Kommunales

Die meisten Förderprogramme des Freistaats werden über das Finanz- und Heimatministerium abgewickelt. Vom Haus von Ressortchef Albert Füracker (CSU) verlangen die Bürgermeister*innen, dass sie die Programme quantitativ auf den Prüfstand stellen und „klarer und einfacher formulieren“ sowie leichter umsetzbar gestalten. (Foto: Stmfh)

02.10.2023

Umdenken beim Förderwesen

Forderungskatalog des Bayerischen Gemeindetags an die künftige Staatsregierung

Der Bayerische Gemeindetag fordert vom Freistaat mehr Engagement für kommunale Anliegen. „Der Bayerischer Landtag als Gesetzgeber und die Bayerische Staatsregierung als ausführende Kraft sind stärker als je gefordert, klare Priorisierungen wegen knapper Ressourcen vorzunehmen und dies den Bürgerinnen und Bürgern auch offen zu sagen.

Dazu gehört aus Sicht des Gemeindetag unter anderem eine Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs. Der Anteil an staatlichen Haushaltsmitteln sei "deutlich zu erhöhen". Sogenannte Vorwegentnahmen auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes seien "auf das absolut notwendige Maß zu begrenzen", um die Schlüsselzuweisungen nachhaltig zu stärken.

Und es brauche ein "grundlegendes Umdenken im staatlichen Förderwesen". Die Vielzahl der Förderprogramme müsse auf den Prüfstand gestellt werden, meint Gemeindetagspräsident Uwe Brandl. Es brauche mehr pauschale Ansätze mit Spielraum für die Kommunen. Letztere seien auch deutlich früher in die Erarbeitung von Förderprogrammen einzubinden. Die Fördervoraussetzungen müssten "klar und einfach formuliert und praktisch umsetzbar" sein. Es braucht realistische Umsetzungsfristen und mehr Kontinuität.

 

Gegen eine Abschaffung von Einnahmemöglichkeiten



Kategorisch wenden sich die Gemeinden  gegen eine Abschaffung von Einnahmemöglichkeiten, wie dies zuletzt bei den Straßenausbaubeiträgen und der Bettensteuer geschehen ist. Neue Ansätze zur gemeindlichen Aufgabenfinanzierung dürften nicht verhindert, sondern müssten von der Staatsregierung unterstützt werden.

Ebenso brauche es dringend eine "breite und tiefgreifende Debatte" über ein gemeinwohlorientiertes Bodenrecht - gerade angesichts eines angespannten Wohnungs- und Bodenmarkts. Planungsverfahren für die Schaffung von dringend notwendigem Wohnraum müssten vereinfacht werden. "Der Paragraph 13b des Baugesetzbuchs ist unbedingt zu erhalten und nachhaltig mit einer Pflicht zur Bauverpflichtung und einem Mindestbaurecht weiterzuentwickeln", verlangt Uwe Brandl. Und es brauche auch dringend eine Debatte über Standards und Kosten am Bau.

Darüber hinaus entwickle sich der Fachkräftemangel "zunehmend zu ein einer Bedrohung für die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung". Der Freistaat Bayern sollte eine professionelle Werbestrategie entwickeln und umsetzen, um das Image des öffentlichen Dienstes in seiner Vielfalt zu verbessern und attraktiv zu machen. Und statt "ständig Aufgaben auf die untere kommunale Ebene zu verlagern", sollten vorrangig bestehende Strukturen gestärkt und reformiert werden. Jede Aufgabenzuweisung müsse sich "streng am Subsidiaritätsprinzip" orientieren.

 

Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung
 

Wichtig ist dem Bayerischen Gemeindetag ein Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung, den gelte es zu stärken. Das gilt vor allem hinsichtlich der Regelungen des neuen Landesentwicklungsprogramms und der neuen Verpflichtung zur Ausweisung von Landwirtschafts- und Vorbehaltsgebieten. Es braucht in diesem Zusammenhang auch mehr Ausweisung von Wasserschutzgebieten.

Bezüglich der Energiewende ist dem kommunalen Spitzenverband an der bayernweiten Vorgabe von Ausbauzielen gelegen damit die Gemeinden vor Ort ihre Ausbaukonzepte daran orientieren und daraus wiederum die Bauleitplanungen ableiten können. Die Wertschöpfung aus der Erzeugung regenerativer Energien soll in den betroffenen Regionen verbleiben, dafür sei der Freistaat mit der Schaffung entsprechender Regelungen gefordert.

Bei der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern müssten Personaleinsatz und Kosten hälftig zwischen Staat und kommunalen Schulträgern aufgeteilt werden. Der Freistaat müsse "vollumfänglich" die Verantwortung für ganztägige Angebote unter schulischer Aufsicht an allen Schultagen übernehmen. Das gelte auch im Falle von Knappheit staatlichen Personals. (BSZ)
 

 

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