Landtag

Oberhäupter von Gemeinden mit mehr als 2500 Einwohnern sollen dem Gesetzentwurf zufolge hauptamtlich tätig sein. (Foto: dpa/Armin Weigel)

12.05.2023

Altersgrenze für Kommunaloberhäupter soll fallen

Die Staatsregierung legt beim Kommunalwahlrecht erstmals einen Gesetzentwurf in durchgängig geschlechtergerechter Sprache vor

Die Staatsregierung hat einen Entwurf mit mehreren Änderungen im Kommunalwahlrecht in den Landtag eingebracht, der erstmals durchgängig in geschlechtergerechter Sprache abgefasst ist. Er sieht unter anderem die Aufhebung der Altersgrenze von 67 Jahren für hauptamtliche Bürgermeister*innen und Landrät*innen vor. Über die Besetzung der Ämter solle künftig allein der Wählerwille entscheiden, nicht ein gesetzliches Höchstalter am Tag des Amtsantritts, erklärte Innenstaatssekretär Sandro Kirchner (CSU). Die Neuregelungen sollen zur Kommunalwahl 2026 wirksam werden.

Weitere Änderungen betreffen die Oberhäupter von Gemeinden mit mehr als 2500 Einwohnenden. Diese werden künftig immer hauptamtlich tätig sein, außer der Gemeinderat spricht sich dagegen aus. Bislang lag die Grenze zur Hauptamtlichkeit bei 5000 Einwohnern. Hintergrund seien die komplexeren Aufgaben für Bürgermeister*innen auch in kleinen Kommunen, die kaum noch im Ehrenamt zu bewältigen seien, erläuterte Kirchner. Um Familie und kommunales Ehrenamt in Gemeinde- und Kreisräten besser vereinbaren zu können, können mandatsbedingte Betreuungskosten künftig erstattet werden. Wer sein Kind oder pflegebedürftige Angehörige wegen der Teilnahme an einer Gremiensitzung betreuen lassen muss, kann dies bezahlt bekommen.

Gesetzlich geregelt wird die Live-Übertragung kommunaler Gremiensitzungen im Internet. Die Sitzungen dürfen auch aufgezeichnet und für drei Monate zum Abruf in einer Mediathek gespeichert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass alle Mitglieder des Gremiums damit einverstanden sind. Eine Pflicht zu Streaming und Aufzeichnung besteht nicht, dies bleibt im Ermessen der jeweiligen Gremien. Neu sind auch die Zulassung einer Live-Übertragung von Bürgerversammlungen und die Briefwahl bei Bürgerentscheiden.

Auf den Wahlvorschlägen in Gemeinden mit bis zu 3000 Einwohnern dürfen künftig nicht mehr doppelt so viele Bewerber*innen stehen, wie Mandate zu vergeben sind. Diese bisherige Sonderregelung hatte immer wieder zu fehlerhaften Stimmabgaben und ungültigen Stimmzetteln geführt. Besser bezahlt werden in Zukunft die sieben Bezirkstagspräsident*innen. Deren „Ehrensold“ wird im Schnitt um 10 Prozent angehoben. Begründet wird das mit den gestiegenen Anforderungen und der hohen Verantwortung für die Gesundheitseinrichtungen der Bezirke.

Johannes Becher (Grüne) begrüßte die Änderungen im Grundsatz. Viele davon habe seine Fraktion bislang erfolglos gefordert. Er sah in den Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität kommunaler Mandate. Dennoch kündigte Becher für seine Fraktion Änderungsanträge an. So wünsche man sich, die Grenze zur Hauptamtlichkeit bei Bürgermeister*innen bereits bei 2000 Einwohnern zu ziehen, eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, eine bessere Jugendbeteiligung und die Übertragung von Klimaschutz als vom Staat finanzierte Pflichtaufgabe der Kommunen. Zudem wollen die Grünen eine befristete Vertretungsregel für kommunale Mandatsträger*innen nach der Geburt eines Kindes, für vorübergehende Betreuungsaufgaben oder für Auslandssemester.

Während die CSU zufrieden ist, ist es der Koalitionspartner nicht

Zustimmung signalisierten auch Klaus Adelt (SPD) und Alexander Muthmann (FDP). Sie drängten aber weiter auf eine Verschiebung des Kommunalwahltermins von Anfang März in das Frühjahr hinein, um den Kandidat*innen einen Winterwahlkampf zu ersparen. Außerdem trat Adelt dafür ein, das Bezirkstagspräsidentenamt vom Ehren- ins Hauptamt zu überführen. Das forderte auch Oskar Atzinger (AfD), außerdem eine altersunabhängige Amtszeitbegrenzung für Bürgermeister*innen und Landrät*innen.

Während Manfred Ländner (CSU) die vorgestellte Vorlage begrüßte, zeigte sich Robert Riedl vom Koalitionspartner Freie Wähler in manchen Punkten unzufrieden. Er plädierte für die Hauptamtlichkeit der Bezirkstagspräsident*innen und von Bürgermeister*innen unabhängig von der Gemeindegröße sowie für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. „Dass wir das in der Koalition nicht durchboxen konnten, schmerzt mich sehr“, sagte er. Das Beharren auf der bisherigen Altersgrenze von 18 Jahren sei eine „Watschn für die junge Generation“. (Jürgen Umlauft)

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