Kommunales

Die Betreuung der Hartz-IV-Empfänger wird von der Arge auf die Optionskommune verlagert.(Foto: DAPD)

29.10.2010

Optionsmodell immer beliebter

Bayerns Kommunen wollen ihre Langzeitarbeitslosen unabhängig von der Bundesagentur für Arbeit betreuen

Der Stadtrat von Ingolstadt hat sich jetzt für den Weg einer sogenannten Optionskommune entschieden. Die Abstimmung zeigte eine breite Mehrheit von 40 gegen acht Stimmen für diese Lösung. Mit der 124 000 Einwohner zählenden kreisfreien Kommune hat sich erstmals eine Großstadt (mehr als 100 000 Einwohner) des Freistaats für diese Form der Vermittlung von Hartz-IV-Empfängern entschieden. Damit erhöht sich die Zahl der Kommunen im Freistaat, die seit dem Sommer einen entsprechenden Antrag gestellt haben, auf 15, fünf weitere tragen sich mit dem Gedanken.
In Optionskommunen sind für die Bezieher des seit Anfang 2005 bestehenden Arbeitslosengeldes II nicht die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen gemeinsam zuständig, sondern ausschließlich die kreisfreien Städte beziehungsweise Landkreise. In Deutschland gibt es insgesamt bisher 69 Optionskommunen. In Bayern zählen dazu bisher die Landkreise Miesbach und Würzburg sowie die kreisfreien Städte Schweinfurt und Erlangen. Bundesweit dürften insgesamt 30 weitere Kommunen hinzukommen, davon 6 aus Bayern.


Zahl sollte begrenzt werden


Die Verwaltung von Bayerns viertgrößter Stadt wurde jetzt beauftragt, beim Bundesarbeitsministerium mit Wirkung zum 1. Januar 2012 die „Zulassung als sogenannte Optionskommune zur Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ zu beantragen. Zeit dazu besteht noch bis spätestens zum 31. Januar 2011. Das Bundesministerium entscheidet dann voraussichtlich bis Mitte 2011. Voraussetzung ist allerdings, dass vorher auch das bayerische Sozialministerium zustimmt.
Wie Ingolstadts Oberbürgermeister Alfred Lehmann (CSU) und Sozialreferent Wolfgang Scheuer auch schon im Vorfeld der Entscheidung betonten, war die Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur auch bisher „sehr zufriedenstellend“. Die Entscheidung des Stadtrats dürfe also nicht als Votum gegen die Arge verstanden werden.
Hintergrund: Schon vor über zwei Jahren entschied das Bundesverfassungsgericht: Die doppelte Zuständigkeit von Bund und kommunalen Trägern für die Vergabe von Leistungen in den Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften verstößt gegen das Grundgesetz. Die Richter gaben der Regierung Zeit bis Ende 2010, den Sachverhalt zu klären. Das ist inzwischen passiert, dem Paragraphen Genüge getan. Allerdings erlaubt die neue Rechtslage nun auch vielen Kommunen, die das wünschen, sich bei der Betreuung ihrer Langzeitarbeitslosen eigenständig zu machen.
Ursprünglich geplant war das keineswegs, der Bund wollte die Zahl der Optionskommunen eher begrenzen. Als Faustregel für die Landessozialminister galt: Maximal so viele Optionskommunen, wie das Bundesland über Stimmen im Bundesrat verfügt. Für Bayern wären dies 6 Kommunen, der Freistaat schöpfte also zumindest bisher sein ihm zustehendes Kontingent nicht aus. Gleiches galt und gilt für die meisten Bundesländer mit SPD-Beteiligung in der Regierung, wogegen CDU/FDP-geführte Länder wie Hessen, Niedersachsen und Baden-Württemberg die Bildung von Optionskommunen forcieren.
In Bayern aber auch im übrigen Deutschland sind es vor allem von CDU oder CSU geführte kreisfreie Städte und Landkreise, die Optionskommune werden wollen und damit mehr Eigenverantwortung vor Ort befürworten. Im Gegensatz dazu plädieren sozialdemokratisch regierte Kommunen eher auf die zentrale Anleitung durch Bund und Land.
In Ingolstadt hat man den speziellen eigenen Weg bei der Arbeitsmarktpolitik auch schon bisher propagiert. Zu nennen wären hier etwa die Projekte „in-arbeit“ und „Pro Beschäftigung“, zwei Instrumente, die sich intensiv gerade auch um die Problemfälle auf dem Arbeitsmarkt kümmern. Die Ergebnisse auf dem Arbeitsmarkt zeigen, wie die Ingolstädter Maßnahmen greifen. Ingolstadt ist die Großstadt mit der niedrigsten Arbeitslosigkeit bundesweit – trotz des hohen Migrantenanteils in der Bevölkerung.


Eigenständigkeit erhalten


Den jetzigen Weg geht man auch deshalb, um einem möglichen Verlust der Eigenständigkeit bei der bisherigen Arge zu entgehen. „Die Bundesagentur kann eventuell entscheiden, dass die Agentur Ingolstadt keine selbstständige Agentur mehr ist und mit anderen Agenturen, etwa München oder Augsburg, zusammenarbeitet und von dort gesteuert wird“, erläutert OB Lehmann. Selbst auf ausdrückliche Nachfrage, ob bei einem Verzicht auf die Option gesichert sei, dass die Arbeitsverwaltung eigenständig in Ingolstadt erhalten bliebe, wurden der Stadt keine Zusagen gemacht, berichtet der Rathauschef. Für die Stadt sei jedoch der Ingolstädter Arbeitsmarkt wichtig.
Es gibt aber auch Kommunen, die sich nach ersten Überlegungen dann doch gegen die Optionskommune entscheiden – wie beispielsweise die Landeshauptstadt München. Die Betreuung der Langzeitarbeitslosen sei eine bundespolitische Aufgabe, meint Oberbürgermeister Christian Ude (SPD). „Und deshalb werden wir den Bund auch nicht aus der Verantwortung entlassen.“
Bei der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg sieht man die Unabhängigkeitsbestrebungen skeptisch. „Wenn manche Kommune glaubt, man könne sich so dem Controlling entziehen, dann ist das ein Irrtum“, mahnt Sprecherin Silvia Lösch. Überwacht werden die Optierer auch weiterhin, nur dann eben direkt vom Bundesarbeitsministerium statt von der Bundesagentur. Auch müssten die Kosten für eine neue, eigene IT einkalkuliert werden. „Wer optiert ist dafür selbst verantwortlich und kann unsere Software dann auch nicht mehr verwenden“, stellt die BA-Sprecherin klar. Grundsätzlich sei die Zusammenarbeit mit der Bundesbehörde deshalb die bessere Variante, gibt Lösch zu bedenken. Wer von den bayerischen Antragsstellern am Ende den Zuschlag bekommt, dürfen die Nürnberger ohnehin mitentscheiden. Bevor Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer ihre Entscheidung fällt, holt sie sich eine Expertise. Ein Risiko sollten die Kommunen aber ebenfalls nicht vergessen: Steigt die Arbeitslosenzahl irgendwann wieder an, „dann sind das ganz klar die Arbeitslosen des jeweiligen Landrats oder Oberbürgermeisters“, so Lösch. (Interview: André Paul)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.