Kommunales

Um sich als Notärzte zu qualifizieren, müssen Ärzte derzeit mindestens 24 Monate an einer Klinik sein, zertifizierte Kurse der Landesärztekammer belegen, zahlreiche Notarzteinsätze in begleitender Funktion in ihrer Freizeit absolvieren und vieles mehr. Der Bayerische Landkreistag setzt sich deswegen für Fortbildungsmöglichkeiten ein, die sich an Fortbildungsmodulen orientieren, die in der Praxis leistbar sind. (Foto: dpa/Waltraud Grubitzsch)

24.01.2023

Landkreise fordern rasche Maßnahmen für bessere Notarztversorgung

An einer Veränderung des Vergütungssystems und des Qualifikationssystems komme man nicht vorbei, so die Kreischefs

Die notärztliche Versorgung der Bürger*innen ist ein hohes Gut und entscheidet im Ernstfall über Leben und Tod. Entsprechend fatal ist es, wenn Notarztdienste, gerade an Feiertagen und Wochenenden, nicht ausreichend besetzt werden können. Nachdem genau das in den zurückliegenden Monaten in verschiedenen bayerischen Landkreisen wieder der Fall war, hat sich der zuständige Ausschuss für Recht und Bildung beim Bayerischen Landkreistag in seiner heutigen Sitzung mit Ursachen und Lösungen befasst.

„Neben einer veränderten Ärztestruktur sehen wir die Herausforderungen vor allem in der Vergütungsstruktur, in den Ausbildungsanforderungen und in der auch nächtlichen Präsenzpflicht in der Rettungswache. Also Probleme, die gemeinsam mit den Verantwortlichen – vor allem der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) – gelöst werden können“, so Landrat Armin Kroder (Nürnberger Land), Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Bildung beim Bayerischen Landkreistag.

Die dem Ausschuss zugehörigen Landrät*innen waren sich einig, nicht an einer Veränderung des Vergütungssystems und des Qualifikationssystems vorbeizukommen, um die Notarztversorgung dauerhaft und nachhaltig zu verbessern. Ebenso sollten verstärkt telenotärztliche Möglichkeiten eingeführt und ausgebaut werden, sofern diese nicht zulasten der bestehenden Notarztkapazitäten im bestehenden System gingen. Zudem könnten Rettungseinsatzfahrzeuge für niederschwellige Notfälle erprobt werden. Und schließlich dürfe die bisherige Notfallversorgung in Bayern nicht durch Bundesgesetze konterkariert werden.

 

Derzeitige Vergütung nach Fallzahlen

 

Die derzeitige Vergütungsstruktur im Notarztdienst bemisst sich nach Fallzahlen. Entsprechend sind Notdienste in Ballungsgebieten attraktiver als im ländlichen Raum. Außerdem ist die Vergütung in benachbarten Bundesländern teilweise erheblich höher. Die bayerischen Landrät*innen möchten deswegen künftig die Vergütung von Bereitschaftszeiten an tatsächliche Einsätze angleichen und auch insgesamt anheben.

Um sich als Notärzte zu qualifizieren, müssen Ärzte derzeit mindestens 24 Monate an einer Klinik sein, zertifizierte Kurse der Landesärztekammer belegen, zahlreiche Notarzteinsätze in begleitender Funktion in ihrer Freizeit absolvieren und vieles mehr. Der Bayerische Landkreistag setzt sich deswegen für Fortbildungsmöglichkeiten ein, die sich an Fortbildungsmodulen orientieren, die in der Praxis leistbar sind.

Auch die Präsenzpflicht der Notärzte in der Rettungswache in Nachtzeiten gehört aus Sicht des Verbandes auf den Prüfstand. Gerade die Notärzte im ländlichen Raum sollten ihren Bereitschaftsdienst unter besseren Rahmenbedingungen ableisten können.mDie Sicherstellung der flächendeckenden Notarztversorgung liegt in der gemeinsamen Verantwortung der Zweckverbände für Rettungsdienste und Feuerwehralarmierung und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Entsprechend groß sind nun die Erwartungen an die KVB. (BSZ)

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