Kommunales

Blick vom großen Turm auf Wohnungen in der bayerischen Landeshauptstadt München. Die Kommune verlor nun eine Klage vor Gericht. (Foto: dpa/Peter Kneffel)

11.09.2023

Verfassungsgerichtshof weist Popularklage der Stadt München ab

Die Kommune hatte gegen das bayerische Zweckentfremdungsgesetz geklagt, weil sie unter anderem das Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt sah. Doch der Bayerische Verfassungsgerichtshof sieht das anders

Im Kampf für bezahlbaren Wohnraum hat die Stadt München vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Niederlage erlitten. In einer am Montag veröffentlichen Entscheidung wies das Gericht eine Popularklage gegen das Zweckentfremdungsgesetz als unzulässig zurück. Die Stadt München habe nicht ausreichend die Verletzung eines Grundrechts oder eines grundrechtsgleichen Rechtes gerügt, heißt es in der Entscheidung vom 24. August.

Anlass für die Klage war der Streit um eine kommunale Satzung. Danach mussten beim Abriss von Mietshäusern neue, bezahlbare Mietwohnungen in vergleichbarer Lage gebaut werden. Der Verband Haus und Grund sah durch die Satzung aus dem Jahr 2017 die Verfügungsbefugnis der Eigentümer eingeschränkt und klagte. Anfang 2021 kippte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) daraufhin in einem Normenkontrollverfahren zwei Bestimmungen der Satzung. Nach Ansicht des Gerichts verstießen sie gegen das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG).

Die Stadt München erhob daraufhin Popularklage. Sie berief sich unter anderem auf das in der Bayerischen Verfassung festgelegte Recht der kommunalen Selbstverwaltung, die Sozialbindung des Eigentums und den Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Der Verfassungsgerichtshof sah das anders. Es seien keine ausreichenden Anhaltspunkte zu erkennen, dass Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte verletzt sein könnten, heißt es in der Entscheidung. (dpa)

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