Manche Häftlinge versuchen zu springen, andere wählen Gürtel, Schnürsenkel, Fernsehkabel oder Rasierklingen für ihren Freitod. (Foto: Getty)
Die Kritik an den Justizvollzugsanstalten (JVA) im Freistaat reißt nicht ab. Zuerst musste Justizminister Winfried Bausback (CSU) einräumen, dass die Personalsituation in Gefängnissen bayernweit angespannt ist und allein die 287 Beschäftigten in Straubing 55 500 Überstunden haben. Anschließend kam heraus, dass durch die restriktive Kondomausgabe 30 Mal so viele Häftlinge mit HIV infiziert sind wie im Bundesdurchschnitt (die BSZ berichtete in beiden Fällen). Zuletzt sorgte der Selbstmord in der JVA Regensburg für Schlagzeilen: Ein 53-jähriger Tatverdächtiger hatte sich in seiner Zelle erhängt. Martin Stümpfig (Grüne) wollte daher von der Staatsregierung wissen, wie sich die Suizidrate der Gefängnisinsassen in den letzten Jahren entwickelt hat.
Das Justizministerium schreibt in seiner Antwort, im Justizvollzug gebe es eine „konstant niedrige“ Suizidrate: In den vergangenen zehn Jahren hätten sich lediglich 113 Gefangene das Leben genommen. Besonders hoch waren die Zahlen mit 18 Selbstmorden im Jahr 2004, 17 im Jahr 2011 und 14 im Jahr 2012. Letztes Jahr wählten „nur“ sechs von 28 000 Gefangenen den Freitod. Tatwerkzeuge sich nach Angaben des Ministeriums Handtücher, Bettlaken, Gürtel, Schnürsenkel, Kleidungsstücke, Fernsehkabel oder Hygieneartikel wie Rasierklingen. „Letztlich kann in solchen Fällen nicht ausgeschlossen werden, dass ein Inhaftierter in seinem Haftraum befindliche Alltagsgegenstände […] zweckentfremdet und sich damit suizidiert“, erklärt Bausbacks Sprecher. Sie dürften den Insassen für einen menschenwürdigen Vollzug nicht vorenthalten werden. Zur Suizidprophylaxe gebe es aber Zugangsgespräche bei Haftantritt, eine verstärkte Aufsicht bei Suizidgefahr und Beratungen von internen oder externen Psychiatern. Nicht zuletzt ständen allen Bediensteten das Informationsblatt „Suizide und Suizidversuche im Justizvollzug“ und Selbstmordgefährdeten in zwei von 36 JVA eine psychiatrische Abteilung zur Verfügung.
Stümpfigs Parteikollege Sepp Dürr sorgt sich vor allem um die im Nachhinein als unschuldig befundenen Häftlinge. Der Abgeordnete fragte deswegen, an wie viele Personen Haftentschädigung gezahlt wurde. Dem Justizministerium zufolge verbüßten bei den Generalstaatsanwaltschaften Nürnberg und Bamberg in den letzten fünf Jahren 381 wesentlich oder vollständig Unschuldige eine Freiheitsstrafe. Sie saßen nach Angaben des Bausback-Ressorts insgesamt 37 091 Tage zu Unrecht in Haft und mussten mit 952 520 Euro auf Staatskosten entschädigt werden. Damit sollen neben dem Freiheitsentzug der Verdienstausfall, die Rechtsanwaltskosten und sozialversicherungsrechtliche Nachteile ersetzt werden. Hinzu kommen rund 13 8488 Euro für die Ersatzbeschaffungskosten bei längerfristiger Sicherstellung von Handys, Autos oder Computern. Umfassendere statistische Daten stehen dem Ministerium nicht zur Verfügung, weil deren Erhebung „im Rahmen der Bestrebungen zur Entlastung der Justiz und auch aus haushaltsrechtlicher Sicht für nicht mehr erforderlich gehalten“ wird.
Wie der Justizminister zu Hafterleichterungen steht, fragte Eva Gottstein (Freie Wähler). „Für Freigang ungeeignet sind […] in der Regel Gefangene, die sich im geschlossenen Vollzug befinden und gegen die bis zum voraussichtlichen Entlassungszeitpunkt noch mehr als 18 Monate Freiheitsstrafe zu vollziehen sind“, erklärt Bausbacks Sprecher. Für die anderen Insassen gebe es zwar Lockerungen, wenn keine Wiederholungsgefahr oder Flucht aus dem Vollzug drohe. Doch das ist anscheinend nur selten der Fall: In den letzten fünf Jahren sank die Zahl der angeordneten Freigänge von 2051 im Jahr 2009 auf 1601 im Jahr 2013. Statistische Erhebungen zur Relation der Freigänge im Verhältnis zur Haftstrafe lägen auch in diesem Fall nicht vor. (David Lohmann)
INFO: Kleidung und Verpflegung in Haft
Die Verpflegung und Anstaltskleidung wird im bayerischem Strafvollzugsgesetz (BayStVollzG) in Artikel 22 und 23 geregelt:
Kleidung: Strafgefangene tragen in allen bayerischen Justizvollzugsanstalten grundsätzlich Anstaltskleidung. Diese umfasst neben Leibwäsche in Form von Unterhemd, Unterhose, Schlafanzug und Socken weitere Bekleidungsgegenstände wie T-Shirt, Oberhemd, Arbeitshose, Sweatshirt und Schuhe. Die Reinigung der Bekleidung erfolgt regelmäßig in Anstaltswäschereien. Eine Kennzeichnung der Gegenstände wird grundsätzlich nicht vorgenommen. Das Tragen eigener Kleidung wird regelmäßig in Form von Sportbekleidung gestattet. Die Trainingsanzüge sind von den Gefangenen durch Vermittlung der Anstalt zu beziehen. Untersuchungsgefangene dürfen eigene Kleidung und Wäsche tragen sowie eigenes Bettzeug benutzen, soweit sie auf eigene Kosten für Reinigung, Instandsetzung und regelmäßigen Wechsel sorgen.
Verpflegung: Die Tagesverpflegung besteht grundsätzlich aus drei Mahlzeiten. Gesunde Gefangene erhalten diesen in Form der Normalkost. Daneben werden besondere Kostformen angeboten, wenn der Verzehr bestimmter Lebensmittel aus religiösen Gründen nicht erlaubt ist. Kranke Gefangene erhalten auf Anordnung des Anstaltsarztes Krankenkost. Zusatzkost bekommen Häftlinge nur in begründeten Einzelfällen. Untersuchungsgefangene dürften sich in angemessener Weise auf eigene Kosten durch die Vermittlung der Anstalt selbst verpflegen. (LOH)
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