Landtag

"Jeder Verwaltungsvorgang muss künftig zunächst digital gedacht werden, der analoge Weg ins Rathaus bleibt aber bestehen", versicherte Digitalministerin Judith Gerlach (CSU). (Foto: dpa/Uwe Anspach)

22.07.2022

Digital first – erst dann ins Rathaus

Verabschiedung des ersten bayerischen Digitalgesetzes

Mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern hat der Landtag das erste bayerische Digitalgesetz verabschiedet. Es setzt den rechtlichen Rahmen für die weitere Digitalisierung von Staat und Gesellschaft, verankert digitale Bürgerrechte und soll die Verwaltung vereinfachen und modernisieren.

Digitalisierungsministerin Judith Gerlach (CSU) sprach von einem „Meilenstein für die digitale Zukunftsfähigkeit unseres Landes“. Ziel sei eine moderne und serviceorientierte Verwaltung, die für die Menschen immer verfügbar sei. Besonders hob Gerlach den Grundsatz „digital first“ hervor. „Jeder Verwaltungsvorgang muss künftig zunächst digital gedacht werden, der analoge Weg ins Rathaus bleibt aber bestehen“, erklärte Gerlach. 

Mit den neuen Vorschriften verfügt Bayern als erstes Bundesland über ein umfassendes Digitalgesetz. Konkret erhalten Bürger*innen und Unternehmen ein Abwehrrecht gegen Internetblockaden, auf Wunsch eine digitale Identität für Verwaltungsakte (BayernID) und die Möglichkeit, über Mobilgeräte mit Ämtern und Behörden zu kommunizieren. Den Kommunen wird für die Umstellung ihrer Prozesse fachliche Unterstützung zugesichert. Dafür wird mit der „eKom Bayern“ eine Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. Mit einer Experimentierklausel soll erreicht werden, dass Ämter und Behörden eigenständig neue digitale Wege gehen und Innovationen anstoßen können.

Der CSU-Abgeordnete Benjamin Miskowitsch lobte den ganzheitlichen Rechtsrahmen für die Digitalisierung von Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft. Dabei sei die Nutzerfreundlichkeit in den Mittelpunkt gestellt worden. Miskowitsch verwies auf den umfangreichen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zu dem Gesetz. Dadurch seien nun auch der Ausbau digitaler Bildungsangebote, das verpflichtende Zusammenwirken mit dem Bund und anderen Ländern sowie die Unterstützung kreisangehöriger Gemeinden aufgenommen worden.

Grüne und SPD begrüßten den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, weil dieser wichtige Anregungen aus der von der Opposition durchgesetzten Expertenanhörung zum Gesetz auf- und mehrere Vorschläge der Opposition übernommen habe. Benjamin Adjei (Grüne) verwies hier vor allem auf den Rechtsschutz und die Kontrolle beim Einsatz künstlicher Intelligenz in der Verwaltung. Hier brauche es aber noch mehr Transparenz. Außerdem bemängelte er, dass bei der versprochenen Unterstützung für die Kommunen keine Angaben über deren finanzielle und personelle Ausstattung gemacht worden seien. Komplett vermisste Adjei Regelungen zum offenen Datenzugang (Open Data) und zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit.

FDP: "gravierende Mängel bei der Datensicherheit"

Die SPD-Abgeordnete Annette Karl bezeichnete die Grundidee des Gesetzes als richtig, aber auch der Änderungsantrag von CSU und Freien Wählern habe nicht ausgereicht, um aus der Vorlage ein „wirklich gutes Gesetz zu machen“. Karl fehlten vor allem die Vernetzung der Bildungsinstitutionen und Bestimmungen zum leichten Zugang für alle Bürger*innen. „Das Gesetz ist verwaltungstechnisch getrieben, der Mensch ist nur Randnotiz“, bemängelte sie. Gerlach habe ihr Versprechen nicht eingelöst, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Gerd Mannes (AfD) sah die Wahlfreiheit zwischen analogen und digitalen Verwaltungsangeboten nicht ausreichend gewährleistet und Bürgerrechtsinteressen vernachlässigt. Zudem kritisierte er die mangelnde Kompatibilität mit Bundesstandards. Am Ende enthielten sich Grüne, SPD und AfD der Stimme. 

Ablehnung kam dagegen von der FDP, der die Digitalisierungsziele nicht weit genug gingen. Ihr Abgeordneter Helmut Kaltenhauser erkannte gravierende Mängel bei der Datensicherheit und forderte die Stärkung des Digitalministeriums. Das Gesetz sei zu stark von „Ressortkonkurrenz“ geprägt. Zudem seien Aufgaben und Finanzierung der neuen eKom Bayern nicht ausreichend definiert. Manfred Eibl (Freie Wähler) wies die Oppositionskritik vor allem im Bereich Bildung zurück. Der Ausbau digitaler Bildungsangebote gehöre zu den wichtigsten Zielen des Gesetzes. So werde die Einrichtung digitaler Klassenzimmer, die Stärkung des Informatik-Unterrichts und die Fortbildung von Lehrkräften im Gesetz ausdrücklich thematisiert. (Jürgen Umlauft)

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