Der Freistaat spart in den Finanzämtern beim Personal, meint Landtagsvizepräsidentin Inge Aures (SPD). „Es ist wichtig, dass die Staatsregierung frühzeitig die Weichen stellt, damit es an den Finanzämtern keinerlei personelle Unterversorgung gibt“, warnt die oberfränkische Abgeordnete. Die vielen Finanzbeamten gingen schon jetzt jeden Tag an ihre Belastungsgrenze. „Das muss sich in Zukunft auch bei der Personalausstattung der Ämter widerspiegeln.“ Aures wollte daher von der Staatsregierung wissen, wie die Personalbedarfsberechnungen in den Finanzämtern aussehen, wie hoch die Überstunden sind und wie viele Beamte in den nächsten Jahren die gesetzliche Altersgrenze erreichen.
ORH: Bayern treibt seine Steuern nicht konsequent ein
Das Finanzministerium antwortet, in der Personalverteilungsberechnung 2015 seien für die bayerischen Finanzämter insgesamt 15 171 Stellen ausgewiesen. „Die tatsächliche Ist-Besetzung betrage 14 913 Vollzeitkräfte. „Die aktuell verfügbare Personalstärke entspricht dabei der tatsächlichen Ist-Besetzung“, betont das Ressort von Markus Söder (CSU). Insgesamt sind allerdings 1500 Stellen offen. Ein Blick in die Regierungsbezirke offenbart die Unterschiede.
Während beispielsweise Ebersberg, Starnberg, Erding, Kehlheim, Nördlingen, Amberg, Weiden, Hilpoltstein und Ingolstadt mindestens vier Stellen mehr haben, als bei der Personalberechnung vorgesehen war, liegen Dachau, Rosenheim, Traunstein, Kempten, Erlangen, Aschaffenburg und Würzburg um bis zu dreizehn Stellen darunter. In Nürnberg fehlen 37, in München sogar 137 Personalstellen. Diese lägen aber nicht brach, versichert das Ministerium: „Sie müssen für Rückkehrer aus Beurlaubungen, Teilzeitaufstockungen oder für die einmal jährlich im Herbst stattfindenden Anwärtereinstellungen freigehalten werden.“
Dennoch scheint Personal zu fehlen, anders sind die laut Söder-Ressort insgesamt 11 808 Überstunden im vergangenen Jahr nicht zu erklären. Allein in München häufte die Behörde 3363, in Fürth 663, in Würzburg 560 und in Straubing 503 Überstunden an.
Erschwert wird die Personalsituation durch die Pensionierung: In München werden 224, in Regensburg 49 und in Landshut, Augsburg-Land sowie Passau jeweils 47 Beamte bis 2020 in den Ruhestand treten. Insgesamt werden in den nächsten vier Jahren 1809 Finanzbeamte pensioniert. Das Finanzministerium hat als Basis das Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze angesetzt. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, mit Vollendung des 64. Lebensjahres und bei Schwerbehinderung sogar mit Vollendung des 60. Lebensjahres vorzeitig in den Ruhestand zu treten.
Steuerhinterziehung: Nur jeder 10. Verdacht geprüft
SPD-Frau Aures weist in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofes in seinem Jahresbericht 2016 hin. Dort heißt es, der Freistaat treibe seine Steuern nicht konsequent genug ein: Die Steuerfahnder fahnden nur bei einem Bruchteil entsprechender Meldungen von Betriebsprüfern nach nicht gezahlten Steuern, rügten die Rechnungshofprüfer. Von jährlich rund 120 000 gemeldeten Verdachtsfällen von Steuerhinterziehung werde nur in jedem zehnten nachgeforscht (siehe Infokasten). „Hier geht es letzten Endes auch um mehr Steuergerechtigkeit“, betont Aures. „Denn jeder Steuerprüfer erbringt jährlich Steuermehreinnahmen von einer Million Euro.“
(David Lohmann)
INFO: Anzahl und Arten der Steuerprüfungen
Der Schwerpunkt der Außenprüfungsdienste ist die Betriebsprüfung. Sie wird in Großbetrieben für jeden Veranlagungszeitraum lückenlos, in kleineren und mittleren Betrieben „bedeutungsorientiert“ durch besonders geschultes Personal durchgeführt. Die Zahl der Prüfungen ist mit 26 167 im Vergleich zu 2005 mit 26 951 nur leicht zurückgegangen. Allerdings lag sie im Jahr 2008 schon einmal bei 32 543.
Die Umsatzsteuer-Sonderprüfung wird außerhalb des Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung durchgeführt – vor allem, wenn Angaben in den Steuervoranmeldungen weiter aufklärungsbedürftig sind. Das schien seltener der Fall zu sein, zumindest ist die Zahl der Prüfungen im Vergleich zu 2005 um 1960 auf 10 287 gesunken. 2008 lag sie bei 13 533 Prüfungen. Neben der Umsatzsteuer-Sonderprüfung steht dabei auch die Umsatzsteuer-Nachschau als Instrument der Steuerkontrolle zur Verfügung.
Die Lohnsteuer-Außenprüfung durch Sonderprüfer mit entsprechender Spezialisierung erfolgt für Großbetriebe wieder lückenlos, für kleinere Arbeitgeber, wenn Steueranmeldungen „aufklärungsbedürftig“ sind. Hier sank die Zahl der Prüfungen besonders drastisch: Von 23 976 im Jahr 2005 kontinuierlich auf 12 478.
Neben der Lohnsteuer-Außenprüfung wird derzeit die durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom Juni 2013 neu geschaffene Lohnsteuer-Nachschau kontinuierlich ausgebaut. Diese ist jedoch wie auch die Umsatzsteuer-Nachschau keine Außenprüfung im Sinne der Abgabenordnung. (LOH)
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