Kommunales

In der Stadthalle der Stadt Weißenhorn konnte die AfD nach erfolgreicher Klage vor dem Verwaltungsgericht Augsburg ihre Wahlkampfveranstaltung durchführen. (Foto: Stadt Weißenhorn)

24.05.2024

Wenn Städte die AfD loswerden wollen

Immer mehr Kommunen versuchen Veranstaltungen zu verhindern – aber die Partei wehrt sich

Für die AfD ist es schwierig, Räume für Veranstaltungen zu bekommen. Häufig will niemand freiwillig eine Halle an die Rechtspopulisten vermieten, mitunter werden aber auch Anbietende öffentlich unter Druck gesetzt, einen bereits geschlossenen Mietvertrag wieder rückgängig zu machen. Für die Partei ist das meist ein willkommener Anlass, ihre scheinbare öffentliche Diskriminierung anzuprangern. Mitunter setzt sie sich aber auch mit juristischen Mitteln zur Wehr. Finden die Veranstaltungen dann doch statt, gibt es nicht selten Demonstrationen.

Die Stadt Weißenhorn (Landkreis Neu-Ulm) musste der AfD ihre Stadthalle für eine Wahlkampfveranstaltung überlassen. Das hat, laut Mitteilung des AfD-Landtagsabgeordneten Franz Schmid, das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden. Die Stadt habe zuvor mit Schmid, der auch Kreisvorsitzender der AfD Neu-Ulm ist, einen Mietvertrag zur Überlassung der Stadthalle für eine Wahlkampfveranstaltung abgeschlossen, diesen dann aber widerrufen.

Der Stadtverwaltung war ein Fehler unterlaufen

Dabei habe Weißenhorns Bürgermeister Wolfgang Fendt (parteilos) auf eine bayernweite Regelung hingewiesen, wonach aus Gründen der Gleichbehandlung staatliche und kommunale Gebäude vier Wochen vor einer Wahl Parteien nicht mehr zur Nutzung überlassen werden sollen. Doch beim Abschließen des Mietvertrags sei der Stadtverwaltung ein Fehler unterlaufen: Man habe die Vier-Wochen-Frist übersehen.

Laut Schmid hat die Stadt elf Tage vor der Veranstaltung mitgeteilt, den Mietvertrag nicht erfüllen zu wollen, obwohl der Vertrag bereits seit vier Wochen geschlossen war. Er habe daraufhin im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Augsburg geklagt, so Schmid. Das Gericht habe jetzt festgestellt, dass keine rechtsverbindliche Widmungsbeschränkung der Stadthalle seitens der Stadt erfolgt war. Die Stadt setze sich, Schmid zufolge, dem „naheliegenden Verdacht“ aus, eine Änderung einer Widmung nach einem erfolgten Antrag auf Überlassung nicht aus einem anzuerkennenden allgemeinen Grund getan zu haben, „sondern nur, um den – unliebsamen – Antrag ablehnen zu können.“

Rund 1000 Menschen haben sich nach Angaben des Veranstalters vor der Stadthalle in Aalen versammelt. Mit Musik, Reden und Plakaten demonstrierten sie gegen die Politik der AfD. Der AfD-Kreisverband Ostalb hatte zu der Wahlkampfveranstaltung in die Stadthalle geladen. Nach Angaben der Polizei verliefen beide Veranstaltungen weitgehend friedlich. Der AfD-Kreisverband bezeichnete die Veranstaltung als Höhepunkt des Kommunal- und Europawahlkampfs. Mehr als 600 Anhänger der AfD versammelten sich am Freitagabend in der Aalener Stadthalle.

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle geändert

Mit den Stimmen von CDU, SPD und Freien Wählern beschloss die Stadtverordnetenversammlung von Rödermark eine Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kulturhalle. Die Liberalen argumentieren, dass der Freiheitsgedanke ebenso hoch oder sogar höher zu bewerten ist als der Wunsch, extremistischen Parteien in der Kommune kein Forum mehr zu bieten. Der politische Aschermittwoch der Rechtsaußen-Partei mit hoch umstrittenen Rednern wie dem Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich, der in der Kulturhalle „millionenfache Remigration“ forderte, war der Auslöser für die neue Regelung.

Die Entscheidung ist unanfechtbar: Die Stadt Annweiler muss ihre Stadthalle der AfD-Bundestagsfraktion für eine Veranstaltung zur Verfügung stellen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz auf Antrag der Partei hin entschieden (Beschl. v. 20.03.2024, Az. 10 B 10273/24). Zwar gebe es keinen Mietvertrag und auch keine gültige Reservierung. Da die Stadt aber auch anderen Parteien den Saal überlasse, müsse dies auch für die AfD gelten, so das Gericht im Eilverfahren. Die Stadt hatte mit eigenen Juristen versucht, die Überlassung der Stadthalle zu verhindern. Zwar hatte es zunächst eine Reservierungszusage für den sogenannten Hohenstaufensaal gegeben – diese war aber unstreitig abgelaufen, ein Mietvertrag nicht zustande gekommen.

Eine vor Kurzem stattgefundene Veranstaltung der Thüringer AfD-Fraktion in Nordhausen und die Gegenproteste sind friedlich verlaufen. Nach Polizeiangaben besuchten 350 Menschen die AfD-Veranstaltung. Vor der Halle versammelten sich demnach 350 Gegendemonstranten. Das Verwaltungsgericht Weimar hatte einem Eilantrag der AfD stattgegeben und die Veranstaltung erlaubt.

Zuvor hatte die Stadt Nordhausen den Mietvertrag für die Festhalle Sundhausen gekündigt – mit der Begründung, es sei eigentlich eine private Veranstaltung, angemeldet worden. Die Stadt sah sich eigenen Angaben nach getäuscht, als die Veranstaltung mit dem Titel „Asylchaos in Nordhausen“ öffentlich unter anderem mit Flyern beworben wurde. Die Fraktion warf der Stadt vor, den Vorgang falsch dargestellt zu haben, und kündigte an, gegen die Aufhebung des Vertrags vorzugehen. Die Veranstaltung sei von der AfD-Fraktion angemeldet worden mit dem Verweis auf einen Bürgerdialog.

Presse und Öffentlichkeit waren ausgeschlossen

Nach mehreren Absagen von Veranstaltungsorten hat die saarländische AfD ihren „Blauen Montag“ in ihrer Landesgeschäftsstelle in Saarbrücken abgehalten. Die Verlegung war etwa eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben worden. Presse und Öffentlichkeit waren ausgeschlossen. Vor dem Gebäude hatten sich etwa 50 Demonstranten versammelt.

Zuvor hatte Franz-Josef Berg (CDU), Bürgermeister von Dillingen/Saar, das von der AfD geplante Treffen in einem Schützenhaus der Stadt in letzter Minute verhindert. Erst am Morgen habe er aus der Zeitung davon erfahren, den Pachtvertrag umgehend geprüft und einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Das Schützenhaus sei nämlich in städtischem Besitz und seit Jahren an den örtlichen Schützenverein verpachtet. Dem Verein habe Berg eine Untersagungsverfügung zustellen lassen.

Denn laut Pachtvertrag wird das Gebäude nur für Veranstaltungen des Schießsports vermietet. Alle anderen Nutzungen müsse sich der Pächter, also der Schützenverein, zuvor von der Stadt genehmigen lassen. Das aber sei im Fall des blauen AfD-Montags nicht geschehen.
(André Paul)

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