Kommunales

Anders als bisher dürfen die Kommunen die Wahlscheine erst 20 Tage vor der Wahl verschicken. Bei den Wahlen 2020 konnten Wahlscheine bereits ab dem 34. Tag vor dem Urnengang verteilt werden. (Foto: dpa/Pia Bayer)

07.08.2025

Fristverkürzung bei Kommunalwahl sorgt für Unmut

Ab 2026 dürfen Kommunen Wahlscheine für die Briefwahl erst 20 Tage vor der Wahl verschicken. Die Grünen sprechen von einer parteipolitisch motivierten Schikane, der Bayerische Städtetag warnt vor logistischen Problemen

Die kürzeren Fristen für die Abstimmung per Brief bei den anstehenden Kommunalwahlen wecken Befürchtungen. Anders als bisher dürfen die Kommunen die Wahlscheine erst 20 Tage vor der Wahl verschicken. Bei den Wahlen 2020 konnten Wahlscheine bereits ab dem 34. Tag vor dem Urnengang verteilt werden - zumindest so weit bis dahin die Stimmzettel vorlagen, wie das Innenministerium mitteilte. 

Das Ministerium hatte die Neuerung im Juli verkündet. Die Kommunalwahlen sollen am 8. März 2026 stattfinden. Die Briefwahlunterlagen können somit am 16. Februar 2026 herausgegeben werden.

Grüne: Änderungen sofort zurücknehmen

„Das ist eine parteipolitisch motivierte Schikane, die unsere Wahlämter in den Rathäusern im Landkreis München ausbaden müssen“, kritisierten die Grünen-Abgeordneten Claudia Köhler und Markus Büchler. Die Änderung müsse sofort wieder zurückgenommen werden. Eine Briefwahl sei ohnehin schon ein organisatorischer Kraftakt für die Rathäuser.

Der bayerische Städtetag hatte in einer Stellungnahme vor der Entscheidung die Friständerung zum jetzigen Zeitpunkt als „unglücklich“ bezeichnet. Es seien Logistik- und Zustellprobleme zu befürchten. Es gebe kaum einen zeitlichen Puffer. 
Innenministerium sieht viele Vorteile 

Das Innenministerium erläuterte, mit dem Schritt solle die Abgabemöglichkeit der Briefwahlstimmen näher an den Wahltermin herangerückt werden, um einer zunehmenden Vorverlagerung des Wahlkampfes entgegenzuwirken. Da Briefwähler ihre Stimme zuletzt schon deutlich vor dem Wahltermin abgaben, hätten sie zudem nicht mehr auf aktuelle Entwicklungen reagieren können. 

„Sicherlich stellt die Verkürzung der Frist für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen die Wahlbehörden vor organisatorische Herausforderungen“, hieß es beim Innenministerium. „Die vorgezogenen Bundestagswahlen im Februar haben aber gezeigt, dass auch eine Fristverkürzung auf rund drei Wochen vor dem Wahltag ohne erhebliche Nachteile umsetzbar war.“

Die Änderung entlaste zudem die Wahlorganisation. So werde die Arbeit zwischen der Zulassung der Wahlvorschläge und Druck und Auslieferung der Stimmzettel entzerrt. Bisher müsse die Wahlorganisation binnen kürzester Zeit den Druck und die Verteilung der Stimmzettel veranlassen, was erhebliche logistische Probleme mit sich bringe und zu Flüchtigkeitsfehlern führen könne. (dpa)

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