Kommunales

Ein Blick in den Divino-Weinkeller: Weinfachberater Hermann Mengler (rechts) vom Bezirk Unterfranken erläutert interessierten Zuhörenden die künftigen rechtlichen Umstände des Weinanbaus. (Foto: Mauritz)

22.09.2022

Vor allem die Herkunft der Trauben zählt

Ab dem Jahr 2026 gilt auch in Deutschland beim Anbau das sogenannte romanische Weinrecht

Der Standort macht’s: Bodenbeschaffenheit, Gelände, Klima oder Sonneneinfall bestimmen den Charakter eines Weines. In Weinbauländern wie Frankreich, Spanien oder Italien ist daher schon lange das sogenannte Terroir der Schlüsselbegriff für die Qualität und die Vermarktung der dortigen Weine. Ab dem Jahrgang 2026 wird auch in der Bundesrepublik das Romanische Bezeichnungsrecht gelten. Künftig werden sich dann auf den Weinetiketten häufig sehr detaillierte Angaben zur geografischen Herkunft befinden. Andere Begriffe werden dafür ganz verschwinden.

Weinfachberater Hermann Mengler lässt keinen Zweifel daran, dass für die deutschen Weinerzeugerbetriebe neue Zeiten anbrechen. In Anlehnung an das romanische System unterscheidet die neue Qualitätspyramide ganz allgemein „deutschen Wein“, Weine mit „geschützter geografischer Angabe“ – also sogenannte Landweine – und an der Spitze Qualitäts- und Prädikatsweine mit „geschützter Ursprungsbezeichnung“. Innerhalb dieser Spitzenweine werde es dann eine weitere vierstufig aufgebaute Herkunftspyramide geben, auf deren zwei obersten Stufen erstmals die Begriffe „Großes Gewächs“ und „Erstes Gewächs“ bundesweit einheitlich geregelt sind.



Nötig ist eine Profilierung der Produzierenden


Eine Stufe darunter befinden sich Weine, deren Trauben aus einer einzigen Gemeinde oder einem Ortsteil stammen – sogenannte Ortsweine. Die Basis der Herkunftspyramide bilden Trauben, die aus dem gesamten Anbaugebiet stammen und zugleich gewisse Qualitätskriterien erfüllen müssen.

„Total begeistert“ von dem neuen Ansatz zeigte sich Bayerns Weinbaupräsident Artur Steinmann. Worauf es für die Zukunft entscheidend ankomme, sei eine entsprechende Profilierung der unterfränkischen Weinproduzenten. Je konkreter die Herkunftsbezeichnung und je detaillierter die Angaben auf dem Etikett, desto höher sei die Qualität des Weines, unterstrich Steinmann. „Und wo Wein wächst, entwickeln sich die Dörfer“, betonte er.

In Sommerach ist man auf diesem Weg schon recht weit gekommen. Hier hat Bürgermeisterin Elisabeth Drescher vor einiger Zeit die Weinproduzenten ihrer Gemeinde an einen Tisch geholt, um sich mit ihnen gemeinsam auf die neuen Verhältnisse vorzubereiten. Zum Glück fand sich im Gemeindearchiv noch eine alte Karte aus dem Jahr 1833 mit den historischen Namen der sogenannten Gewanne – der aus dem Mittelalter stammenden Einteilungen der Flur in drei, zumeist lang gezogene Parzellen, die sich aus der damals üblichen Dreifelderwirtschaft ergaben.

 

Grand-Cru-Lagen gehören schon jetzt zu den Filetstücken


Auf diesem Weg habe man die historischen Namen von 13 Gewannen gefunden. Die habe man noch ein wenig verfeinert, sodass für die rund 250 Hektar Rebfläche nun 17 Gewanne in die sogenannte Weinbergsrolle eingetragen werden können. Ab dem Jahrgang 2026 werden daher die Winzer*innen entweder den Begriff „Sommeracher Katzenkopf“ verwenden – oder aber nur die schlichte Ortsmarke Sommerach oder aber eben den Namen einzelner Gewanne, wie etwa „Augustbaum“, „Spittel“ oder „Willm“.

Die Grand-Cru-Lagen gehören natürlich schon jetzt zu den Filetstücken der Sommeracher Rebflächen. Freilich ist nicht alles Gold, was glänzt. Richard Östreicher bewirtschaftet mit viel Leidenschaft und großem Engagement das gleichnamige Weingut in Sommerach. Im Gewanne „Augustbaum“ produziert er einen Silvaner, der goldgelb im Glas und seidenweich auf der Zunge liegt. Aber wenn der Winzer künftig die Vorzüge seiner Grand-Cru-Lagen voll ausschöpfen will, muss er allerlei Vorgaben beachten. Insbesondere darf er dann nur eine der fünf Fokussorten bewirtschaften: nämlich Silvaner, Riesling, Weißburgunder, Spätburgunder oder Traminer. Dies hat der Ausschuss für Profilierung und Herkunft so beschlossen.

Schmerzhaft ist das für Richard Östreicher und seine Frau Kerstin, für die Burgund ein großes Vorbild darstellt. Bei Freunden in Meursault in der Region Bourgogne haben sie sich nämlich vor Jahren Chardonnay-Stecklinge besorgt, die sich an der Mainschleife grandios entwickelt haben. Der Haken: Chardonnay zählt nicht zu den fünf Fokussorten. Als Großes Gewächs können die Östreichers ihren Wein künftig nicht mehr bezeichnen – nur als Erstes Gewächs.


Viele Schattenseiten beim neuen Bezeichnungsrecht

 

Auch Gerald Wüst, Geschäftsführer der Winzergenossenschaft Divino Nordheim Thüngersheim e. G., die es im vergangenen Jahr sogar in den Gault-Millau geschafft hat, sieht etliche Schattenseiten des Romanischen Weinbezeichnungsrechts. So sei er sich nicht sicher, ob die Verbraucherinnen und Verbraucher die neuen Kriterien auch richtig interpretieren würden. Für viel Verwirrung werde der Begriff Gewanne sorgen. In jedem Fall werde es nach seiner Einschätzung sicherlich zehn Jahre dauern, bis sich das neue System durchgesetzt habe.

Und noch etwas missfällt dem Divino-Geschäftsführer: Etliche Weine werde seine Winzergenossenschaft nicht mehr wie bisher vermarkten können. So werde es zum Beispiel den „Weißburgunder Spätlese trocken“ ab 2025 nicht mehr geben – jedenfalls nicht mehr unter dieser Bezeichnung, weil das neue Recht keine trockenen Spätlesen mehr vorsehe.

Einig waren sich allerdings alle Teilnehmenden der Sommertour, dass das Romanische Weinrecht auch den fränkischen Winzern die Chance verschafft, Profilweine zu erzeugen. Wie in Frankreich, Spanien oder Italien müsse auch Franken ein wiedererkennbares Profil erreichen. Dann könne die Herkunft auch außerhalb Unterfrankens zu einem entscheidenden Verkaufsargument werden. Oder wie es Weinbaupräsident Artur Steinmann formulierte, das Bezeichnungsrecht müsse der Region dienen. „Es muss uns nach vorne bringen!“ (Markus Mauritz)

 

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