Kommunales

02.08.2019

Immer mehr Städte schützen sich vor Silvesterradau

Vor allem in den gefährdeten Innenstadtbereichen werden Böller und Knaller, teilweise aber auch Raketen verboten

Zuletzt schob die Landeshauptstadt München per Stadtratsentscheidung künftigen „kriegsähnlichen Zuständen“ – so CSU-Stadträtin Sabine Bär im Kreisverwaltungsausschuss – einen Riegel vor: Innerhalb des Mittleren Rings wird das Böllern verboten. Und zwischen Marienplatz und Stachus werden zusätzlich auch noch die Raketen verboten, den Antrag dazu hatte die ÖDP eingebracht. Höchstens eine Lichtshow soll noch gestattet sein. Langfristig soll per Gesetzesänderung – dafür zuständig wäre aber der Bundestag beziehungsweise für die Umsetzung der Bundesinnenminister – erreicht werden, Raketen auch aus der übrigen Innenstadt zu verbannen. Einen entsprechenden Auftrag, darauf hinzuwirken, erteilten die Räte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD). Hintergrund der Entscheidung waren die Ereignisse in der Silvesternacht 2018/2019. Aggressive Passanten, darunter vor allem junge Männer, warfen Knaller in die Menschenmenge, die Polizei war gezwungen, Schutzhelme zu tragen.

Bisher haben Kommunen zwei Möglichkeiten, zu reagieren. Zum einen gibt es das kommunale Sicherheitsrecht. Das besagt, dass es möglich ist, Feuerwerk generell in bestimmten Abschnitten zu verbieten, wenn die Sicherheitsbehörden zu der Einschätzung kommen, dass von den Raketen und Böllern eine Gefahr ausgeht. Die zweite Möglichkeit ist das bundesweit geltende Sprengstoffgesetz. Darin heißt es, dass in dicht besiedelten Regionen Feuerwerk „mit ausschließlicher Knallwirkung“ verboten werden darf – also nur Böller sind verboten, Raketen aber erlaubt.

Auch Augsburg hat strenger Regeln

„Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und sonstigen pyrotechnischen Gegenständen in der Innenstadt ist in Augsburg nicht erlaubt. Das regelt die seit April 2018 geltende Verordnung der Stadt über Menschenansammlungen in der Maximilianstraße und angrenzende Straßen und Plätze“, erklärt auf Nachfrage Sylvia Mayr von der Abteilung Presse und Kommunikation der Fuggerstadt. Die Verordnung enthalte darüber hinaus weitere Verbote, die auch für Silvester gelten. Die Verordnung gilt räumlich auf den Straßen und Plätzen, die von folgenden Straßen umschlossen sind, einschließlich der Straßen selbst: Königsplatz, Fuggerstraße, Grottenau, Karlstraße, Leonhardsberg, Pilgerhaus, Mittlerer Graben, Oberer Graben, Forsterstraße, Remboldstraße, Rote-Torwall- Straße, Eserwallstraße, Theodor-Heuss-Platz, Konrad- Adenauer-Allee.

In Passau initiierte die Stadtratsfraktion der „Passauer Liste“ im Januar dieses Jahres ein Verbot von Pyrotechnik in der Drei-Flüsse-Stadt. In der Sitzung des Ordnungsausschusses im Februar 2019 wurde dann mit einstimmigem Beschluss die Verwaltung beauftragt, auf Grundlage der Verordnung zum Sprengstoffgesetz ein Verbot der Pyrotechnik zu prüfen. Räumlich konzentriert sich das Verbot auf den Alttstadtbereich. Demnach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäude verboten.

Hintergrund: In der Altstadt befindet sich eine hohe Anzahl an denkmalgeschützten Gebäuden. „Aufgrund der engen verwinkelten Gassen wäre eine effektive Brandbekämpfung im Gegensatz zu anderen Bereichen im Stadtgebiet erschwert“, erläutert Erik Linseisen, der Ordnungsamtsleiter. Aus diesem Grund werde ein Verbot auf diesen Bereich der Altstadt begrenzt. An den jeweiligen Zugängen zum betroffenen Bereich müssen vorab Hinweisschilder angebracht werden.

Böllerverbot in Straubing bereits seit 2016

Ein ähnliches Verbot wurde in der Vergangenheit bereits in den beiden niederbayerischen Kommunen Landshut – in der Innenstadt sowie auf der Burg Trausnitz – und Straubing erlassen. Ein Böllerverbot gab es in Straubing erstmals 2016, vor allem als Reaktion auf den verheerenden Rathausbrand in der Innenstadt. Die Polizei gibt aber zu bedenken, dass „eine lückenlose Überwachung des betroffenen Bereichs nicht gewährleistet werden kann“. Im Ingolstädter Stadtrat wird ein Verbotsantrag von Böllern und Knallern in der Innenstadt auf Antrag der Fraktion der Freien Wähler im Oktober dieses Jahres diskutiert. In Regensburg ist seit mehreren Jahren die Steinerne Brücke an Silvester gesperrt, ebenso ein kilometerlanges Areal an der Donau zwischen Eisernem Steg und der Eisernen Brücke.

Keine Einschränkungen gibt es nach Angaben von Stadt-Sprecher Joachim Oppold bisher im oberfränkischen Bayreuth. „Aber es steht auf unserer Agenda.“ Die Oberbürgermeisterin habe Anfang dieses Jahres angekündigt, dieses Anliegen nach der Sommerpause im Stadtrat diskutieren zu lassen. Das Ordnungsreferat bearbeite das Projekt bereits.

In Nürnberg wurde „in der Vergangenheit vor allem der Bereich der Burg an jedem Silvester von vielen Menschen aufgesucht, um von dort aus das Feuerwerk über Nürnberg zu erleben. Dabei wurden immer wieder Feuerwerkskörper in der Menge gezündet, in diese hineingeworfen und -geschossen sowie Glasflaschen und Gläser in die Menge geworfen“, berichtet Katrin Kurr vom Ordnungsamt. Deshalb ist „dort seit Silvester 2001/02 das Abschießen von Feuerwerkskörpern und auf der Stadtfreiung das Mitführen von Feuerwerkskörpern und Glasbehältnissen verboten. Das Verbot hat sich bewährt. Es wird von Polizei und einem Sicherheitsdienst kontrolliert. Auf der Stadtfreiung gibt es eine Zutrittskontrolle mit Taschenkontrolle“.

In Würzburg ist zwischen Alter Mainbrücke, Marktplatz, Augustinerstraße und Kiliansdom das Mitnehmen von Glasflaschen und Feuerwerk bereits seit 2003 verboten. Ebenso gilt die Verordnung der Bayerischen Schlösserverwaltung: In Würzburg betrifft das die Festung Marienberg und deren Anlage sowie den Platz vor der Residenz. Letzterer ist ab 22 Uhr gesperrt und steht dann auch als Parkplatz nicht mehr zur Verfügung. (André Paul)

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