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Bei sogenannten Fume- and Smell-Events gelangen beim Ansaugen der Atemluft Reste von verbranntem Öl, Kerosin oder Enteisungsflüssigkeit ins Flugzeuginnere. Die gesundheitlichen Auswirkungen sind umstritten. (Foto: dpa)

30.11.2018

Fume-Events: Hunderte Flugbegleiter arbeitsunfähig

Die Staatsregierung sieht im Sick-Aeroplane-Syndrom dennoch keine Berufskrankheit

Manche Flugbegleiter leiden unter Schwindel und Husten, manche sogar unter Herzrasen, Atembeschwerden und Sehstörungen. Nur glauben wollen das oft weder der Arbeitgeber, noch die Berufsgenossenschaft. Schuld daran ist nach Meinung der Betroffenen kontaminierte Kabinenluft.

In fast allen Flugzeugen wird die Atemluft an den Triebwerken abgezapft. Bei sogenannten Fume- and Smell-Events gelangen dabei Reste von verbranntem Öl, Kerosin oder Enteisungsflüssigkeit ins Flugzeuginnere. Kathrin Sonnenholzner (SPD) wollte von der Staatsregierung wissen, wie viele Piloten und Flugbegleiter deswegen arbeitsunfähig waren.

Das Gesundheitsministerium schreibt in seiner Antwort, laut Berufsgenossenschaft Verkehr seien zwischen 2013 und dem ersten Halbjahr 2018 in Bayern insgesamt 578 Fälle gemeldet worden. 61 davon seien kein Versicherungsfall gewesen. Von den übrigen 517 Fällen seien 420 nicht meldepflichtig gewesen. Das heißt, die Betroffenen waren nicht länger als drei Tage arbeitsunfähig. 97 Personen wurden länger krankgeschrieben.

Im Schnitt über 100 Fälle pro Jahr

„Liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, wird der Fall in der Regel als Arbeitsunfall anerkannt“, ist das Ressort von Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) überzeugt. Wird eine dauerhafte Flugdienstuntauglichkeit diagnostiziert, ist ein Einsatz an Bord von Flugzeugen ausgeschlossen. Grundsätzlich bewertet das Ministerium die medizinische Versorgung nach Fume- and Smell-Events als ausreichend, „da in Bayern eine flächendeckende ambulante und stationäre Versorgung gegeben ist“.

Dass Geruchsereignisse zwar als Arbeitsunfall, aber nicht als Berufskrankheit angesehen werden, begründet die Staatsregierung mit der Berufskrankheitsverordnung. „Der bloße Zusammenhang einer Erkrankung mit einer beruflichen Tätigkeit allein reicht nicht aus, um eine Krankheit als Berufskrankheit anerkennen zu können.“ Natürlich gebe es Ausnahmen. Derzeit gebe es aber „keine wissenschaftlich anerkannte Ursache“ des Sick-Aeroplane-Syndroms.

Eigene Untersuchungen zu kontaminierter Kabinenluft plant das Ministerium nicht. Das Thema werde seit geraumer Zeit erforscht. So habe zum Beispiel die Europäische Agentur für Flugsicherheit erst 2017 einen Bericht veröffentlicht. Ergebnis: kein nachweisbarer Zusammenhang zwischen Kabinenluft und Gesundheitsproblemen. „Die Staatsregierung hat keinen Anlass für Zweifel an der Unabhängigkeit dieser Untersuchung.“

Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung kam hingegen in ihrer Studie 2014 zu dem Ergebnis, dass es „deutliche Anzeichen“ gebe, „die auf gesundheitliche Belastungen im Sinne der Arbeitsmedizin für Flugzeugbesatzungen und Kabinenbesatzungen hindeuten“. In gut zwei Jahren soll eine neue Studie der EU-Kommission erscheinen. Die einfachste Lösung wäre ein Verdichter in Flugzeugen, der die Luft für die Kabine am Rumpf entnimmt – so wie bei der Boeing 787 oder einem neuen Airbus-Modell. (David Lohmann)

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