Kommunales

Die Stadt habe Pop-up-Radwege auf drei vielbefahrenen Straße in dauerhafte Fahrradstrecken umwandeln dürfen, urteilte das Gericht. (Foto: dpa/Peter Kneffel)

27.10.2021

Gericht weist Klage gegen Münchner Pop-up-Radwege ab

Der Chef des Automobilclubs Deutschland muss akzeptieren, dass er dort nun häufiger im Stau steht

Es ist der Kampf um die Straße: Wer bekommt mehr Raum? Radler oder Autofahrer - oder, wie es vor Gericht heißt, Verkehrsteilnehmer mit "Muskel- oder Motorbezug"?

Das Verwaltungsgericht hat am Mittwoch eine Klage gegen neue Radwege in München abgewiesen. Die Stadt habe Pop-up-Radwege auf drei vielbefahrenen Straße in dauerhafte Fahrradstrecken umwandeln dürfen, urteilte das Gericht. Die Stadt könne aufgrund der zahlreichen Autos, die dort unterwegs sind, davon ausgehen, dass Radler besonderen Schutz und eine eigene Spur benötigen. Der Präsident des Automobilclubs Mobil in Deutschland, Michael Haberland, hatte die Klage eingereicht. Streitwert: 20 000 Euro.

Die Stadt hatte 2020 einzelne Spuren großer Straßen zu temporären Radwegen gemacht. Im März wurde beschlossen, einige Strecken dauerhaft für Radler zu reservieren. Mobil in Deutschland wertet das als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Die Pop-up-Radwege hätten Tausende Autofahrer in den Stau gezwungen, begründete der Verein im Sommer seine Klage.

Der Handel leide an einigen Straßen unter dem Stau vor der Tür, sagt Haberland vor Gericht: "Die ersticken da im Stau." Sieben Ampelphasen brauche man zuweilen, um einen einzelnen Straßenabschnitt im Berufsverkehr hinter sich zu bringen. "Das hat sich massiv ausgewirkt", sagt er - und zwar insofern dass "die Funktionalität dieser Straße als Straße für Autofahrer ausgeschaltet" sei. Er bezieht sich vor allem auf die Elisenstraße in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofs.

Zahl der Radler nahm während Corona stark zu

Während der Corona-Pandemie hat die Zahl der Radler auch in München stark zugenommen. Vielerorts wurde es auf den bestehenden Radwegen zu eng. Mit den Pop-up-Radwegen wollte die Stadt den Radlern mehr Platz einräumen und helfen, Unfälle zu vermeiden. Andere Großstädte in Deutschland machten das ähnlich.

Weil das Konzept gut ankam, wurden seit Ende April/Anfang Mai 2021 vier Pop-up-Radwege in Dauerlösungen umgewandelt. Ein weiterer Ausbau der Rad-Infrastruktur ist in Planung: Für zwei weitere Pop-up-Radwege habe der Stadtrat "bereits bauliche Lösungen beschlossen", sagte eine Sprecherin des Mobilitätsreferates.

Genau das steigert Haberlands Angst um den Platz für sein Auto. "Das ist nur die Spitze des Eisbergs", warnt er. Es gebe ähnliche Pläne für 40 Straßen in der Stadt. "Tausende von Parkplätzen weg", sagt er - und auch viele Bäume.

"Überprüfen keine kommunalpolitischen Entscheidungen"

Es sei "nicht zu erwarten, dass wir irgendwelche kommunalpolitischen Entscheidungen überprüfen", betont der Vorsitzende Richter in der Verhandlung vor der Urteilsverkündung. Es liege im Ermessensspielraum der Stadt, zu entscheiden, ob sie den Radlern oder den Autofahrern mehr Platz einräumen wolle. "Das ist gerichtlicher Kontrolle entzogen."

Im Übrigen habe das Gericht Zweifel daran, ob die Klage überhaupt zulässig sei und Haberland tatsächlich klagen dürfe. Dazu müsse er nämlich ganz unmittelbar von den Pop-up-Radwegen betroffen sein - und konkret darunter leiden, dass er den weißen Streifen zum Radweg mit seinem Auto nicht überfahren darf.

Die Stadt legte vor Gericht nicht nur die Zahl der Autos vor, die durch Münchens Straßen fahren, sondern auch die der Radler. Demnach sind auf der Elisenstraße inzwischen 49 Prozent mehr Radfahrer unterwegs als noch 2018. Noch drastischer ist demnach der Zuwachs in der Theresienstraße: 260 Prozent plus seit 2013. (dpa)

 

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