Kommunales

Der Eintritt ins Schwimmbad könnte teuer werden. (Foto: Daniel Karmann dpa/lby)

31.10.2019

Ticketpreise für Schwimmbäder könnten explodieren

Der Bundesfinanzhof hat eine für Kommunen und Bürger folgenschwere Entscheidung getroffen

Bayerns Kommunen müssen eine für sie heikle Entscheidung des Bundesfinanzhofs verdauen. Die Richter urteilten, dass es nicht mit EU-Recht vereinbar ist, wenn Kommunen defizitäre Eigenbetriebe in eine Tochtergesellschaft auslagern, um dort die Verluste mit anderweitigen Gewinnen zu kompensieren. Beispiel: Das Schwimmbad der Stadt XY macht Miese. Also überträgt die Stadt das Bad in die Stadtwerke GmbH. Die verdienen bisher ganz gut Geld mit der Elektrizitätsversorgung. Nun aber kommt der Verlustbringer dazu. Also sinkt der Gewinn, die Stadtwerke müssen weniger Gewerbe- und Körperschaftsteuer zahlen. Für die Kommune hat das den angenehmen Nebeneffekt, ihrerseits weniger Kapitalertragsteuer zahlen zu müssen.

Der Bundesfinanzhof hatte diese Vorgehensweise schon 2007 kritisiert. Hintergrund war der Fall einer Kommune aus Mecklenburg-Vorpommern, die gegen das Finanzamt geklagt hatte, weil dieses die Verluste der Stadtwerke nicht anerkennen wollte. Doch der Bundestag hatte 2009 diese Praxis noch mal ausdrücklich erlaubt. Allerdings versäumte die Bundesregierung, die Neuregelung des Körperschaftsteuergesetzes der EU vorzulegen. Das Ganze sei eine verbotene Staatsbeihilfe, urteilten die Richter am Bundesfinanzhof jetzt. Um auf Nummer sicher zu gehen, legten sie die Rechtsfrage auch dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor, mit der Bitte, diese verbindlich zu klären. Sollte der EuGH zu der gleichen Einschätzung kommen, dürften die Kommunen diese Praxis nicht mehr fortsetzen.

Der bayerische Städtetag ist alarmiert

Was folgt daraus? Nehmen wir noch einmal das Beispiel des Schwimmbads. Der ganztägige Eintritt kostet in Bayern in der Regel zwischen vier und sechs Euro für Erwachsene, Kinder kommen meist noch günstiger rein. Unter Betriebswirten ist es unstrittig, dass man zu diesem Preis nicht gewinnbringend wirtschaften kann. Einen höheren Eintritt wollen die Kommunen aber nicht verlangen, damit sich auch Rentner und sozial Schwache dieses Vergnügen leisten können.

Noch gar nicht geklärt ist in diesem Zusammenhang, ob das 120 Millionen Euro schwere Förderprogramm des Freistaats für marode kommunale Schwimmbäder nicht auch eine unzulässige Beihilfe ist.

Nun gut, der Betrieb von Schwimmbädern ist keine Pflichtaufgabe für Städte und Gemeinden. Im schlimmsten Fall haben die Bürger eben Pech und die Anlage schließt. Aber das Diktum des Bundesfinanzhofs erstreckt sich ja noch weiter. Unzulässig sei die bisher angewendete Praxis auch für den Öffentlichen Personennahverkehr und den Betrieb von Kindergärten. Doch diese sind eine Pflichtaufgabe, der Betrieb muss aufrechterhalten werden. Den Kommunen wird also nichts anderes übrig bleiben, als die Gebühren kräftig zu erhöhen. Oder sich zu verschulden. Und richtig teuer kann es werden, wenn die Kommunen noch dazu verdonnert werden, die bisherigen Steuervorteile zurückzuzahlen.

Der bayerische Städtetag ist alarmiert. Sollten die Luxemburger Richter hart bleiben, bedeute das für die Kommunen nichts Gutes, sagt Geschäftsführer Bernd Buckenhofer. „Ohne zusätzliche Einnahmen wird es dann wohl in vielen Bereichen nicht funktionieren.“
(André Paul)

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