Landtag

Wer das erhöhte Beförderungsentgelt nicht zahlen kann, muss nicht selten in den Knast. (Foto: dpa/Daniel Reinhardt)

25.05.2022

Im Knast wegen Geldmangel

Fünf Prozent aller Inhaftierten in Bayern sitzen im Gefängnis, weil sie ihre Strafe nicht zahlen konnten – beispielsweise wegen Schwarzfahrens. Das gefährdet Wohnung und Arbeitsplatz, klagen die Grünen

Kann eine Geldstrafe nicht eingetrieben werden, können die Vollstreckungsbehörden eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe anordnen. „Ein solcher Gefängnisaufenthalt, der ja nicht durch das Gericht vorgesehen ist, gefährdet das soziale Umfeld der Betroffenen durch die akute Gefahr des Verlusts der Wohnung oder des Arbeitsplatzes“, schreiben die Abgeordneten Toni Schuberl und Kerstin Celina (beide Grüne) in ihrer Anfrage. Da auch Fahren ohne gültigen Fahrschein als Straftat gewertet wird, säßen allein wegen Schwarzfahrens viele Menschen im Gefängnis. Sie wollten daher von der Staatsregierung wissen, wie sich die Anzahl der Ersatzfreiheitsstrafen in den letzten Jahren entwickelt haben und was die konkreten Straftatsbestände waren.

Laut Justizministerium befanden sich zum Stichtag 31. März 2021 insgesamt 9651 Personen in den bayerischen JVA in Haft. Davon waren 476 Personen zur Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe untergebracht – also rund 5 Prozent. Die Zahlen seien in den letzten Jahren konstant gewesen, nur 2020 seien es weniger gewesen, weil die Vollstreckung pandemiebedingt zurückgestellt worden sei. Allerdings gab es zwischen 2013 bis 2017 einen starken Anstieg. Die Gründe dafür und was die Straftatbestände sind, kann das Haus von Justizminister Georg Eisenreich (CSU) nicht nennen. 

"Schwitzen statt Sitzen"

Das Ministerium verweist auf das 2005 in Bayern ins Leben gerufene Projekt „Schwitzen statt Sitzen“, mit dem Ersatzfreiheitsstrafen durch gemeinnützige Arbeit vermieden werden können. Seit 2019 wird zusätzlich das Programm „Schwitzen statt Sitzen und Geldverwaltung“ angeboten. In diesem erweiterten Angebot wird zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, dass die Vermittlungsstellen den Verurteilten bei der Leistung von Ratenzahlungen unterstützen. Wie viele Vollstreckungsverfahren dadurch abgewendet werden konnten, ist der Staatsregierung nicht bekannt. (David Lohmann)

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