert Thomas Funke.

Der Verwaltungsgerichtshof verweist darauf, dass man gar nicht anders habe entscheiden können. Die Änderung einer der beiden Verordnungen sei bereits aus formellen Gründen nichtig, weil einer der antragstellenden Verbände am Verfahren zu Unrecht nicht beteiligt worden sei. Darüber hinaus seien beide Verordnungen auch inhaltlich rechtswidrig. Es verstoße sowohl gegen die Vorgaben des Bayerische Naturschutzgesetz als auch gegen verfassungsrechtliche Bestimmungen, die Entscheidung über die Anzahl der zulässigen Tötungen der Landesanstalt für Landwirtschaft zu übertragen. (apl)
 

 

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