Kommunales

Konkret bedeutet die Entscheidung zunächst nur, dass der klagende Anwohner nun keine Maske in der Innenstadt mehr tragen muss. (Foto: dpa/Felix Hörhager)

10.11.2020

Verwaltungsgericht stutzt Landshuter Maskenpflicht

Richter gaben dem Eilantrag eines Anwohners statt

Das Regensburger Verwaltungsgericht hat die Maskenpflicht in der Landshuter Altstadt für unverhältnismäßig erklärt. In einem am Montag, 9. November,  veröffentlichten Beschluss gaben die Richter dem Eilantrag eines Anwohners statt, der sich gegen die Maskenpflicht in der gesamten Altstadt der niederbayerischen Bezirkshauptstadt zur Wehr setzte.

Konkret bedeutet die Entscheidung zunächst nur, dass der klagende Anwohner nun keine Maske in der Innenstadt mehr tragen muss. Die Landshuter Stadtverwaltung kann jedoch noch in der nächst höheren Instanz beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einlegen.

Die 14. Kammer des Regensburger Verwaltungsgerichts stellte nicht die Maskenpflicht grundsätzlich in Frage, sondern nur die Umsetzung durch die Stadtverwaltung. Die pauschale Anordnung für sämtliche öffentlichen Flächen in der Altstadt ist demnach ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Behörden dürfen demnach Maskenpflicht nur für Orte anordnen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann und es keine Ausweichmöglichkeiten gibt. (dpa)

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