Landtag

Eine Hanfpflanze auf der Fensterbank bleibt in Bayern weiterhin verboten. (Foto: dpa)

29.10.2015

CSU weiter strikt gegen Haschisch-Freigabe

"Kiffen ist kein Verbrechen", sagen die Grünen. Die CSU und die Freien Wähler sehen das anders

Die CSU lehnt eine Freigabe von Cannabis als Genussmittel weiter strikt ab. Justizminister Winfried Bausback erteilte entsprechenden Forderungen von Grünen und SPD jetzt eine klare Absage. "Die Legalisierung von Cannabis wäre ein Irrweg", sagte Bausback im Landtag. Der CSU-Abgeordnete Bernhard Seidenath warnte, Haschisch sei eine gefährliche Droge, dessen Konsum gesundheitsschädlich sei. "Ein Verbot und Nulltoleranz ist und bleibt das klarste Statement zu den Gefahren und Risiken dieser Substanz." Karl Vetter von denFreien Wählern sagte: "Verharmlosung heißt mehr Konsum." Beide - CSU und Freie Wähler - sprachen sich für eine Freigabe zu medizinischen Zwecken aus.  

Grüne: Durch die Kriminalisierung werden Ressourcen der Behörden gebunden

Die Grünen hatten zuvor gefordert, dass der Besitz von bis zu sechs Gramm Haschisch wie in anderen Bundesländern grundsätzlich straffrei bleibt. "Kiffen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist kein Verbrechen", sagte die Grünen-Abgeordnete Katharina Schulze. Durch die Kriminalisierung von Konsumenten würden "wertvolle Ressourcen unserer Behörden gebunden".  

Cannabis sei keine Einstiegsdroge, sagte Paul Gantzer (SPD). "Wir wollen auf keinen Fall eine Freigabe von Cannabis. Wir wollen eine Entkriminalisierung unter scharfer, staatlicher Kontrolle." An Erwachsene ab 21 Jahren sollte Haschisch "staatlich kontrolliert" abgegeben werden. Xaver Merk, Landessprecher der Linken in Bayern sagte: „Wenn die CSU argumentiert, dass Cannabis verboten bleiben soll, weil sie bei jungen Konsumentinnen und Konsumenten Schäden befürchten, müsste aus dem gleichen Grund auch der wesentlich schädlichere und überall zu habende Alkohol verboten werden. Er spricht sich für eine Regulierung von Cannabis ohne kommerziellen Verkauf aus, zum Beispiel durch Eigenanbau oder durch genossenschaftliche Modelle wie Cannabis Social Clubs.

Derzeit befasst sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit einem Volksbegehren für eine Cannabis-Freigabe im Freistaat. Die Haschisch-Befürworter hatten mehr als 27 000 Unterschriften gesammelt und im Innenministerium eingereicht. Dieses hatte die Frage dann dem Verfassungsgerichtshof vorgelegt. (dpa/BSZ)
INFO: Cannabis

Cannabis gehört nach dem deutschen Betäubungsmittelgesetz zu den illegalen Suchtmitteln. Besitz, Anbau und der Handel sind verboten. Das Betäubungsmittelgesetz sieht Geldstrafen oder bis zu fünf Jahre Haft vor. Beim Umgang mit "nicht geringen Mengen" - bei Haschisch und Marihuana 500 Konsumeinheiten à 15 Milligramm Tetrahydrocannabinol (THC) - liegt die Höchststrafe bei 15 Jahren. Für "Gelegenheitskiffer" kennt das Gesetz die Untergrenze der "geringen Menge" zum Eigenverbrauch. Die Staatsanwaltschaft kann dann von einer Strafverfolgung absehen.

Ausgangsquelle für Haschisch und Marihuana ist die Hanfpflanze "Cannabis sativa". Besonders stark konzentriert ist der Wirkstoff THCim Harz der Blüte, das als Haschisch konsumiert wird. Marihuana ist eine Mischung aus getrockneten Blättern, Blüten und Zweigen. "Hasch" wird geraucht, als Tee aufgebrüht oder in Nahrungsmitteln verarbeitet - gerne in Plätzchen.

Häufiger starker Konsum kann nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen zur psychischen Abhängigkeit führen. Cannabis-Produkte werden seit Jahrhunderten zur Behandlung von Schmerzen eingesetzt - manche Patienten dürfen Cannabis inzwischen legal verwenden.

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