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In sogenannten Windgebieten soll die 10H-Regel durch eine 1000-Meter-Abstandsregel ersetzt werden. Das widerspricht aber den Vorgaben aus dem Wind-an-Land-Gesetz der Bundesregierung. (Foto: dpa/Daniel Karmann)

16.09.2022

10H-Regelungen in Bayern werden immer komplizierter

Nur vier Wochen nach Start der Verbändeanhörung zur Einführung der 1000-Meter-Abstandsregel in Windgebieten hat die Staatsregierung ein weiteres Verfahren auf den Weg gebracht, mit dem alle Abstandsregelungen ab dem 1. Juni 2023 fallen sollen

Die Staatsregierung hat Ende Juni eine Änderung der 10H-Regelung in der Bayerischen Bauordnung auf den Weg gebracht. Darin ist vorgesehen, dass Windräder in den bayerischen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten statt einem Mindestabstand vom Zehnfachen ihrer Höhe nur noch ein Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohngebäuden gelten soll. Martin Stümpfig (Grüne) wollte jetzt von der Staatsregierung wissen, wann der vom Kabinett getroffene Beschluss umgesetzt wird.

Das Wirtschaftsministerium antwortet, nach dem Beschluss sei eine Verbändeanhörung eingeleitet worden. Außerdem sei der Gesetzentwurf auf der Webseite des Bauministeriums veröffentlicht und gemäß dem Parlamentsbeteiligungsgesetz dem Landtag übermittelt worden. „Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen ist beabsichtigt, den Ministerrat baldmöglichst erneut mit der Sache zu befassen“, heißt es in dem Schreiben.

Das Problem: Die bayerische Regelung widerspricht genau wie 10H den Vorgaben aus dem Wind-an-Land-Gesetz der Bundesregierung. Dieses sieht vor, dass nach dem 1. Juni 2023 in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Windkraft überhaupt keine pauschalen Mindestabstände mehr gelten dürfen. 

Nur vier Wochen nach Start der Verbändeanhörung zur Einführung der 1000-Meter-Abstandsregel in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten hat die Staatsregierung daher ein weiteres Verfahren auf den Weg gebracht, mit dem alle Abstandsregelungen ab dem 1. Juni 2023 in diesen Windgebieten fallen sollen – so wie es das Bundesgesetz vorsieht.

Die komplizierte Ausnahme der 10H-Regel soll daher wohl schon Anfang 2023 in Kraft treten. Gleichzeitig wird im Gesetzentwurf durch einen neu eingeschobenen Artikel 2 vorgesehen, dass nur wenige Monate nach Inkrafttreten bestimmte Regelungen wieder abgeschafft werden.

"Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln ist Gift für Genehmigungsverfahren"

„Das Ganze wird immer komplizierter – niemand weiß mehr, was wann gilt“, klagt der Abgeordnete Stümpfig. Die Staatsregierung habe sich komplett in ihren unsinnigen Regelungen verirrt. „Ich habe selbst viele Jahre in einer Genehmigungsbehörde gearbeitet und weiß aus eigener Erfahrung: Für den Genehmigungsprozess ist so ein ‚rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln‘ Gift.“ Es sei der reinste Hohn, dass das Ministerium auch noch behauptet, dass die Änderungen den Genehmigungsprozess erleichtern würden. 

In der Praxis, glaubt Stümpfig, werden alle Projektierer die 10H-Galgenfrist abwarten und erst loslegen, wenn diese Mitte 2023 zumindest in den ausgewiesenen Windgebieten fällt. „Ich ärgere mich maßlos, dass die Staatsregierung es nicht einmal in dieser Energiekrise schafft, jetzt anzupacken und tatkräftig den Windkraftausbau voranzubringen“, schimpft Stümpfig. Wieder gehe wertvolle Zeit verloren. „Jetzt gleich im Gesetz 10H abzuschaffen ist und bleibt das einzig Vernünftige.“ (David Lohmann)

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