Kommunales

"Der Bayerische Gemeindetag wird darauf achten, dass die Telekom ihrer Universaldienstverpflichtung in vollem Umfang nachkommt", versichert Geschäftsführer Jürgen Busse den Bürgermeistern. (Foto: Bilderbox)

28.09.2012

"Kein Anschluss unter dieser Nummer"

Die Telekom will in Neubaugebieten künftig Festnetzanschlüsse auf Mobilfunk-Basis anbieten, wenn die Verlegung von Kupferkabeln unrentabel ist

Auf harsche Kritik und strikte Ablehnung stößt bei Städten und Gemeinden in Deutschland die neueste Sparaktion der Telekom: Erschließen Kommunen Neubaugebiete oder schließen Baulücken, will der Konzern in Zukunft keine Kupferkabel für Festnetzanschlüsse mehr in die Erde verlegen, wenn dies für ihn unwirtschaftlich ist. Diese Sparmaßnahme trifft vor allem den ländlichen Raum, weil in kleinen Dörfern die Zahl der Anschlüsse naturgemäß wesentlich geringer ist als in dichter besiedelten Gebieten. Als Alternative zum Kupferkabel bietet die Telekom so genannte drahtlose Festnetzanschlüsse an, also eine Funklösung. Zum Zankapfel könnte werden, dass der Konzern durch das Telekommunikationsgesetz bundesweit zu einer Mindestversorgung der Bevölkerung verpflichtet ist. Neben öffentlichen Telefonzellen gehört dazu ein Festnetzanschluss für jeden Haushalt zu einem erschwinglichen Preis. Dieses Mindestangebot firmiert unter dem Begriff Universaldienst.
Auf diese Universaldienstverpflichtung pochen nun betroffene Bürgermeister. „Es kann nicht angehen, dass ländliche Gebiete einerseits trotz Förderung hohe Investitionen für die Breitbanderschließung tätigen müssen. Dann andererseits keine Gewähr für die Grundversorgung mehr haben und nochmals Investitionen tätigen sollen, damit ein gleichwertiges Lebensumfeld geschaffen werden kann“, stellt German Fries (Freie Wähler) fest, Bürgermeister der 2600 Einwohner zählenden Gemeinde Sontheim im Allgäu. „Ich sehe bei den Überlegungen der Telekom eine weitere Benachteiligung des ländlichen Raumes“, stellt Helmut Weiß (CSU) fest, Bürgermeister des mittelfränkischen Marktes Obernzenn mit 2800 Einwohnern. Alois Scherer (CSU), Bürgermeister im oberpfälzischen Deining, sollte keine Telefonleitungen für einen Gewerbepark erhalten. Erst als er die Bundesnetzagentur, den zuständigen Bundestagsabgeordneten und den Bayerischen Gemeindetag einschaltete, bewegte sich die Telekom. Michael Pelzer (parteilos) aus der Gemeinde Weyarn bittet hinsichtlich der Funk-Lösung zu bedenken, „dass drahtlose Festnetzanschlüsse regelmäßig (mit wenigen Ausnahmen) mit einer hohen Strahlenbelastung im Gebäude verbunden sind. Es liegen dazu Berechnungen von Sachverständigen vor, die – ohne dass wir die allgemeine Strahlenhysterie teilen – erschreckend sind“.


Ein Widerspruch in sich


Hilfesuchend wandten sich die Kommunalpolitiker in den vergangenen Wochen an den Bayerischen Gemeindetag. Das nahm Geschäftsführer Jürgen Busse zum Anlass, die Bürgermeister in einem Rundschreiben ins Bild zu setzen, was die Telekom offenbar im stillen Kämmerlein beschlossen hat: Bei Unwirtschaftlichkeit wird der Telefonie-Universaldienst nicht mehr über Kupferkabel erbracht. Da der Gemeindetag hierin eine „Einschränkung der Universaldienstverpflichtung“ sieht, befasste er sofort die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde sowie den Deutschen Städte- und Gemeindebund damit. Ein Meinungsaustausch aller Beteiligten in der Telekom-Zentrale ergab, dass der Konzern von sofort an seine drahtlose Festnetz-Variante, begrifflich ein Widerspruch in sich, testen möchte. Zunächst in 20, dann in 100 Neubaugebieten, will der Konzern den Telefonie-Universaldienst mittels neuer, mobilfunkbasierter Endgeräte erbringen.
Die Spitzenverbände raten ihren Mitgliedern, dass die Universaldiensttauglichkeit gesichert sein muss. Auch eine Erprobung bedarf klarer Rahmenbedingungen, wie dies beispielsweise bei der Umstellung des Telefonzellen-Universaldienstes auf Basistelefone der Fall war. Tatsächlich hatte das vor etwa zehn Jahren zur Zufriedenheit der Gemeinden geklappt, auch wenn die Telekom die Gelegenheit genutzt habe, das eine oder andere Telefonhäuschen einzusparen, wie ein Bürgermeister kritisch anmerkt. Vorgeschaltet war damals ein zweijähriger Pilotversuch durch ein unabhängiges Institut, an dem auch die Bundesnetzagentur, die kommunalen Spitzenverbände und die Verbraucherzentralen beteiligt waren. Der Gemeindetag hat in diesem Zusammenhang die Telekom aufgefordert, ein detailliertes Erprobungskonzept als Grundlage einer Testphase vorzulegen. Ein gemeinsamer Kriterienkatalog soll die Untersuchungsinhalte vorgeben.
Die Bundesnetzagentur hat sich noch nicht abschließend festgelegt, jedoch Verständnis für die Wirtschaftlichkeitsargumente der Telekom gezeigt. Auf jeden Fall hat die Telekom derzeit keine Billigung der Bundesnetzagentur, den traditionellen Kupferkabelanschluss durch einen drahtlosen Festnetztelefonanschluss zu ersetzen, betont Busse, auch nicht im Erprobungsfall. Keine Alternative sieht der Jurist in dem Verweis auf einen Breitbandanschluss und der Möglichkeit zur VoIP-Kommunikation. „Der Gemeindetag wird in jedem Fall darauf achten“, schließt das Rundschreiben, „dass die Telekom ihrer Universaldienstverpflichtung im gesetzlich erforderlichen Umfang nachkommt.“
Auf Anfrage bestätigt der Konzern seine Verpflichtung. „Die Deutsche Telekom führt den gesetzlich geregelten Auftrag zur Telefonversorgung als Universaldienst umfänglich durch und wird dies auch weiterhin tun.“ Derzeit prüfe man, ob in Neubaugebieten, in denen sich eine Festnetzversorgung als unwirtschaftlich erweist, diese durch eine wirtschaftlichere Lösung in Form des so genannten drahtlosen Telefonanschlusses zu ersetzen. „Dies ist grundsätzlich möglich, da die technische Lösung der Universaldienst-Versorgung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern im Gegenteil technisch neutral zu erbringen ist.“
Die drahtlose Variante setzt aber auch nach Auffassung der Telekom voraus, dass sich „weder in der Qualität der Versorgung noch an der Höhe der Kosten für den Kunden etwas ändert“. Der drahtlose Anschluss ermögliche sogar, den „alten“ Telefonapparat weiter zu nutzen, wirbt der Konzern. Alle anderen Funktionalitäten des Festnetzanschlusses seien ebenfalls gegeben. „Bedenken hinsichtlich einer zusätzlichen Strahlenbelastung bestehen nicht“, so die Entgegnung auf Bürgermeister Pelzers Bedenken. Den drahtlosen Telefonanschluss wollen die Telekom-Techniker wie bei der LTE-Breitbandversorgung auf der bereits bestehenden Mobilfunkinfrastruktur basierend erstellen. Bei LTE handelt es sich um den Mobilfunkstandard Long Term Evolution. Dieser Nachfolger von UMTS ermöglicht theoretisch Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s. Der Kunde habe den zusätzlichen Vorteil, dass eine über den einfachen Telefonanschluss hinaus weitaus höhere Bandbreite erreicht werde.
Bevor die Telekom ermittelt, in wie vielen Neubaugebieten in Deutschland Kupferkabel unwirtschaftlich sind, will sie zunächst Erfahrungen mit der drahtlosen Spar-Variante sammeln und den Nachweis erbringen, dass sich die drahtlose Versorgung im Vergleich zum Festnetzanschluss eignet und gleichwertig ist. In enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur und den kommunalen Spitzenverbänden soll das in Kürze in einem Pilotversuch mit eine begrenzten Anzahl von Neubaugebieten geschehen. Wo, verriet die Telekom nicht. Erst nach einem positiven Verlauf dieses Versuchs werde „nach angemessener Zeit“ die Eignung der drahtlosen Telefonversorgung als Universaldienstleistung festgestellt werden können.
Bis dahin will der Konzern in allen übrigen Neubaugebieten „eine Festnetzversorgung ausbauen“. Ob die Bonner damit explizit die herkömmliche Kupferkabel-Lösung meinen, geht aus der Stellungnahme nicht eindeutig hervor. Lapidar stellt die Telekom fest, was passiert, wenn – was auf dem Land vorkommt – bereits Konkurrenzunternehmen tätig sind. „In den Gebieten, in denen ein Wettbewerber das Festnetz ausbaut und Telefonanschlüsse anbietet, verzichtet die Deutsche Telekom auf einen zusätzlichen Parallelausbau.“ Der Universaldienst sei in diesen Fällen ausreichend gewährleistet.


Keine Antwort auf Anfragen


Was das konkret bedeutet, erlebt derzeit Bürgermeister German Fries. Mit der Firma smart-dsl hat die Gemeinde Sontheim im Rahmen der Breitbandinitiative den Ausbau der Orte Sontheim und Attenhausen vertraglich vereinbart. Nachdem der Vertrag mit smart-dsl unter Dach und Fach war, ergab sich für die Gemeinde die Chance, im Ortsteil Attenhausen ein neues Baugebiet mit 23 Wohneinheiten zu entwickeln. In nächster Zeit sollen die Bagger anrollen, um das Gelände zu erschließen. Arglos wurde die Gemeinde im April dieses Jahres im Rahmen der „Spartenanfrage“ bei der Telekom vorstellig mit der Bitte, das Kupferkabel für die Festnetzanschlüsse zu verlegen. Fries fiel aus allen Wolken, als ihm ein Schreiben der Deutschen Telekom Technik GmbH Kempten mit folgendem Wortlaut auf den Schreibtisch flatterte: „Die Deutsche Telekom wird im Zuge der Erschließungsarbeiten im Baugebiet ,Sontheimer Wegfeld’ in Attenhausen keinen Ausbau vornehmen. Eine Verlegung von Kabeln oder Rohren im Neubaugebiet ist von unserer Seite zur Zeit nicht vorgesehen.“
Fries weiß bis heute nicht, warum der Konzern seiner Universaldienstverpflichtung nicht nachkommen will. Auf schriftliche Anfragen hin erhalte er keine Antwort. Telekom-Mitarbeiter äußerten sich ausschließlich am Telefon. Bis heute weigere der Konzern sich standhaft, die Leitung zu verlegen, ärgert sich Fries. Man befinde sich in einem völlig rechtsfreien Raum. „Wie kann ich ein Baugebiet anpreisen und Parzellen verkaufen ohne Telefonanschluss?“ Gar nicht zu reden sei von der Wertminderung der Grundstücke. Fries befürchtet gravierende Auswirkungen auf die Gemeinde. Es leide die Anziehungskraft des Ortes. Das könne zu einer verhängnisvollen Kettenreaktion führen. Betriebe wanderten ab, Familien zögen nicht mehr zu, der Tante-Emma-Laden mache dicht. Eine Spirale nach unten. „Die Telekom konzentriert sich auf die großen Städte, das Land geht den Bach runter“, klagt der Bürgermeister. Fries vermutet, dass der Monopolist mit der neuen, gegen das flache Land gerichteten Sparaktion die Politik zwingen will, ein neues Förderprogramm aufzulegen.
Überhaupt stünden Bürgermeister und Verwaltung in kleinen Gemeinden wie Sontheim einer konkurrierenden Rechtsauffassung gegenüber – zum Leidwesen der Bürger. Berappt die Gemeinde die erforderlichen 30 000 Euro für die Telefonleitung im neuen Baugebiet, die an anderer Stelle dringend benötigt würden, verletzt sie unter Umständen die EU-Bestimmungen gegen unlauteren Wettbewerb. Intern seien auf diesem Gebiet ganze Heerscharen von Rechtsanwälten beschäftigt. Für kleine Gemeinden bedeute die Beachtung der zahlreichen Vorschriften einen immensen Zeitaufwand. Der private Anbieter smart-dsl sei zum Zuge gekommen, weil er bei der Ausschreibung für die Breitbandanschlüsse erster gewesen sei. Die Telekom sei deutlich teurer gewesen. Die Gemeinde sei gesetzlich verpflichtet, den wirtschaftlicheren Anbieter zu wählen. Es war ihm damals völlig fremd, so Fries heute, dass die Telekom keine Kupferkabel mehr verlegt. Und die Firma smart-dsl weise zurecht daraufhin, dass sie nicht zur Erschließung neuer Baugebiete verpflichtet sei. „Das war ja auch nicht notwendig, weil die Telekom zum Universaldienst verpflichtet ist.“ Ein Teufelskreis also. In ein bis zwei Jahren will die Gemeinde Sontheim im hügeligen Voralpenland ein weiteres Baugebiet ausweisen. Schon heute weiß Fries: „Mit Mobilfunk kommen wir da nicht durch.“
 Ähnliche Schwierigkeiten befürchtet auch Helmut Weiß aus Obernzenn. Neben dem Hauptort umfasst sein Gemeindegebiet 14 Ortsteile. „Wir haben ein großes Problem dahingehend, dass sich in zehn Ortsteilen ein drahtloser Empfang als äußerst schwierig gestaltet oder überhaupt nicht möglich ist.“ Der Anlauf, zumindest eine gute Breitbandversorgung für diese Ortsteile zu erlangen, sei vor wenigen Wochen an technischen Schwierigkeiten gescheitert. Obernzenn habe sich an dem Breitbandförderprogramm der Staatsregierung beteiligt, eine Zuwendung für eine bessere Versorgung beantragt und auch die Zusage für den Höchstbetrag in Höhe von 100 000 Euro erhalten. Über eine Hybridlösung (phon) wird eine Funkverbindung zu den Ortsteilen aufgebaut und dort über das Kupferkabel der Telekom zum Endverbraucher gebracht. Nach Abzug der staatlichen Zuwendung verbleibt für den Markt Obernzenn immerhin noch ein Eigenanteil in Höhe von 273 000 Euro. „Da wir den Eigenanteil in voller Höhe nicht in den Haushalt unterbringen, haben wir uns entschieden, unter Ausnutzung der höchstmöglichen Zuwendung zunächst nur zwei Ortsteile anzuschließen“, so Weiß. „Eine weitere Verschlechterung des Digitalfunknetzes wäre für unser Gemeindegebiet äußerst fatal“, schreibt der Bürgermeister an den Gemeindetag. Er hoffe, dass die kommunalen Spitzenverbände weiter auf der Hut sind, dass „die Telekom ihrer Universaldienstverpflichtung im gesetzlich erforderlichen Umfang nachkommt und eine Erprobung durch klare Rahmenbedingungen abgesichert wird“.


Nachrangiges Kriterium


In diese Richtung tendiert auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Er steht dem Vorhaben der Telekom kritisch gegenüber. Zwar wird anerkannt, dass die als Wirtschaftsunternehmen nach Kosteneinsparpotentialen suchen muss, jedoch können „Wirtschaftlichkeitskriterien im Zusammenhang mit Universaldienstleistungen nur nachrangige Kriterien sein“, heißt es in einer Stellungnahme. Universaldienst sei grundsätzlich nicht kostendeckend, sondern stelle eine erschwingliche Grundversorgung dort sicher, wo der Markt kein entsprechendes Angebot entfalten kann. Man werde besonders darauf achten, ob die von der Telekom vorgeschlagene Mobilfunktechnik in qualitativer und preislicher Hinsicht der Festnetzversorgung entspricht. „Hierbei werden wir beispielsweise Kriterien wie die Notrufsicherheit im Katastrophenfall, die gesundheitliche Unbedenklichkeit, die Nutzbarkeit für Behinderte oder die Tarifgleichheit genau betrachten.“
Unterdessen scheint die Telekom bereits sicher zu sein, dass ihr Kupferkabel-Ersatz funktioniert – noch vor den Pilotversuchen: „Sofern die technische Lösung des drahtlosen Telefonanschlusses sich nach Durchführung des Pilotversuches als gleichwertig zum Festnetzanschluss erweist, und durch die höhere Bandbreite noch zusätzliche Vorteile bietet, kann u. E. von einer vielfach befürchteten Benachteiligung des ländlichen Raumes keine Rede sein“, heißt es abschließend in der Stellungnahme. Im Übrigen sei diese Lösung auch für Neubaugebiete in städtischen Bereichen vorgesehen. (Manfred Hummel)

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