Landtag

Bayerischer Landtag. (Foto: Ralf Kruse)

10.08.2021

Die anderen Fraktionen wollen AfD von Kontrollgremium fernhalten

Die Kandidaten der AfD für das Parlamentarische Kontrollgremium sind im Landtag mehrfach durchgefallen, die AfD hat dagegen vor dem Verfassungsgerichtshof in München geklagt. Die mündliche Verhandlung ist für diesen Mittwoch angesetzt

Fünf Regierungs- und Oppositionsfraktionen im Landtag wollen die AfD weiter von der Kontrolle über den bayerischen Verfassungsschutz fernhalten. CSU, Grüne, Freie Wähler, SPD und FDP erklärten am Dienstag, dass die AfD als sechste Fraktion im Landtag kein Bestimmungsrecht über die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums habe, das im Landtag die parlamentarische Aufsicht über den Verfassungsschutz ausübt. "Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Mehrheit des Landtags Kandidierende deshalb ablehnt, weil sie fachlich entweder nicht als ausreichend kompetent, integer oder verschwiegen erachtet werden", schrieben die fünf Fraktionen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme.

Die Kandidaten der AfD für das Parlamentarische Kontrollgremium sind im Landtag mehrfach durchgefallen, die AfD hat dagegen vor dem Verfassungsgerichtshof in München geklagt. Die mündliche Verhandlung ist für diesen Mittwoch angesetzt.

Bayerns höchstes Gericht ist am Mittwoch gleich doppelt mit der AfD befasst: Die Richter wollen außerdem ihr Urteil über eine zweite Klage der AfD verkünden, mit der die Rechtspopulisten die Mitgliedschaft des Landtags im "Bündnis für Toleranz" kippen wollen.

Das Argument: AfD sei nicht vertrauenswürdig

Was das Parlamentarische Kontrollgremium betrifft, halten die fünf Fraktionen die AfD nicht für vertrauenswürdig: "Kein Mitglied des Landtags kann dazu verpflichtet werden, einen Kandidaten zu wählen, dem es nicht vertraut und den es für fachlich oder menschlich ungeeignet hält, die ihm zugewiesene Verantwortung zur Kontrolle des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutzes auszuüben", erklärte Landtagsvizepräsident Thomas Gehring (Grüne).

Die regierende CSU sieht das genauso: "Eine Partei, die selbst kurz davorsteht, vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft zu werden, ist für uns als Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgremium schwer vorstellbar", sagte Tobias Reiß, der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU.

Die Klage der AfD werten die fünf Fraktionen als "vollkommen unbegründet", wie es in der gemeinsamen Stellungnahme heißt. Den Fraktionen stehe "lediglich ein Vorschlagsrecht" zu, jedoch kein Bestimmungs- oder Entsendungsrecht. "Alle Abgeordneten sind bei ihrer Entscheidung frei und nur ihrem Gewissen unterworfen."
(dpa)

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