Kommunales

Spätestens mit der verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung wird jede Gemeinde klären müssen, wie und bis wann er seine Wärme treibhausgasneutral erzeugen kann. (Foto: Olivier Tuffé/Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)

11.11.2023

Enges Zeitfenster bei Pflicht zum Wärmeplan

Nur bei Antragstellung bis Ende 2023 können finanzschwache Kommunen bis zu 100 Prozent gefördert werden

Die kommunale Wärmeplanung ist bisher nur in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein verpflichtend. Eine freiwillige kommunale Wärmeplanung wird bereits seit November 2022 nach Maßgabe der Kommunalrichtlinie (KRL) bundesweit gefördert. Bei Antragstellung bis Ende 2023 können finanzschwache Kommunen Förderquoten von bis zu 100 Prozent erhalten.

Mittlerweile berät der Gesetzgeber über eine bundesweit flächendeckende verpflichtende kommunale Wärmeplanung. Nach dem Entwurf eines Wärmeplanungsgesetzes (WPG) soll für Gemeinden über 100 000 Einwohner*innen bis Mitte 2026 und für kleinere Gemeinden bis Mitte 2028 ein kommunaler Wärmeplan vorliegen. Darin sollen für die Jahre 2030, 2035 und 2040 Gebiete ausgewiesen werden, in denen Gebäude entweder zentral durch Wärme- oder Gasnetze oder nur dezentral mit Wärme versorgt werden sollen. Bis 2030 soll 50 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen, bis 2045 soll die Wärmeversorgung klimaneutral sein.

Betreiber von Wärmenetzen sollen ebenfalls zur Einhaltung von Erneuerbare-Energien- und Abwärmezielen sowie zur Erstellung von Wärmenetzausbau verpflichtet werden. Geplant ist ferner eine besondere Verknüpfung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG): Die zuständigen Stellen sollen Gebiete gesondert als Wärme- oder Wasserstoffnetzausbaugebiete ausweisen können. Für diese Gebiete gelten dann Übergangsvorschriften nach dem GEG: Wer einen rechtzeitigen Netzanschluss ausreichend vertraglich gesichert hat, muss bis dahin die Anforderungen des GEG an 65 Prozent erneuerbare Wärme nicht erfüllen.

 

Wichtigste erneuerbare Wärmequelle ist derzeit noch Biomasse


Spätestens mit der verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung wird jede Gemeinde klären müssen, wie und bis wann er seine Wärme treibhausgasneutral erzeugen kann. Hier ist eine frühzeitige Kommunikation und Kooperation der beteiligten Akteure wichtig, um Wärme- und Projektplanung aufeinander abzustimmen und mit der Wärmeplanung auch weitere planungsrechtliche Grundlagen für die Projektgenehmigung und -realisierung zu schaffen.

Chancen bieten sich für Wärmenetze in unterschiedlichen Größen und mit unterschiedlichen Temperaturniveaus. Sie können durch verschiedene Wärmequellen gespeist werden – etwa oberflächennahe Geothermie oder Solarthermie. Dafür muss rechtlich nicht nur geklärt werden, wer solche Netze betreibt und wer durch sie versorgt wird, sondern auch, wer unter welchen Bedingungen Wärme in diese Netze einspeisen darf. Wichtigste erneuerbare Wärmequelle ist derzeit noch Biomasse. Auch ihr Anteil an der Wärmeversorgung wird steigen müssen. Er soll jedoch durch das WPG beschränkt werden, um die nachhaltige Nutzung der Biomasse zu sichern und die Funktion der Wälder Kohlenstoffsenke nicht zu gefährden. (BSZ)

 

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