Kommunales

Die uralten Buchenwälder des Steigerwalds sind ökologisch einzigartig in Deutschland. (Foto: dpa)

12.08.2015

Nationalpark Steigerwald ist gescheitert

Regierung von Oberfranken hebt Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst" auf

Der Nationalpark Steigerwald ist gescheitert. "Das Verfahren zur Aufhebung der Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst ist inhaltlich abgeschlossen", teilte die Regierung von Oberfranken mit. Die Aufhebungsverordnung werde am 25. August 2015 im hauseignen Amtsblatt erscheinen und am 1. September 2015 in Kraft treten.

Hintergrund: In seinen letzten Amtstagen hatte der frühere Bamberger Landrat Günther Denzler CSU) das Territorium als Schutzgebiet ausgewiesen - und damit, zumindest aus Sicht der einem Nationalpark ablehnend gegenüber stehenden Staatsregierung, seine Kompetenzen überschritten. Naturschützer hatten dagegen Denzlers Schritt begrüßt.

"Das ist aber kein Landschaftsbestandteil im Sinne des Bayerischen Naturschutzgesetzes und die Verordnung des Landratsamts ist damit nicht von der Ermächtigungsgrundlage des Paragraph 29 Bundesnaturschutzgesetzes gedeckt", heißt es nun seitens der Regierung von Oberfranken. Da die Verordnung des Landratsamtes daher rechtswidrig sei, "ist sie zur Herstellung rechtmäßiger Verhältnisse aufzuheben", so die Rechtsaufsichtsbehörde.

Günther Denzler, ein promovierter Jurist und erfahrener Verwaltungsmann, hatte dagegen immer betont, im Einklang mit Recht und Gesetz gehandelt zu haben.

Einige Dinge überraschen derweil im Ablauf der Ereignisse. Bis jetzt gab es zum einen keine formale Anweisung der zuständigen Umweltministerin an die Bezirksregierung, zum anderen fehlt die Zustimmung des in solchen Belangen anzuhörenden Naturschutzbeirats.

Auch ging es ziemlich eilig zu. Obwohl sich in der Anhörung nur zehn Organisationen für die Aufhebung der Verordnung ausssprachen, aber 42 diese ablehnten, konnte es die Bezirksregierung wohl nicht erwarten, dem politischen Willen aus München zu entsprechen.

Massiven Widerstand gibt es derweil vom Bund Naturschutz. "Ein einmaliger, sakndalöser Vorgang in der deutschen Naturschutzgeschichte", schimpft der Landesvorsitzende Hubert Weiger. Man bereite eine Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vor. (APL)

Kommentare (1)

  1. v.hack am 13.08.2015
    Das ist kein skandalöser Vorgang, was die Regierung von Oberfranken sachlich und örtlich zuständig als Rechtsaufsichtsbehörde verordnet, sondern einfach nur die Durchsetzung von Recht und Gesetz. Wieder einmal hat sich ein Politiker nicht an das gebunden gefühlt, was vorher von Seinereiner als Gesetz verabschiedet wurde. Er persönlich müsste die Verwaltungskosten für die o. g. neue Aufhebungsverordnung tragen. Gerade wenn er fachkundig ist, was man einen langgedienten Juristen und Landrat fast unterstellen können dürfte, hätte er wissen müssen, dass die Ausweisung dieses Landschaftsbestandteils rechtswidrig ist. Zudem haben ihn sicherlich seine zuständigen Fachbereichsleiter korrekt beraten. Für den Außenstehenden ergibt sich der Eindruck einer Trotzreaktion eines scheidenden Politikers, der es nicht geschafft sich ein Denkmal zu setzen. Glückwunsch der Bevölkerung des Steigerwalds, dass sie auf eine rechtschaffende Regierung in Bayreuth vertrauen kann.
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