Landtag

Verbeamtete Lehrkräfte können vorübergehend oder für immer versetzt werden. (Foto: dpa/von Ditfurth)

15.09.2023

700 Lehrkräfte ans Ministerium abgeordnet

Im Kultusministerium herrscht Personalmangel. Warum also nicht die Beamtinnen und Beamten aus den Schulen zur Mitarbeit heranziehen, dachte sich wohl das Haus von Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler)

„Beamte und Beamtinnen können, wenn ein dienstliches Bedürfnis besteht, vorübergehend ganz oder teilweise zu einer ihrem Amt entsprechenden Tätigkeit an eine andere Dienststelle abgeordnet werden“, heißt es im Bayerischen Beamtengesetz. In Zeiten des Lehrkräftemangels interessierte sich der FDP-Bildungspolitiker Matthias Fischbach dafür, wie viele Lehrerinnen und Lehrer von der Staatsregierung in bayerische Ministerien oder nachgelagerte Behörden abgeordnet wurden. Und: Kehren diese Lehrkräfte wieder zurück?

Viele kehren in den Schuldienst zurück – aber nicht alle

Das Kultusministerium schreibt, seit 2018 wurden insgesamt 723 Lehrkräfte abgeordnet – Tendenz steigend. Waren es 2018 lediglich 102,5 Abordnungsstellen, stieg die Zahl kontinuierlich auf bis zu diesem Jahr 151,5. „Abordnungen an das Staatsministerium erfolgen aus allen Schularten“, erklärt das Haus von Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler). Aktuell stammten rund 56 Prozent der Abordnungen aus dem Bereich des Gymnasiums, 11 Prozent aus dem Bereich der Grund- und Mittelschulen, 11 Prozent aus dem Bereich der Realschulen, 19 Prozent aus dem Bereich der beruflichen Schulen und 3 Prozent aus dem Bereich der Förderschulen. 

Immerhin: „Grundsätzlich kehren Lehrkräfte nach ihrer in der Regel fünf Jahre dauernden Abordnung an das Ministerium in den Schuldienst zurück.“ Es sei denn, „sie haben sich erfolgreich auf ausgeschriebene Stellen in der Schulaufsicht oder sonstigen Behörden, wie zum Beispiel die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung oder das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, beworben“. (David Lohmann)

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