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Die Staatskasse hat zwischen 2018 und 2021 durch den Verkauf von Bitcoin Gold 64 050 Euro und durch Bitcoin Cash 53 5442 Euro eingenommen. (Foto: dpa/Gutierrez-Juarez)

25.05.2022

Kryptos von der Staatsregierung

Bitcoin, Ethereum, Ripple, Litecoin: Der Freistaat bietet immer häufiger beschlagnahmte Kryptowährungen zum Kauf an – das ist lukrativ

Im Jahr 2013 hat die Staatsanwaltschaft Kempten Bitcoins im Wert von inzwischen über 50 Millionen Euro beschlagnahmt. Das Problem: Der Überführte schweigt bis heute zum Passwort. Was damals noch eine Ausnahme war, passiert in den letzten Jahren häufiger: Bayerische Staatsanwaltschaften beschlagnahmen von Cyberkriminellen Bitcoins oder andere Kryptowährungen. Helmut Kaltenhauser (FDP) wollte es genauer wissen. Wer ist für die Entschlüsselung der Kryptopasswörter zuständig? Wer entscheidet, wann beschlagnahmte Kryptos verkauft werden? Und wo können Interessierte sie kaufen?

Das Justizministerium schreibt, Passwörter könnten nur durch die automatisierte Eingabe aller möglicher Buchstaben-, Zahlen- und Sonderzeichen-Kombinationen „erraten“ werden. „Dies ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch – selbst mit massiver technischer Rechenleistung – faktisch unmöglich“, heißt es in der Antwort. Wäre dies nicht so, wären Kryptowährungen nicht so viel wert. Eine eigene Stelle zur Entschlüsselung gebe es daher nicht. 

Spezielle Software benötigt es für die Verwaltung von Kryptowährungen nicht. Sofern sie vom Betroffenen über einen sogenannten Exchanger wie zum Beispiel Coinbase verwahrt werden, wird lediglich ein Internetbrowser benötigt, weiß das Ministerium. Nach dem Login könne die Kryptowährung problemlos auf einen Account der Strafverfolgungsbehörden transferiert werden. Problematischer wird es bei einem selbst erstellten privaten Wallet. Dafür müsse erst eine spezielle Software heruntergeladen werden. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Sicherung virtueller Währungen“ empfiehlt die Benutzung der Freeware „Electrum“.

Wegen der volatilen Kursentwicklung ist ein Notverkauf möglich

Normalerweise wird Geld im Zuge eines Ermittlungsverfahrens vorläufig beschlagnahmt beziehungsweise gepfändet. Bei Kryptowährungen kommt nach entsprechender Anhörung des Betroffenen auch eine Notveräußerung in Betracht, wenn andernfalls ein erheblicher Wertverlust drohen würde. „Bei Kryptowährungen ist aufgrund der sehr volatilen Kursentwicklung ein solch erheblicher Wertverlust stets zu befürchten“, erklärt das Haus von Justizminister Georg Eisenreich (CSU).
 
Insgesamt hat die Staatsregierung zwischen 2018 und 2021 durch den Verkauf von Bitcoin Cash 53 5442 Euro, durch Bitcoin Gold 64 050, durch Ethereum 99 049 Euro, durch Ripple 13 301 Euro und durch den Verkauf von Litecoin 4501 Euro verdient. Vor 2017 gab es noch keine statistische Erfassung. 

Verkauft werden die beschlagnahmten Kryptos über die bundesweite Plattform bitcoin.de der Futurum Bank. Dort können sich Interessierte anmelden. Nach Eingang des Notveräußerungsbeschlusses oder des Verwertungsauftrags der Staatsanwaltschaft bei der Landesjustizkasse (LJK) stellt die LJK auf dem Marktplatz von bitcoin.de die Anzahl der zu verkaufenden Bitcoins und den gewünschten Kaufpreis zum tagesaktuellen Kurs ein. Dabei und beim Verkauf gilt das Vier-Augen-Prinzip. (David Lohmann)

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