Landtag

Die AfD-Fraktion im Landtag protestierte mit Verweis auf das Neutralitätsgebot an Schulen gegen die Einladung eines Lehrers an seine Klasse zu einer Demo gegen Rassismus. (Foto: dpa/Thomas Frey)

24.05.2024

Neutralität an Schulen gilt nicht bei Demos gegen rechts

Dürfen Lehrkräfte ihre Klasse zu Demonstrationen gegen Rassismus einladen? Nein, meint die AfD. Sie sollen es sogar, sagt das Kultusministerium und verweist auf das Beamtengesetz und den Erziehungsauftrag

Ein Lehrer an einer Schule im Ostallgäu schrieb Anfang des Jahres an die Schüler*innen seiner 11. Klasse: „Daher treffen wir uns morgen um 13 Uhr am Stadtbrunnen in Füssen, um für Demokratie und Vielfalt zu demonstrieren!“ Dort fand unter dem Motto „Gemeinsam gegen Rechts! Für Demokratie und Vielfalt“ eine Demonstration von „Füssen ist bunt“ statt. Die AfD-Fraktion im Landtag protestierte mit Verweis auf das Neutralitätsgebot an Schulen gegen das Schreiben.
Arif Tasdelen (SPD) wollte daher von der Staatsregierung wissen, ob das aktive Eintreten beziehungsweise die Teilnahme an un- oder überparteilichen Demonstrationen für Demokratie und Vielfalt, für eine Gesellschaft ohne Rassismus, im Einklang mit dem bayerischen Bildungsauftrag steht.

Das Kultusministerium schreibt in seiner Antwort, dass das Beamtenstatusgesetz Beamt*innen zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet, „zur unparteiischen, allgemeinwohlorientierten Aufgabenerfüllung und dazu, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes (FDGO) zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten“. Aber, betont das Ministerium, ebenso legt das Beamtenstatusgesetz fest, „dass diese bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren haben, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt“.

"Zum Bekenntnis und Eintreten im Sinne des Grundgesetzes verpflichtet"

„Im Hinblick auf die FDGO sind Beamtinnen und Beamte also gerade nicht zur Neutralität, sondern zum Bekenntnis und Eintreten für die FDGO verpflichtet“, schreibt das Haus von Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler). Zudem gehöre es zum Erziehungsauftrag, „die Bereitschaft der Schüler*innen zum Einsatz für den freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat und zu seiner Verteidigung nach innen und außen zu fördern“. Die Grenze sei erreicht, wenn Schulkinder zur Teilnahme verpflichtet würden.

Wie oft es bisher zu Beschwerden oder Anzeigen gegen Lehrkräfte gekommen ist, die in ihren Schulen oder öffentlich für Demokratie und Vielfalt und für eine aktive Haltung gegen Rechtsextremismus und Rassismus eingetreten sind, kann das Ministerium nicht sagen. Da diese nicht gemeldet würden, lägen keine Fallzahlen vor.

Die Meldeplattform der AfD für Lehrkräfte, die sich angeblich nicht politisch neutral verhalten, wurde 2020 gerichtlich verboten. (David Lohmann)

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