Landtag

Wenn es nicht um Leib und Leben geht, braust in Aachen nicht gleich ein Notarzt los. Es helfen Telenotärzte wie Felix Kork. Das Einsatz-Modell wird jetzt auch in Bayern eingeführt. (Foto: dpa/Henning Kaiser)

09.12.2021

Der Telenotarzt kommt

Der Landtag novelliert das Rettungsdienstgesetz

Mit einer Novelle des Rettungsdienstgesetzes soll die Stellung der gemeinnützigen Hilfsorganisationen im bayerischen Rettungswesen gestärkt werden. „Der Rettungsdienst muss den Menschen dienen, nicht dem Kommerz einzelner Unternehmen“, erklärte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bei der Vorlage des Gesetzentwurfs im Landtag. Der Freistaat nutzt mit der Neuregelung die Spielräume eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs von 2019, das Ausnahmen von der eigentlich notwendigen europaweiten Ausschreibung für die Notfallrettung und qualifizierte Krankentransporte erlaubt, wenn diese an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen vergeben werden.

In weiteren Punkten regelt das neue Gesetz Anschaffung und Mindeststandards von zusätzlichen Einsatzfahrzeugen für Großschadensereignisse und sichert in diesen Fällen die Einbindung ehrenamtlicher Kräfte ab. Zudem werden die rechtlichen Grundlagen für die flächendeckende Einführung eines Telenotarztes und eines digitalen Notfallregisters geschaffen. Herrmann erwartet davon schnellere Hilfe für Unfallopfer und Notfälle und eine effizientere Planung und Steuerung von Rettungseinsätzen. Es werde die „präklinische Versorgung auf höchstem Niveau“ sichergestellt.

Die Mobilfunkabdeckung ist die  Grundvoraussetzung für den Einsatz des Telenotarztes

Der Entwurf Herrmanns fand im Landtag breite Zustimmung. Redner mehrerer Fraktionen bemängelten aber, dass die Umsetzung erst jetzt erfolge. Andreas Krahl (Grüne) mahnte Nachbesserungen an. So müsse die rechtliche Stellung von Ersthelfer*innen vor Ort geklärt werden, außerdem fehle gerade in ländlichen Regionen oft die Mobilfunkabdeckung als Grundvoraussetzung für den Einsatz des Telenotarztes. Krahl sprach sich auch dafür aus, den Rettungskräften vor Ort bis zum Eintreffen der Ärzt*innen mehr Kompetenzen zu geben. Das würde die Versorgungssicherheit vor allem auf dem Land weiter erhöhen.

Andreas Winhart (AfD) sagte, der ländliche Raum habe zu lange auf dieses Gesetz warten müssen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Zulassung von Telenotärzt*innen nach Abschluss des erfolgreichen Pilotversuchs noch drei Jahre gedauert habe. Verbesserungsbedarf sah Winhart bei der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfrist von zwölf Minuten. Der SPD-Abgeordnete Stefan Schuster begrüßte, dass der Fehler, beim Rettungsdienst auf Privatisierung zu setzen, nun beseitigt werde. Norbert Dünkel (CSU) lobte, mit der Novelle setze sich Bayern an die Spitze der Rettungsdienstgesetzgebung. Von einer praxisnahen Anpassung an neue Herausforderungen sprach Susann Enders (Freie Wähler). Alexander Muthmann (FDP) betonte, Ehrenamt und Qualität seien kein Widerspruch. Darüber bestehe nun Rechtsklarheit. (Jürgen Umlauft)

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