Landtag

Wie umgehen mit der erstarkten AfD? Das beschäftigt - und entzweit - zu Beginn der neuen Legislaturperiode die anderen Fraktionen im Landtag. Und zeigt sich an eigentlich rein formalen Entscheidungen. (Foto: Bildarchiv Bayerischer Landtag/Matthias Balk)

15.11.2023

Ausschuss-Streit im Landtag

AfD sorgt mit Vergleich für Empörung

Im bayerischen Landtag ist es bei der bislang rein formalen Frage der künftigen Ausschuss-Besetzungen zu heftigem Streit zwischen den Fraktionen gekommen. Dieser gipfelte am Mittwoch darin, dass die AfD der Koalition aus CSU und Freien Wählern vorwarf, ein "kleines Ermächtigungsgesetz" durchzudrücken. Dies wies SPD-Fraktionschef Florian von Brunn unter dem Applaus des gesamten Parlaments mit Ausnahme der AfD scharf zurück: "Wer diesen Vergleich zieht, zeigt, in welcher geistigen Tradition er steht", sagte er. Mit dem Ermächtigungsgesetz hatten die Nazis 1933 ihre Macht zementiert.

Anlass für den Streit: eine Änderung der Geschäftsordnung, mit der sich CSU und Freie Wähler am Ende den Vorsitz dreier wichtiger Ausschüsse im Landtag sicherten - gegen die AfD. Auch die SPD stimmte dafür, das Zugriffsverfahren auf die Vorsitzendenposten zu ändern: vom Verfahren nach Sainte Laguë/Schepers zum Verfahren nach d'Hondt.

Nach dem bisherigen Verfahren hätten CSU und Freie Wähler nur auf die ersten beiden Ausschussvorsitze zugreifen können, bevor die AfD als drittstärkste Kraft erstmals zum Zug gekommen wäre. Dann hätte die AfD, die auch in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet wird, womöglich den Vorsitz im Innen- oder Rechtsausschuss bekommen. Dies wollten CSU und Freie Wähler mit ihrem Plan unbedingt vermeiden.

Fraglich, ob AfD-Kandidaten gewählt werden

Tatsächlich wählte die AfD am Ende dann den Zugriff auf die Vorsitzendenposten im Agrar- sowie im Europaausschuss. Ob ihre Kandidaten dafür aber auch gewählt werden, blieb zunächst fraglich.

Während die SPD die Änderung der Geschäftsordnung - bis auf eine Enthaltung - unterstützte, stimmten die Grünen wie die AfD dagegen. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Jürgen Mistol, nannte die Änderung überflüssig, um einen Ausschussvorsitzenden der AfD zu verhindern. "Niemand von uns muss einen Vorsitzenden wählen, den er oder sie nicht will. Niemand kann uns dazu zwingen." Es brauche dafür keine "Verrenkung" in der Landtags-Geschäftsordnung.

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Christoph Maier, warf CSU und Freien Wählern vor, die Geschäftsordnung zur eigenen Machtausweitung politisch zu missbrauchen. Er sprach von einem Angriff auf die parlamentarischen Minderheitenrechte und eben auch von einem "kleinen Ermächtigungsgesetz" für die Koalition.

Gerechtes Verfahren

Tatsächlich änderte sich aber nur die Zugriffsreihenfolge - die Zahl der Vorsitzendenposten pro Fraktion blieb gleich. Der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion, Michael Hofmann, nannte das Verfahren, das auch in anderen Ländern angewandt wird, gerecht, rechtlich anerkannt und verfassungsrechtlich zulässig.

Den Grünen warf Hofmann vor, mit ihrem Nein zu der Änderung im Grunde genommen ihre staatspolitische Verantwortung aufzugeben. Dies wies Mistol entschieden zurück: Das gehe zu weit und an der Sache vorbei.

Die Vorsitzenden leiten die Ausschusssitzungen und legen formal die Tagesordnungen fest. Die konstituierenden Sitzungen sind am Dienstag - dann sollen auch die Vorsitzenden und Stellvertreter gewählt werden. Ob die AfD-Kandidaten dann Mehrheiten bekommen, bleibt abzuwarten.
(Christoph Trost und Marco Hadem, dpa)

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