Landtag

Kriminaldirektor Bernhard Egger (links) vom Bayerischen Landeskriminalamt sprach mit dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) über den Einsatz der biometrischen Gesichtserkennung in der Polizeiarbeit. (Foto: dpa)

09.02.2018

DNA-Profile von Gefährdern künftig erlaubt

Die Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes weitet Befugnisse von Ermittlern aus – Opposition ist dagegen

Zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und neuer Kriminalitätsformen soll die bayerische Polizei zahlreiche neue Eingriffsbefugnisse erhalten. Dazu hat Innenminister Joachim Herrmann eine Neufassung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) in den Landtag eingebracht. „Mit dieser Novelle schreiben wir den erfolgreichen Weg fort, alles Mögliche für die Sicherheit der Bürger zu unternehmen“, sagte Herrmann.

Die neuen Befugnisse zielen darauf ab, Straftaten bereits vor ihrer Begehung zu verhindern. Dazu soll in Zukunft auch das DNA-Profil eines potenziellen Gefährders mit Merkmalen wie Haut- oder Augenfarbe zur Identifizierung erstellt werden dürfen. Das Gesetz soll zudem erlauben, von automatischen Überwachungskameras aufgezeichnete Bilder in Echtzeit mit Datenbanken zur Gesichtserkennung abzugleichen. Auf eine gesetzliche Grundlage soll außerdem der Einsatz von Body-Cams an der Uniform von Polizisten sowie von Überwachungs- und Fahndungsdrohnen gestellt werden. Aufgrund bundes- und europarechtlicher Vorschriften erweitert das PAG aber auch die Benachrichtigungs-, Auskunfts- und Löschpflichten der Polizei gegenüber beobachteten Personen und verschärft unter anderem die Voraussetzungen für längere Observationen.

„Alle Stoppschilder der Verfassung überschritten“

In der Opposition wurden – gestützt von Bedenken des bayerischen Datenschutzbeauftragten Thomas Petri – Vorbehalte gegen die Ausweitung der Befugnisse für die Polizei laut. Der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler erklärte, Polizeibeamte erhielten damit bereits vor der Begehung einer Straftat Rechte, die nicht einmal Richtern oder Staatsanwälten zustünden. Es bestehe die Gefahr des Aufbaus eines „Präventivstaates“ auf Kosten von Bürgerrechten. Bedenklich sei vor allem, dass die Befugnisse nicht nur der Abwehr terroristischer Gefahren dienten, sondern schon bei allgemein drohender Gefahr Anwendung finden könnten.

Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze sagte, der Gesetzentwurf überschreite „an mehreren Stellen alle Stoppschilder, die die Verfassung aufstellt“. Sie betrachte die Entwicklung mit großer Sorge und setze darauf, dass die bereits beschlossene Expertenanhörung im Landtag die CSU zu Änderungen an dem Entwurf bewege.

Die Freien Wähler begrüßten die Zielrichtung der Vorlage Herrmanns grundsätzlich, warnten aber vor einer „Überfrachtung“ der Polizei mit neuen Aufgaben. Dies könne den Personalmangel bei der Polizei weiter verschärfen.

Der CSU-Abgeordnete Florian Herrmann sprach von einem „Meilenstein polizeirechtlicher Gesetzgebung“, der die Belange des Datenschutzes berücksichtige. Der Entwurf gehe konsequent neue Kriminalitätsphänomene wie den internationalen Terrorismus oder digital verübte Straftaten an und verbessere die Schlagkraft der bayerischen Polizei nachhaltig. (Jürgen Umlauft)

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