Landtag

Die Zahl der Meldungen über Hackerangriffe steigt. (Foto: dpa/Büttner)

19.06.2020

Beratung hat Vorrang vor Bestrafung

Rechtsausschuss | Bericht des Landesamts für Datenschutzaufsicht: Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung nehmen Beschwerden sprunghaft zu

Die seit 2018 gültige Datenschutz-Grundverordnung (DSGV) hat die Zahl der Beschwerden und Kontrollanregungen bezüglich Datenschutzverstößen in Bayern hochschnellen lassen. Das geht aus dem Bericht des Präsidenten des Landesamts für Datenschutzaufsicht (LDA), Michael Will, hervor, den dieser im Rechtsausschuss vorstellte. So wandten sich 2019 5497 Bürger*innen an die Behörde, fast 2000 mehr als im Jahr davor. Will wertete diese Entwicklung als grundsätzlich positiv. Sie zeige, „dass die Bürger beim Datenschutz sensibler geworden sind“. Das LDA ist für den Datenschutz in der Privatwirtschaft sowie bei Vereinen und Verbänden zuständig.

Der Zuwachs an Beschwerden wirkte sich auch auf die Zahl der festgestellten Datenschutzverletzungen aus. Sie stieg von 2471 auf 4111. Laut Will handelte es sich dabei aber überwiegend um Bagatellen, die nach einem Beratungsgespräch mit der betroffenen Firma in den meisten Fällen aus der Welt geschafft worden seien. Gestiegen sei aber die Zahl an Meldungen über Hackerangriffe. Will verteidigte die Strategie des LDA, der Beratung Vorrang vor Bestrafung zu geben. Oftmals seien die Verstöße auf Unkenntnis der Rechtslage und unsachgemäßen Umgang mit Programmen zur Datenverarbeitung zurückzuführen. Nur in rund 100 Fällen habe man Bußgeldverfahren einleiten müssen, weil es an der Kooperationsbereitschaft der Betroffenen gemangelt habe.

Warnung an die Wirte: Keine offenen Namenslisten auslegen

Nach der anfänglichen Verunsicherung von Unternehmen, Bürgern und Vereinen in Bezug auf die Umsetzung der DSGV funktioniere das System inzwischen weitestgehend problemlos, berichtete Will. Dazu habe auch die immense Beratungsleistung des LDA beigetragen. Neuen Informationsbedarf sah Will aktuell aufgrund der Corona-Krise. So betonte er, dass zur Erfassung von Gästen und Kunden in Gaststätten oder Friseursalons keine offenen Listen ausliegen dürfen. Jeder Gast oder Kunde müsse auf einem gesonderten Blatt registriert werden. Ein Musterformular sei auf der Internetseite des LDA abrufbar. Zudem warnte Will vor einem unbefugten Zugriff auf Daten der neuen Corona-App. Würden Wirte oder Arbeitgeber von Gästen und Mitarbeitern die Vorlage der App verlangen, sei das rechtswidrig. „Würden mir solche Fälle gemeldet, würde ich nicht zögern, zu Bußgeldern zu greifen“, erklärte Will.

Im LDA-Jahresbericht sind mehrere Fälle der unbefugten Nutzung von Überwachungskameras aufgeführt. So hatten sich mehrere Gäste über Kameras in Bars und Restaurants beschwert. Will stellte dazu klar, dass Gasträume nicht überwacht werden dürfen. Zulässig sei der Betrieb von Kameras im Eingangsbereich außerhalb der Öffnungszeiten zur Dokumentation von Einbruchsversuchen sowie in Kassenbereichen. Eine datenschutzrechtliche Sonderprüfung hat das LDA beim Betriebssystem Windows 10 für Unternehmen durchgeführt. Es ging dabei um die automatische Übermittlung von Telemetriedaten an den Hersteller Microsoft. Diese habe sich aber als deaktivierbar erwiesen. Microsoft habe dazu einen entsprechenden Kundensupport zugesagt, so Will.

Die Abgeordneten lobten fraktionsübergreifend die Arbeit und die Strategie des LDA, insbesondere dessen Beratungstätigkeit. Das umsichtige Verhalten bei Verstößen sorge für eine höhere Akzeptanz des Datenschutzes bei Pannen und Unachtsamkeiten, erklärte Petra Guttenberger (CSU). Toni Schuberl (Grüne) appellierte an das LDA, bei der Kameraüberwachung des nachbarschaftlichen Umfelds durch Privatpersonen konsequenter durchzugreifen. Florian Ritter (SPD) bat um eine zielgenaue Koordination von LDA und Verfassungsschutz bei der Verfolgung von Hackerangriffen auf Unternehmen.
(Jürgen Umlauft)

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