Kommunales

Die Mobi-Card hat die Tarifstufe 10T. Das heißt, es ist der gesamte ÖPNV täglich nutzbar – montags bis freitags erst ab 9 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen ganztags. (Foto: BSZ)

05.10.2022

Mobi-Cards für Menschen mit niedrigem Einkommen

Dreimonatige Testphase im Kreis Nürnberger Land

Sei diesem Monat können einkommensschwache Bürger*innen mit Wohnsitz im Landkreis Nürnberger Land sich in den Rathäusern ihrer Gemeinden sogenannte Mobi-Cards ausleihen. Damit können sie täglich den gesamten ÖPNV im Gesamtraum des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg (VGN) kostenfrei nutzen. Berechtigt für die Nutzung sind folgende Personengruppen: Hartz-IV- beziehungsweise SGB-II-Beziehende; Erwerbsgeminderte; Leute, die Grundsicherung im Alter oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten; als Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz; wenn man Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz erhält; wer Jugendhilfe bezieht und wer sich in der Vollzeitpflege befindet.

Die Berechtigten können die Karte durch Nachweis, dass sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bei den Rathäusern abholen und für ein bis zwei Tage ausleihen. Es muss nicht das Original vorgezeigt werden; ein Foto und der Personalausweis genügen. Danach muss die Mobi-Card zurückgebracht werden, damit die Nächsten sie nutzen können. Die Mobi-Card hat die Tarifstufe 10T. Das heißt, es ist der gesamte ÖPNV täglich nutzbar – montags bis freitags erst ab 9 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen ganztags. Eine Mobi-Card gilt für bis zu sechs Personen, von denen aber maximal zwei älter als 18 Jahre sein dürfen. Der Landkreis stellt jeder Kommune anteilig zu ihrer Einwohner*innenzahl ein Kontingent von Mobi-Cards zur Verfügung. Das Projekt beginnt mit einer Testphase von drei Monaten, danach sollen Nachfrage und Umsetzbarkeit evaluiert werden. (BSZ)

 

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