Kommunales

Das Rathaus in Aschaffenburg. Wegen Verdachts auf Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern hat die Polizei sieben Objekte in und um Aschaffenburg sowie im angrenzenden Hessen durchsucht. (Foto: dpa/Heiko Becker)

20.12.2022

Stadtratsmitglieder korrupt?

Razzia am Untermain

Wegen Verdachts auf Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern hat die Polizei sieben Objekte in und um Aschaffenburg sowie im angrenzenden Hessen durchsucht. "Es geht um die Sicherung von Beweismitteln", sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München am Dienstag. Verdächtig seien vier Personen, gegen die im Zusammenhang mit Abstimmungen im Stadtrat von Aschaffenburg in den Jahren 2015 und 2019 ermittelt werde.

Ob die Verdächtigen alle noch im Stadtrat sind oder überhaupt waren, wollte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft nicht sagen. "Weitere Angaben können aufgrund der laufenden Ermittlungen derzeit nicht gemacht werden", teilte die Behörde mit. Von den Vorgängen sollen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur auch SPD-Mandatsträger betroffen sein. Nach dpa-Informationen sollen Verdächtige unter anderem mit Geld bestochen worden sein.

Der Stadtrat Aschaffenburg besteht aus dem Oberbürgermeister und 44 Stadtratsmitgliedern, 12 davon gehören der SPD-Fraktion an. Beim SPD-Stadtverband war zunächst niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Die Landes-SPD in München verwies auf die Verantwortlichen vor Ort.

Völlig überrascht

Aschaffenburgs Oberbürgermeister Jürgen Herzing (SPD) ließ mitteilen: "Wir wurden von dieser Situation völlig überrascht, arbeiten aber natürlich mit der Generalstaatsanwaltschaft zusammen, um alles aufzuklären. Ich möchte noch einmal betonen, dass für die Beteiligten, wie für alle Menschen, die Unschuldsvermutung gilt, so lange der Anfangsverdacht nicht bestätigt ist."

Unklar war zunächst, worum es bei den Stadtratsabstimmungen ging und wer die Ermittlungen ins Rollen brachte. Dass es sich um Vorgänge rund um Bauprojekte handeln könnte, wollte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft weder bestätigen noch dementieren.
Haftbefehle gegen die Beschuldigten lagen den Angaben nach nicht vor. "Es gibt keine Anhaltspunkte für einen Haftgrund wie Fluchtgefahr", sagte er. Was die Polizisten bei ihren Durchsuchungen sicherstellten, war zunächst unbekannt. Gesucht worden sei unter anderem nach Kommunikationsmitteln wie Mobiltelefonen.

Infrage kommt laut Generalstaatsanwaltschaft der Paragraf 108e des Strafgesetzbuches: Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Danach sind bei derartigen Delikten Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren möglich, in minder schweren Fällen mit Haftstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(Angelika Resenhoeft, dpa)

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