Landtag

Wies den Vorwurf von Manipulationen im Fall Schottdorf zurück: Christoph Strötz, früherer Münchner Generalstaatsanwalt und heutiger Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg. (Foto: dpa)

01.12.2015

Großes Finale fällt aus

Polit-Prominenz bleibt eine Aussage im Untersuchungsausschuss Labor erspart

Im Untersuchungsausschuss Labor des bayerischen Landtags wird voraussichtlich die frühere Justizministerin Beate Merk als einzige prominente CSU-Politikerin Rede und Antwort stehen müssen. Der restlichen Prominenz aus der Regierungspartei bleibt ein Zeugenauftritt erspart. Nicht aussagen müssen Ministerpräsident Horst Seehofer, seine zwei Amtsvorgänger Günther Beckstein und Edmund Stoiber, Landtagspräsidentin Barbara Stamm, der frühere Justizminister Hermann Leeb und der als Rechtsanwalt in den Fall verwickelte frühere CSU-Vize Peter Gauweiler. Das sagte der Ausschussvorsitzende Alexander König (CSU) heute.

In derselben Sitzung wies ein weiterer prominenter Zeuge aus der Justiz den Vorwurf von Manipulationen im Fall Schottdorf zurück - Christoph Strötz, früherer Münchner Generalstaatsanwalt und heutiger Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg. "Politische Einflussnahme hat es nicht gegeben", sagte Strötz. Er habe nach seiner Erinnerung niemals mit der damaligen Justizministerin Merk über den Fall gesprochen.

Der Untersuchungsausschuss soll aufklären, ob die bayerische Justiz oder die Spitze des Landeskriminalamts auf politischen Druck hin in den Jahren 2007 und 2008 groß angelegte Betrugsermittlungen gegen Tausende Ärzte behinderte. Im Zentrum des Falls steht der Augsburger Laborunternehmer Bernd Schottdorf, der der CSU im vergangenen Jahrzehnt mehrfach Geld spendete.
Mehrere Ermittler des Landeskriminalamts hatten bei ihren Zeugenaussagen in den vergangenen Monaten von politischem Einfluss gesprochen, doch keine Belege präsentiert.

Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft war eng in die Ermittlungen eingebunden. Fragen werfen vor allem zwei Vorgänge auf, die viele Abgeordnete als eigentümlich empfinden: Auf Anstoß der Generalstaatsanwaltschaft wurde 2008 ein Pilotverfahren gegen einen Münchner Arzt gestartet, das als Modell für das Vorgehen gegen die übrigen vielen tausend Ärzte gedacht war, die als Kunden Schottdorfs das gleiche Abrechnungssystem praktizierten.

Doch ebenfalls in Absprache mit der Generalstaatsanwaltschaft wurde das Großverfahren an die Staatsanwaltschaft Augsburg abgegeben. Dort wurden die übrigen Verfahren nach wenigen Wochen umstandslos eingestellt, obwohl vorher zwei Jahre lang mit großem Aufwand ermittelt worden war.
Der Ausschussvorsitzende König und sein Stellvertreter Franz Schindler (SPD) bohrten nach, wie es dazu kommen konnte. Strötz Antwort: "Was hätte ich denn machen sollen?"

Er habe nicht die Anklage in München stoppen und auch keine Einwände gegen die Einstellung der übrigen Verfahren in Augsburg vorbringen können. In der Generalstaatsanwaltschaft habe die Rechtsmeinung vorgeherrscht, dass das von Schottdorf praktizierte Abrechnungssystem kein Betrug gewesen sei.

Mehrere ehemalige Münchner Staatsanwälte einschließlich des früheren Behördenchefs Christian Schmidt-Sommerfeld hatten im Untersuchungsausschuss die Eingriffe der Generalstaatsanwaltschaft kritisiert. Strötz reagierte ungehalten: Damals habe es keine Einwände der Münchner gegeben. "In dem Fall jetzt im Nachhinein zu sagen, ich hätte ihn (Schmidt-Sommerfeld) nicht lieb gehabt, das ist absurd." Die nachträgliche Kritik sei "der falsche Weg". (dpa)

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