Kommunales

Ein Modell der Bezahlkarte für Flüchtlinge, deren teilweise Einführung Bayern noch in diesem Monat angekündigt hat – allerdings ohne die konkreten Landkreise zu nennen. (Foto: STMI)

02.02.2024

Ohne Bargeld fühlt man sich weniger verfolgt

Zwei Thüringer Landkreise führten als erste die Bezahlkarte ein – nun kehren immer mehr Flüchtlinge verärgert darüber in ihre Heimatländer zurück

In der Debatte um die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge wurde deren Befürwortenden von deren Gegner*innen entgegen gehalten, dass die Menschen ja nicht wegen der materiellen Leistungen nach Deutschland kämen, sondern aufgrund von Verfolgung – doch diese Behauptung wird jetzt immer stärker widerlegt.

Die Karte beseitige keine Fluchtursachen, sondern sei nur „diskriminierend“ gegenüber den Asylbewerber*innen, empören sich die Fans von Barzahlungen an Flüchtlinge. Wer aber dieser Tage seinen Blick nach Thüringen lenkt, der sieht: Diese Aussage von Organisationen wie Pro Asyl und Diakonie, aber auch aus Teilen politischen Parteien wie SPD und Grüne, war falsch – ebenso wie zuvor deren Behauptung, stationäre Grenzkontrollen würden die Zahl der Einreisenden nicht reduzieren; auch das ist inzwischen faktisch widerlegt.

Das kleine ostdeutsche Bundesland – dort wird im Herbst dieses Jahres ein neuer Landtag gewählt und die AfD liegt in den Umfragen weiter vorn als irgendwo sonst in Deutschland – hatte die Bezahlkarte bereits im November vergangenen Jahres als erstes Land eingeführt.

Die Ergebnisse nach rund zwei Monaten sind frappierend. Im Landkreis Eichsfeld reisten in den vergangenen Wochen Dutzende Flüchtlinge wieder in ihre Heimatländer ab. Begründung: Sie hätten Bargeld in Deutschland erwartet, keine Karten, berichtet Landrat Werner Henning (CDU) im MDR. Auch im Landkreis Greiz hat das große Kofferpacken bei den Asylbewerber*innen begonnen, nachdem keine Euros mehr fließen.

 

Landrat: Natürlich dürfen auch noch nicht anerkannte Flüchtlinge arbeiten, wenn sie das wollen



Dabei hatte sich Landrat Henning – er ist auch Vorsitzender des Finanzausschusses beim Deutschen Landkreistag – sogar noch ein Anreizsystem einfallen lassen, um vor allem die zahlreichen beschäftigungslosen jungen Männer einer beruflichen Tätigkeit zuzuführen: Wer arbeitet – aber so wenig verdient, dass er trotzdem noch Anspruch auf Geld vom Amt hat – erhält diese Aufstockung komplett in bar ausgezahlt. Doch selbst das vermochte etliche Flüchtlinge nicht zum Dableiben und zum Aufnehmen einer Arbeit zu motivieren.

Der Landrat dementiert auch entschieden ein Gerücht, dass gern von den Gegner*innen restriktiver Versorgungsmaßnahmen verbreitet wird: Es stimme nicht, eben dass Flüchtlinge nicht arbeiten dürften – nur weil sie die deutsche Bürokratie daran hindere. Sobald sie im Landkreis ankommen, sei dies mit Erlaubnis der Ausländerbehörde möglich – unabhängig von Status; also anerkannt oder nur geduldet. Das dauere maximal 14 Tage.

Einige Flüchtlinge aber scheinen das deutsche Recht inzwischen sehr gut zu kennen beziehungsweise von Dritten sehr gut darüber informiert worden zu sein. Sie beharren, so berichtet der Landrat, bis zu ihrer Abschiebung weiter auf Bargeld – weil sie schon länger als 1,5 Jahre in Deutschland seien. Die rechtliche Grundlage dafür bietet ihnen Paragraf 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes, der Sachleistungen nach 18 Monaten Aufenthalt in Deutschland ausschließt.



Durch Umzug in anderen Kreis Vorschrift umgehen


Allerdings hat, darauf weist der Deutsche Landkreistag hin, die Sache auch einen Haken: Wer als Flüchtling jene Landkreise, wo bereits die Bezahlkarte gilt, verlässt und in einen Kreis wechselt, wo noch Bargeld ausgezahlt wird – der darf dieses auch von den Behörden einfordern.

Zwar ist ein solches Verlassen der zugewiesenen Kommune formal nicht gestattet – aber der Schutzstatus bleibt davon erst mal unberührt. Und das Existenzminimum darf auch bei Flüchtlingen im Falle von Sanktionen nicht unterschritten werden, hatten Gerichte schon in der Vergangenheit wiederholt angemahnt.

Das Problem: Eine einheitliche Ausgestaltung der Bezahlkarten wird immer unwahrscheinlicher. Im Gespräch der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler hatten einige SPD-regierte Länder – etwa Bremen und Niedersachsen – darauf gedrungen, dass es auch weiterhin ein Taschengeld in bar geben müsse. Welche Länder sie großzügiger ausstatten, dürfte sich in Flüchtlingskreisen wohl rasch herumsprechen.

Die bayerische Staatsregierung – sie verspricht seit Ende vergangenen Jahres die Einführung der Bezahlkarte – steht nun unter Druck, nachziehen zu müssen. Er sei zuversichtlich, in den nächsten vier bis sechs Wochen „Vergabeentscheidungen“ treffen zu können, sagt Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zum Spiegel, danach werde ein Testbetrieb in einigen Landkreisen folgen. Welche das konkret seien, verriet der Ressortchef bisher allerdings noch nicht. (André Paul)

 

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Tut Bayern zu wenig für den Hitzeschutz in den Kommunen?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.