Kommunales

Münchens OB Dieter Reiter (SPD) bei seiner Vereidigung 2014 im Ratssaal der Landeshauptstadt. Heuer muss er sich für diese Zeremonie eine andere Location suchen. (Foto: dpa/Tobias Hase)

24.04.2020

Konstituierende Sitzungen "notfalls auf der grünen Wiese"

Neu gewählte Gemeinderäte und Kreistage müssen tagen

Die als Schutz vor einer Infektion mit Corona vorgeschriebenen zwei Meter Sicherheitsabstand zwischen zwei Personen gelten auch für Bayerns Stadt- und Gemeinderäte. Weil das in den meisten Sitzungssälen der Rathäuser aber räumlich nicht umzusetzen ist, tagen die alten Gremien – ihre Amtszeit endet, genau wie jene der Bürgermeister, mit Ablauf dieses Monats – im sogenannten Ferienausschuss. Er umfasst meist nur ein Drittel des eigentlichen Gemeinderats. Doch was passiert, wenn im Mai die neu gewählten Räte zusammentreten müssen?

In zahlreichen Kommunen gab es den Ferienausschuss in dieser Form bisher noch nicht, er musste also kurzfristig aus der Taufe gehoben werden. Installiert hatten einige Städte und Gemeinden dieses Gremium einst, damit sie auch in der Urlaubszeit – in der Regel im August – beschlussfähig bleiben können, wenn unaufschiebbare Entscheidungen gefällt werden müssen. Offiziell heißt das „Aufrechterhaltung des Mindestsitzungsbetriebs“, die Einzelheiten sind in Artikel 32 der Bayerischen Gemeindeordnung geregelt.

Allerdings dürfen Ferienausschüsse nicht länger als sechs Wochen am Stück aktiv sein Denn wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Rats nicht anwesend, weil verreist ist, gilt dieser eigentlich als nicht beschlussfähig. Das setzt sich in der Corona-Krise theoretisch fort, liegt doch das Durchschnittsalter der Räte häufig über dem der Gesamtbevölkerung; das heißt, es sind überproportional viele Ältere, also Vertreter einer Risikogruppe, dabei.

Die Öffentlichkeit hat das Recht, anwesend zu sein

Doch nun steht der Amtsantritt der neu gewählten Bürgermeister und Räte bevor. „Die konstituierenden Sitzungen der neu gewählten Gemeinderäte und Kreistage sind unverzicht- und unaufschiebbar. Dies folgt nicht nur aus den Vorgaben in Gemeindeordnung und Landkreisordnung für diese Sitzungen. Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie ist es zudem unerlässlich, die Handlungsfähigkeit der kommunalen Ebenen aufrechtzuerhalten“, heißt es in einem Schreiben des bayerischen Innenministeriums an die Rathäuser.

Die konstituierenden Gemeinderatssitzungen müssten spätestens am 14. Tag nach Beginn der Wahlzeit, also am 14. Mai 2020, stattfinden. Die konstituierenden Sitzungen der Kreistage sind innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Wahlzeit durchzuführen. Im Rahmen der konstituierenden Sitzungen sind die Ersten Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeister und Landräte sowie die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder und Kreisräte zu vereidigen. Und die Zweiten und Dritten Bürgermeister beziehungsweise Landräte gilt es zu wählen. Obendrein müssen die Fachausschüsse gebildet und besetzt werden. Das Ministerium empfiehlt aber, Sitzungen „auf das unbedingt notwendige Mindestmaß“ zu beschränken.

„Das ist aber auch deshalb in vollständiger Zusammensetzung notwendig, weil ein Gemeinderat eben kein Kommunalparlament ist, wie es gern heißt, sondern ein Verwaltungsorgan“, erläutert Winfried Schober, der Sprecher des Bayerischen Gemeindetags. Zusätzlich hat die Öffentlichkeit ein Recht, bei dieser Zeremonie anwesend sein zu dürfen.

Doch wie dabei den vorgeschriebenen Abstand wahren? „Das überlässt das Innenministerium der jeweiligen Kommune“, so Winfried Schober. Möglich seien beispielsweise Turnhallen. Und wenn diese nicht zur Verfügung stehen? „Dann findet die konstituierende Sitzung notfalls auch auf der grünen Wiese oder auf dem Rathausplatz statt“, bedauert der Verbandssprecher. (André Paul)

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