Landtag

Der Bund hat die Förderung von Solarenergie deutlich gekürzt. Doch ohne erneuerbare Energien keine Energiewende, mahnen die Experten. (Foto: DAPD)

11.05.2012

Kein starrer Masterplan für die Energiewende

Energiekommission: Sachverständige fordern eine stufenweise Umsetzung und einen flexiblen Rechtsrahmen

Experten raten dem Freistaat, auch nach dem Abschalten der Kernkraftwerke möglichst viel Strom selbst zu produzieren. Sie nennen vier Grundvoraussetzungen für das Gelingen der Energiewende und betonen: Ein Ende der Förderung erneuerbarer Energien würde die Ziele des Atomausstiegs erheblich gefährden.
Nach einer Expertenanhörung der Energiekommission zu notwendigen Voraussetzungen für ein Gelingen der Energiewende in Bayern hält der Vorsitzende des Gremiums, Tobias Reiß (CSU), ein Nachdenken über die Einrichtung eines Energieministeriums im Freistaat für angebracht. „Wir werden der Komplexität des Themas nur gerecht werden, wenn wir die Zuständigkeiten verstärkt bündeln“, so Reiß. Bislang haben die Ministerien für Wirtschaft, Umwelt und Agrar mit der Energiewende zusammenhängende Kompetenzen. Gestern allerdings wurde ein entsprechender Dringlichkeitsantrag der Freien Wähler im Wirtschaftsausschuss von CSU, FDP, SPD und Grünen abgelehnt. Eine Neuaufteilung der Zuständigkeiten schloss Reiß vor der Wahl 2013 aus.

Noch am Anfang des Ausbaus erneuerbarer Energien

Im Zuge der Anhörung selbst wurden vier Grundvoraussetzungen für ein Gelingen der Energiewende deutlich: Durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien mit ihrer hauptsächlich witterungsbedingt volatilen Verfügbarkeit wird ein völlig neues Energiemanagement nötig, der energiewirtschaftliche Rechtsrahmen muss flexibel auf neue Entwicklungen und Innovationen reagieren können, ein baldiges Ende bei der Förderung erneuerbarer Energien würde die Ziele des Atomausstiegs gefährden, ohne Maßnahmen für mehr Energieeffizienz wird die gewünschte Wende erheblich erschwert. Alle Experten rieten dem Freistaat mehr oder weniger deutlich, auch nach dem Abschalten der Kernkraftwerke möglichst viel Strom selbst zu produzieren. Damit bleibe die Wertschöpfung im Land, verbrauchsnahe Energieerzeugung vermeide zudem den Bau langer Leitungen.
Ein Schwerpunkt der Beratungen war die künftige Rolle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Hier lehnten alle Experten vor allem aus der FDP kommende Forderungen nach dessen Abschaffung ab. Das EEG sei für die Markteinführung erneuerbarer Energien ein großer Erfolg gewesen, man befinde sich aber immer noch am Anfang ihres Ausbaus, erklärte Heiko Stubner vom Bundesverband Erneuerbare Energien. Nach der Einführungsphase müssten diese nun in den Energiemarkt integriert werden, ergänzte Franzjosef Schafhausen, Leiter der Unterabteilung Umwelt und Energie im Bundesumweltministerium. Felix Matthes vom Öko-Institut warnte vor einem radikalen Kurswechsel. Nötig sei vielmehr, das bisher reine Förderinstrument durch Marktkomponenten und betriebswirtschaftliche Anreize zu ergänzen. Als Beispiel nannte er tageszeitabhängige Einspeisevergütungen für Solarstrom ebenso wie tageszeitabhängige Strompreise.

Stufenweise Umsetzung der Energiewende

Matthes sprach sich auch für eine stufenweise Umsetzung der Energiewende aus. Oberste Priorität müsse der Ausbau der Stromnetze und die Errichtung regionaler Gaskraftwerke haben. Für Letzteres müssten jedoch die Rahmenbedingungen geändert werden. Ansatzpunkte seien das Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung und Förderanreize wie eine „Lokalitätsprämie“ beim Bau verbrauchernaher Kraftwerke. „Wenn die Welt so bleibt, wie sie ist, wird es keine Investitionen in Kraftwerksneubauten jeglicher Art geben“, sagte Matthes. Einig waren sich alle Experten, dass der Bau von Stromspeichern derzeit nicht forciert werden muss. Diese Frage werde erst in zehn bis 15 Jahren akut. Allerdings bestehe im Bereich der Speichertechnologien schon heute ein großer Forschungsbedarf, um passgenaue Lösungen zur Verfügung zu haben.
Eine bessere Abstimmung der verschiedenen Energiewirtschaftsgesetze aufeinander forderte Thorsten Müller, Vorstandschef der Stiftung Umweltenergierecht. Das EEG und das noch in alten Versorgungsstrukturen verhaftete Energiewirtschaftsgesetz widersprächen sich in einigen Punkten. Zudem seien die Gesetze zu starr für den sich laufend ändernden Energiemarkt formuliert. Nötig sei ein „lernfähiger Rechtsrahmen“, der offen für neue Ansätze sei und über den erkannte Fehlentwicklungen rasch korrigiert werden könnten. Genau aus diesem Grund sprach sich der Bundesbeamte Schafhausen auch gegen einen „Masterplan“ zur Energiewende aus. Auch wenn deren Zieldaten feststünden, könne die Umsetzung nur schrittweise erfolgen.

Zu wenig Engagement beim Thema Energiesparen

Mehr Engagement der Politik wünschten sich die Experten beim Thema Energiesparen. „Die Ziele der Energiewende sind schwerer zu erreichen, wenn man nicht auch den Effizienzpfad konsequent beschreitet“, so Schafhausen. Hier könne durch Informationskampagnen und Förderprogramme viel erreicht werden. Matthes hob hierbei die soziale Komponente hervor. Bei weiter steigenden Preisen sei es vor allem für Haushalte mit geringem Einkommen unablässig, den Energiekonsum durch verbrauchsarme Geräte oder den bewussteren Umgang mit „Stand-by“-Schaltern zu reduzieren. Nach seiner Einschätzung lasse sich die Energiewende nur über den Ausbau der Infrastruktur, intelligente Stromnutzungs- und Verteilsysteme sowie Marktanreize meistern. Der Staat müsse dafür sein Förderinstrumentarium anpassen. (Jürgen Umlauft)

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