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Zur Untersuchung wird die Schutzhülle um den Embryo geöffnet und ihm mit einer Saugpipette ein bis zwei Zellen entnommen. (Foto: dpa)

17.10.2014

Die Furcht vor Designer-Babys

Gesundheitsausschuss: Eine Ethikkommission soll über die Präimplantationsdiagnostik bei Reagenzglas-Embryos entscheiden – die Grünen fürchten politische Einflussnahme

Im Jahr 2011 hat die schwarz-gelbe Bundesregierung die Präimplantationsdiagnostik (siehe Info) verboten. Sie hätte es kinderlosen Paaren ermöglicht, einen im Reagenzglas erzeugten Embryo vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf Erbkrankheiten zu untersuchen. Gleichzeitig wurden aber Ausnahmen geschaffen: Entweder wenn durch die Genanlagen der Mutter das Risiko einer „schwerwiegenden Erbkrankheit“ besteht oder wenn eine „schwerwiegende Schädigung“ des Embryos zu erwarten ist. Auf diese Weise sollte einerseits die Geburt so genannter Designer-Babys, andererseits die Geburt lebensunfähiger oder schwerbehinderter Kinder verhindert werden.

Für die Beratung zu den medizinischen, psychischen und sozialen Folgen sind jetzt die Bundesländer zuständig. Sie müssen außerdem eine interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommission einsetzen, die über die Untersuchungsanträge der Eltern entscheidet. Wie aber genau der Gesetzesentwurf zur Ausführung der Präimplantationsdiagnostikverordnung aussehen soll, darüber herrschte im Gesundheitsausschuss Streit. Vor allem die Grünen waren mit der aktuellen Fassung nicht zufrieden.

Statt einer bayerischen Ethikkommission hätte sich beispielsweise Kerstin Celina den Anschluss an die anderen Bundesländer wie Baden-Württemberg gewünscht. Sie rechnet nur mit 200 bis 300 Anträgen im Jahr. „Eine gemeinsame Ethikkommission würde daher die Kosten reduzieren“, ist die Abgeordnete überzeugt. Da die Mitglieder vom Gesundheitsministerium bestellt werden, zweifelt sie außerdem an der politischen Unabhängigkeit des Gremiums: „Ich sehe die Gefahr, dass die Staatsregierung eigene Bewertungskriterien bei den Entscheidungen anlegen möchte.“ Ihre Fraktion könne dem Gesetzentwurf daher nicht zustimmen.

Kathi Petersen (SPD) übt ebenfalls Kritik. Sie hätte eine mit den süddeutschen Ländern gemeinsam geführte Ethikkommission dem bayerischen Sonderweg vorgezogen. Zudem sei der Kostenrahmen für Paare zwischen 100 und 5000 Euro recht weit gefasst. Die Abgeordnete will vermeiden, dass der Kinderwunsch am Geld scheitert. Darüber hinaus kritisiert sie die bayerische Paragraphenbremse. Nach dieser muss bei einer neuen Vorschrift immer eine gleichwertige Vorschrift aufgehoben werden – in diesem Fall das Gesetz zur Überleitung von Zuständigkeiten in der Gesundheit, im Arbeitsschutz und in der Ernährung. „Ob das Ganze sinnvoll ist, sei jetzt mal dahingestellt“, so Petersen. Die Freien Wähler äußern ebenfalls Bedenken, ob sich eine eigene Ethikkommission lohnt.

Ministerialrat Frank Plesse vom Gesundheitsministerium kann zwar die Bedenken der Opposition verstehen. Er geht allerdings von einer großen Zahl von Beratungszentren im Freistaat aus, weshalb eine eigene Ethikkommission gerechtfertigt sei. „Es ist sinnvoll, bayerische Anträge in Bayern prüfen zu lassen“, fügt er hinzu. Andere Ethikkommissionen seien sicherlich ebenfalls verantwortungsbewusst, würden aber unterschiedliche Maßstäbe ansetzen. Außerdem hätten andere Bundesländer wie Berlin und Nordrhein-Westfalen ebenfalls eigene Ethikkommissionen.

An ihrer Unabhängigkeit besteht für Plesse kein Zweifel, da sie nicht weisungsgebunden seien und dem Bundesrecht unterlägen. „Sie greifen nur bei Verstößen gegen das Embryonenschutzgesetz und nicht inhaltlich ein.“ Bei den Gebühren schätzt der Ministerialrat einen Mittelwert von 1000 Euro. Der genaue Rahmen sei mangels Erfahrung noch schwer einzuschätzen: Manche Anträge seien einfach und günstig, manche wegen eines teuren Gutachtens sehr kostenintensiv.

Trotz der zahlreichen Bedenken votierten bei der Schlussabstimmung die Fraktionen von CSU, SPD und Freien Wählern für den Gesetzesentwurf. (David Lohmann) INFO: Präimplantationsdiagnostik (PID)

Seit wann gibt es die PID? Zum ersten Mal wurde das Verfahren 1990 in Großbritannien eingesetzt.
Was kann die PID? Mit der Methode können etwa 200 Erbkrankheiten nachgewiesen, die Erfolgsrate der künstlichen Befruchtung erhöht und das Geschlecht bestimmt werden.
Wem nutzt die PID? Insbesondere Frauen ab 35 Jahren, bei denen das Risiko auf ein behindertes Kind deutlich erhöht ist. Es profitieren aber auch Paare im fortgeschrittenen Alter, bei denen die Fruchtbarkeit nachlässt.
Wie läuft eine PID ab? Im Hauptschritt wird die Schutzhülle um den Embryo geöffnet und ihm mit einer Saugpipette eine Zelle entnommen. Diese so genannte Embryobiopsie ist in 95 Prozent der Fälle erfolgreich. Das Ergebnis erhalten Paare noch am selben Tag.
Wie häufig wird die PID eingesetzt? Die Technik wird in Deutschland rund 200 Mal, in Großbritannien rund 215 Mal und in Belgien rund 350 Mal pro Jahr genutzt. Weltweit wurden insgesamt bisher zirka 10 000 Embryos präimplantal untersucht.
Welche Länder erlauben PID? Das liberalste Land sind die USA. Wenige Einschränkungen gibt es in Portugal, Dänemark, Belgien, Großbritannien und Israel. In Italien, Österreich und der Schweiz ist die Untersuchung komplett verboten.
Warum ist PID so umstritten? Während Gegner von Abtreibung und Selektion sprechen, betonen Befürworter genau das Gegenteil. Sie verweisen auf die sinkende Zahl von Tot- und Fehlgeburten durch die Voruntersuchungen. (LOH)

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