Landtag

Es bleibt dabei: Wählen darf nur, wer schon 18 ist. (Foto: Stephan Goerlich/dpa)

19.07.2019

Kein Wahlrecht für 16-Jährige

Betreute Menschen dürfen künftig wählen, unter 18-Jährige aber weiterhin nicht

Auch einer Betreuung unterstellte Personen dürfen künftig wählen – das erste Mal bei den Kommunalwahlen 2020. Bis auf die AfD stimmten alle Fraktionen dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zu. Gescheitert sind Grüne, SPD und FDP dagegen mit Entwürfen zur Absenkung des Wahlalters.

Bei den Kommunalwahlen im Frühjahr 2020 dürfen erstmals auch einer Betreuung unterstellte Personen ihre Stimme abgeben. Der Landtag hat bei Stimmenthaltung der AfD fraktionsübergreifend für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Staatsregierung votiert. Er sieht vor, dass sich betreute Personen, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, der Hilfe einer anderen Person bedienen können. Um Missbrauch auszuschließen, ist jede Hilfestellung untersagt und unter Strafe gestellt, die die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der betreuten Person ersetzt. Die Neuregelung, von der bayernweit rund 20 000 Bürger profitieren, wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts fällig und gilt auch für Landtagswahlen.

Kerstin Celina (Grüne) bedauerte, dass die Änderung des Gesetzes so lange habe auf sich warten lassen. Sie sei eigentlich schon mit der Anerkennung der UN-Behindertenrechtskonvention vor zehn Jahren fällig gewesen. Dieser habe sich die Staatsregierung aber immer verweigert. „Das heute verabschiedete Gesetz hätten Sie auch ohne Blamage vor Gericht einfacher haben können“, verwies Celina die Regierungsfraktionen auf bereits früher vorgelegte Entwürfe der Grünen und der SPD. Deren Abgeordnete Ruth Waldmann bezeichnete es als „echten Skandal“, dass betreute Personen über Jahre hinweg vom Wahlrecht ausgeschlossen gewesen seien. Alexander Muthmann (FDP) sagte, es sei endlich eine „angemessene, verfassungskonforme und inklusionsgerechte Lösung“ gefunden worden.

Der CSU-Abgeordnete Walter Taubeneder verteidigte das Vorgehen der Regierungskoalition. Die möglichst weitgehende Inklusion sei schon immer deren Ziel gewesen, doch brauche es für das Wahlrecht eine „durchdachte, verfassungskonforme und vor allem praktikable Regelung“, die auch mit dem Bundesrecht vereinbar sei. Eine solche habe erst jetzt nach Vorlage des entsprechenden Bundesgesetzes eingebracht werden können. Innenminister Joachim Herrmann nannte den Beschluss einen „Meilenstein in der Weiterentwicklung von Inklusion in unserem Land“. Die AfD äußerte sich in der Debatte nicht.

Gescheitert sind Grüne, SPD und FDP mit Gesetzentwürfen zur Absenkung des Wahlalters in Bayern auf 16 Jahre. Damit sollten dem gewachsenen politischen Engagement junger Menschen Rechnung getragen und deren Mitwirkungsrechte bezüglich ihre Zukunft betreffende Entscheidungen gestärkt werden, argumentierten die drei Fraktionen. CSU, Freie Wähler und AfD hielten dagegen die Anknüpfung des Wahlrechts an die Volljährigkeit für weiterhin sachgerecht. Joachim Hanisch (Freie Wähler) kündigte jedoch an, den Koalitionspartner CSU noch von der Absenkung des Wahlalters zumindest bei Kommunalwahlen überzeugen zu wollen. Dies könne ein erster Schritt hin zum allgemeinen Wahlrecht ab 16 sein. (Jürgen Umlauft)

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