Landtag

Schöff*innen werden für fünf Jahre gewählt. (Foto: dpa/Mohssen Assanimoghaddam)

22.09.2023

Justizbeeinflussung durch rechtsextreme Schöffen?

Wer sich als Schöffin oder als Schöffe bewirbt, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit genommen, denn es fehlt an Kandidierenden. Das nutzen rechte Kreise

In Deutschland werden 60 000 ehrenamtliche Schöffen benötigt. Doch an vielen Orten fehlt es an Bewerberinnen und Bewerbern für das Amt – insbesondere in Großstädten. Rechte Netzwerke rufen daher ihre Anhänger dazu auf, die Lücken zu füllen. Anfang des Jahres hat die rechtsextreme Regionalpartei Freie Sachsen in einem Telegram-Chat mit 150 000 Abonnent*innen dazu aufgefordert, an den laufenden Schöffenwahlen teilzunehmen. Auch der thüringische AfD-Politiker Björn Höcke hat seine Anhängerschaft schon mehrmals dazu motiviert. Denn Schöff*innen haben am Gericht viel Macht – und fast jede Bewerbung ist erfolgreich.

Der Landtagsabgeordnete Cemal Bozoglu (Grüne) wollte daher in einer schriftlichen Anfrage von der Staatsregierung wissen, welche Erkenntnisse die bayerischen Sicherheitsbehörden zur Anzahl von Schöffen haben, die in der abgelaufenen Periode wegen rechtsextremer, rassistischer oder antisemitischer Aktionen beziehungsweise Äußerungen oder der Mitgliedschaften in extremistischen Organisationen aus ihrem Amt entfernt wurden? „Und welche Maßnahmen hat die Staatsregierung getroffen, um sicherzustellen, dass in der kommenden Periode keine Menschen mit rechtsextremen oder rassistischen Einstellungen in das Schöffenamt kommen oder darin verbleiben können?“

Das Justizministerium schreibt in seiner Antwort, es seien in Bayern keine Fälle bekannt, in denen Schöff*innen in der aktuell laufenden Schöffenperiode (2019 – 2023) wegen solcher Fälle aus ihrem Amt entfernt wurden. Allerdings gebe es weder in der Polizeilichen Kriminalstatistik noch beim Kriminalpolizeilichen Meldedienst noch im Vorgangsverwaltungssystem der Bayerischen Polizei oder in den Recherche- und Arbeitsdateien des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz valide Rechercheparameter für solche Fälle.

Vorschlagslisten werden auf die Verfassungstreue hin untersucht

Das Haus von Justizminister Georg Eisenreich (CSU) und die bayerische Justiz würden sich aber „mit besonderem Nachdruck“ dafür einsetzen, dass Schöff*innen fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Ziel sei es, dass Personen mit extremistischen oder verfassungsfeindlichen Überzeugungen – egal aus welcher Richtung – der Zugang zum Schöffenamt bereits frühzeitig versagt werden kann. Schon bei der Aufstellung der Vorschlagslisten würden die Bewerbenden durch den Gemeinderat beziehungsweise den Jugendhilfeausschuss auch auf ihre Verfassungstreue hin geprüft.

Ergeben sich aus dem Bewerbungsformular Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Gesinnung, wird die Person nicht auf die Vorschlagsliste gesetzt. „Vor allem in kleineren Gemeinden wird eine etwaige verfassungsfeindliche Gesinnung regelmäßig bekannt sein“, schreibt das Ministerium. Außerdem würden die Listen im Anschluss öffentlich ausgelegt. Dort könnten die Bürger*innen Einspruch einlegen, sollten Kandidierende bei der Verfassungstreue die Unwahrheit gesagt haben. (David Lohmann)

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