Kommunales

Aktivist*innen der Klimaschutz-Initiative „Letzte Generation“ kleben sich Anfang Dezember am Stachus mit ihren Händen auf die Straße. (Foto: dpa/Matthias Balk)

16.12.2022

Wirklich Weihnachtsruhe vor Klebeaktionen?

Bis 8. Januar 2023 gilt in München eine Allgemeinverfügung

Für seine Einschätzung, die Umweltschutzbewegung Letzte Generation entwickle sich in Richtung einer „Klima-RAF“, musste sich CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt gerade erst von Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang maßregeln lassen; er erzähle „Nonsens“. Diese Woche durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft elf Wohnungen und Räume von Mitgliedern der selbst ernannten Letzten Generation in mindestens sechs Bundesländern. Grund seien mehrere Attacken der Gruppe auf Anlagen der Raffinerie PCK Schwedt, sagte der Brandenburger Staatsanwalt Cyrill Klement. Außerdem ermitteln die Behörden wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung.

Anschläge, mutmaßlich organisierte kriminelle Aktivitäten, Nötigung, Gefährdung von Menschenleben – am Münchner Flughafen wurde eine Landebahn besetzt – sowie Klimaschutzaktivistin Luisa Neubauer (Grüne), die in Talkshows sagt, dass man bei den von ihr für nötig erachteten Klimaschutzmaßnahmen „keine Zeit für Demokratie“ mehr habe: Es wäre interessant zu wissen, ab wann der Verfassungsschutzpräsident bei Letzte Generation und Fridays for Future beginnt, die Verfassung vor diesen Personen zu schützen.

Die Stadt München zieht derweil bei den sich Festklebenden vorsichtig die Daumenschrauben an. Bis einschließlich 8. Januar (das Wochenende nach Heilige Drei Könige) gilt eine Allgemeinverfügung zur präventiven Gefahrenabwehr im gesamten Stadtgebiet. Damit untersagt die Stadtverwaltung „sämtliche Versammlungen in Zusammenhang mit Klimaprotesten in Form von Straßenblockaden, bei denen sich Teilnehmende fest mit der Fahrbahn oder in anderer Weise fest verbinden, sofern die versammlungsrechtliche Anzeigepflicht nicht eingehalten ist“. Im Klartext: ein wenig Weihnachtsfrieden angesichts wachsenden Unmuts der Bevölkerung – und ab 9. Januar 2023 darf der Irrsinn weitergehen.

„In der Vergangenheit haben die Klimaaktivist*innen Versammlungen nicht angezeigt, obwohl sie dazu verpflichtet waren“, sagt auf Nachfrage ein Sprecher der Stadt München. Nach einer „medialen Ankündigung“ habe man zwar das Gespräch gesucht und auf die Notwendigkeit einer offiziellen Anzeige hingewiesen, aber „das haben sie verweigert. Rechtlich mussten wir die genannte Ankündigung trotzdem als Versammlungsanzeige werten“. An Auflagen der Stadt hätten sich die Genannten „nicht gehalten“.

Aktivist*innen wollen trotzdem weitermachen

Ein Sprecher von Letzte Generation sagt auf Nachfrage der Staatszeitung, dass trotz der Allgemeinverfügung weitere Aktionen in München geplant sind. Sprich, man will sich nicht an die Allgemeinverfügung halten. Das dürfte für die Klimaaktivist*innen ernste Konsequenzen haben. Denn wer trotz der Allgemeinverfügung solche Protestaktionen plant, leitet oder zur Teilnahme aufruft, dem drohen bis zu einem Jahr Haft. Andere Missachtungen der Allgemeinverfügung können Bußgelder von bis zu 3000 Euro nach sich ziehen. (André Paul)
 

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