Landtag

Neonazis stellten ihren verachtenden Fackelmarsch in Nürnberg auf Youtube. (Screenshot: BSZ)

18.04.2019

Neonazi-Aufmarsch trotz vorheriger Polizei-Kontrolle

Vor dem Fackelmarsch auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg wurden die Rechtsextremen von der Polizei kontrolliert – und durften samt nicht entzündeter Fackeln weiterlaufen

Ende Februar dieses Jahres hielten Neonazis einen Fackelmarsch auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg ab. Die Veranstaltung löste bayernweit Entsetzen aus. Politiker und Verfassungsschutz sahen darin eine neue Qualität rechtsextremer Aktionen. Der SPD-Landtagsabgeordnete Florian Ritter wollte jetzt von der Staatsregierung wissen, ob den Behörden die von der extrem rechten Gruppierung „Wodans Erben Germanien“ durchgeführte Veranstaltung bekannt war, wie die Kontrolle durch die Polizei ablief und warum der Fackelmarsch nicht unterbunden wurde.

Das Innenministerium antwortet, Polizeibeamte seien im Rahmen eines anderweitigen Einsatzes in Nürnberg auf mehrere Personen der Gruppierung aufmerksam geworden. Bei der anschließend durchgeführten Kontrolle seien nicht entzündete Fackeln entdeckt worden. Obwohl sie in Richtung einer Asylunterkunft unterwegs waren, wurden ihnen die Fackeln nicht abgenommen – es erfolgte lediglich ein Platzverweis. „Nach Abschluss der Kontrolle entfernten sich die Personen“, schreibt das Ressort von Innenminister Joachim Herrmann (CSU). „Aus Sicht des zuständigen polizeilichen Einsatzleiters waren damit zu diesem Zeitpunkt alle erforderlichen Maßnahmen getroffen.“

Zwei Zivilpolizisten beobachteten den Fackelmarsch, griffen aber nicht ein

Rückblickend sei klar, dass der Aufmarsch spätestens beim Loslaufen mit brennenden Fackeln am Zeppelinfeld und der „konkludent gezeigten öffentlichen Meinungskundgabe“ gestoppt werden hätte müssen. „Eine Unterbindung der im weiteren Verlauf erfolgten ‚Aktion’ der Gruppe, insbesondere an der Steintribüne, konnte aufgrund der Dynamik und der noch nicht herangeführten uniformierten Zugriffskräfte nicht mehr rechtzeitig erfolgen“, heißt es in der Antwort. Die Staatsanwaltschaft prüfe aktuell mögliche Straftatbestände und die Stadt Nürnberg ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.

Den SPD-Abgeordneten Ritter beunruhigt die Antwort. Die Gruppe mit Fackeln abziehen zu lassen, ohne Einsatzkräfte für ein erneutes Einschreiten vorzuhalten, sei grob fahrlässig. „Wieder konnten ausgerechnet in Nürnberg Neonazis ungestört unter den Augen der Ordnungshüter ihre Ideologie abfeiern“, schimpft er. Dass in der Antwort der Staatsregierung der Hinweis fehlt, dass zwei Zivilpolizisten den Fackelmarsch beobachteten, ist für Ritter ein Beweis, dass es der Staatsregierung am Aufklärungswillen fehlt. (David Lohmann)

Kommentare (1)

  1. Hass-los am 18.04.2019
    Bei einem Innenminister Seehofer, einem Ministerpräsidenten Söder ? Was erwartet Ihr denn noch ?
    Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht über Staatsversagen, schlimmer noch: Verwicklungen der Behörden im Nazi - Netz berichtet wird.
    Das Augenmerk ist eher auf/gegen Menschen gerichtet, die das tun, wozu die Politik ja immer so schön auffordert: demokratisches Handeln.....
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