Kommunales

Hätte in Groningen nicht zur Aufführung kommen dürfen: In dieser Inszenierung von "Warten auf Godot" an den Hamburger Kammerspielen spielen die beiden sich als Männer definierenden Schauspieler Gerhard Garbers (links) und Johannes Silberschneider die Hauptrollen. Menstruierende Personen beziehungsweise Leute, denen bei der Geburt das weibliche Geschlecht zugewiesen wurde, sind nicht beteiligt. (Foto: dpa/Wolfgang Langenstrassen)

08.02.2023

Männerrollen dürfen nicht von Männern gespielt werden

Kommunale Gender-Aktivist*innen verbieten Aufführung von Samuel Becketts "Warten auf Godot"

Das städtische Kulturzentrum im niederländischen Groningen hat die Aufführung des Theaterstücks Warten auf Godot des irischen Autors Samuel Beckett (Foto: dpa) untersagt, weil darin nur Männer spielen. Die Theatergesellschaft der Universität hatte nur Männer zum Casting für die fünf Männerrollen eingeladen. Daher darf das Stück nicht wie geplant im März 2023 aufgeführt werden. Es gehe nicht an, dass Gruppen von Menschen – hier also Frauen und Transgender-Personen – ausgeschlossen und diskriminiert würden, sagte eine Sprecherin des Kulturzentrums der örtlichen Tageszeitung Dagblad van het Norden.

Nun gibt es gar keine Aufführung des Stücks. Denn Samuel Beckett (1906 bis 1989) höchstselbst hatte unter Androhung von gerichtlichen Schritten verfügt, dass die Männerrollen in seinem aus dem Jahr 1953 stammenden Stück auch nur von Männern gespielt werden dürfen. Er wollte damit sogenannten Interpretationen von Regisseur*innen vorbeugen, wie sie andere Theaterstücke post mortem erdulden mussten: zum Beispiel ein weiblicher King Lear (Shakespeare) oder eine männliche Jungfrau von Orleans (Schiller). Da das geistige Urheberrecht erst 50 Jahre nach dem Tod eines Autors erlischt – im Falle von Samuel Beckett wäre das 2039 –, sind seine Erben beziehungsweise die Rechteinhabenden an seinem Werk verpflichtet, bis dahin dem Willen des Schriftstellers Folge zu leisten. (APL)

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