Kommunales

Ein Helfer der Caritas begleitet eine Familie aus der Ukraine nach ihrer Ankunft am Münchner Hauptbahnhof zu einer Unterkunft. (Foto: dpa/Sven Hoppe)

27.04.2022

Grundsicherung für Kriegsflüchtlinge

Landräte in Franken kritisieren neue Zuständigkeiten bei Flüchtlingen

Die fränkischen Landräte haben die Entscheidung von Bund und Ländern kritisiert, wonach Kriegsflüchtlinge demnächst Grundsicherung erhalten und nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz behandelt werden. Man sehe bei den ab 1. Juni geltenden Regelungen erhebliche Probleme, teilte das Landratsamt Lichtenfels nach der gemeinsamen Tagung der drei fränkischen Bezirksverbände im Landkreistag auf Kloster Banz mit.

Laut dem Lichtenfelser Landrat Christian Meißner (CSU) fällt dann die Möglichkeit für die Kreise weg, Flüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Unterkünften unterzubringen. Für Flüchtlinge bedeute das konkret, dass sie nach ihrer Ankunft obdachlos seien und Städte, Märkte und Gemeinden für deren Unterbringung in Obdachlosenunterkünfte zuständig seien.

Kann nicht gewollt sein

"Das kann doch nicht gewollt sein. Auch in der zweiten Krise sind die Entscheidungen aus Berlin alles andere als nachvollziehbar", sagte er. Bund und Länder hatten Anfang April entschieden, dass Kriegsflüchtlinge ab Juni Grundsicherung wie etwa Hartz-IV-Empfänger bekommen.

Die Landräte fürchten auch Probleme für die Jobcenter, die damit zur Anlaufstelle für Flüchtlinge werden: Diese könnten Geld nur überweisen, sagte der Landrat des Kreises Rhön-Grabfeld, Thomas Habermann (CSU). Flüchtlinge hätten zunächst aber kein Bankkonto und keine Sozialversicherungsnummer. Deren Beantragung dauere in der Regel vier bis sechs Wochen, bis dahin erhielten die Flüchtlinge keine Leistungen.

Die fränkischen Landräte sehen außerdem kritisch, dass ab kommendem Montag ukrainische Flüchtlinge mit der Software "Free" gemeldet werden sollen - das gehe bis dato leider noch in keinem einzigen Landratsamt in ganz Franken, hieß es.
(Gregor Bauernfeind, dpa)

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