Landtag

Die Landtags-CSU fordert nach dem jüngsten Warnstreik der GDL eine Überprüfung des Streikrechts. (Foto: dpa/Stratenschulte)

13.03.2024

CSU-Fraktion fordert Reform des Streikrechts

Vor allem die Lokführer-Streiks bringen seit langem viele Menschen auf die Palme. Die Landtags-CSU würde deshalb gerne durchgreifen

Angesichts der ausufernden Streiks bei der Bahn und in anderen Bereichen fordert die CSU-Landtagsfraktion eine Reform des Streikrechts. Im Bereich der kritischen Infrastruktur und der öffentlichen Daseinsvorsorge sollen Streiks demnach an Bedingungen geknüpft werden: ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vorab, eine Mindestfrist für die Ankündigung eines Streiks und verpflichtende Vereinbarungen der Tarifparteien zur Mindestversorgung und von Notdiensten.

"Klar ist: Streiken ist ein verfassungsrechtlich geschütztes hohes Gut", sagte Fraktionschef Klaus Holetschek der Deutschen Presse-Agentur. "Aber inflationäres Streiken schädigt das Ansehen unseres Landes und den Wirtschaftsstandort Deutschland."

Holetschek forderte deshalb: "Es müssen Grenzen gezogen werden, wenn das Leben der Menschen dauerhaft gestört ist sowie Lieferketten und Infrastruktur komplett lahmgelegt werden." Neben einer verpflichtenden Schlichtung müsse es deshalb feste Fristen vor und zwischen neuen Streiks geben. "Zusätzlich müssen wir verpflichtende Vereinbarungen zur Mindestversorgung festsetzen und wesentliche Merkmale des Arbeitskampfes endlich gesetzlich kodifizieren."

Dringlichkeitsantrag für Plenarsitzung

Konkret fordert die Landtags-CSU den Bund auf, das Streikrecht im Rahmen der grundgesetzlichen Vorgaben mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften "zu überprüfen, weiterzuentwickeln und allgemeingültige Streikregeln festzulegen". Zusätzlich solle die Staatsregierung ausloten, welche Möglichkeiten im eigenen Zuständigkeitsbereich bestünden. Negative Streik-Auswirkungen auf die Allgemeinheit müssten so gering wie möglich sein und deren Versorgung gewährleistet bleiben, fordert die CSU-Fraktion.

Einen Dringlichkeitsantrag mit den entsprechenden Kernforderungen hat die CSU für die Plenarsitzung des Landtags an diesem Mittwoch ausgearbeitet - aus aktuellem Anlass: Zuletzt hatten vor allem wiederholte Streiks der Lokführer, aber auch im Luftverkehr und anderswo für teils massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens gesorgt.

Kritik kommt von der Gewerkschaft: "Das Streikrecht ist ein fundamentales Grundrecht, das es den Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Interessen wirksam zu vertreten", betont Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern. "Es ist inakzeptabel, das Streikrecht anzutasten, da dies letztendlich dazu führen würde, die Balance zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu zerstören und Lohnforderungen auf ein kollektives Betteln zu reduzieren."

Die Schlichtung in Tarifauseinandersetzungen basiert auf entsprechenden Abkommen der Tarifparteien. „Eine staatliche Zwangsschlichtung – so wie sie jetzt von der CSU und den Freien Wählern gefordert wird - existiert aus gutem Grund nicht. Sie würde gegen die Tarifautonomie verstoßen und wäre deshalb verfassungswidrig", so Stiedl.

Die Züge rollen wieder

Nach dem eintägigen Streik der Lokführergewerkschaft GDL rollen auch in Bayern die Züge wieder. Seit Betriebsbeginn am frühen Morgen fahre die Bahn im Fern-, Regional- und S-Bahnverkehr wieder das normale Fahrplanangebot, teilte die Deutsche Bahn am Mittwoch mit. Am Dienstag konnte die Bahn nach eigenen Angaben nur ein stark reduziertes Angebot aufrechterhalten. Die Gewerkschaft kämpft um höhere Gehälter und weniger Arbeitszeit bei der Deutschen Bahn. (Christoph Trost, Cordula Dieckmann, dpa)

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