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Lehrerinnen müssen sich nicht erklären, wenn sie ein Kopftuch tragen wollen. Aufgrund der Sensibilität des Themas komme es aber bei künftigen Lehrkräften im Vorfeld oft zu Nachfragen. (Foto: dpa/Gabbert)

09.06.2023

Religiöse Symbole an Schulen "der Regelfall"

Kreuz, Halbmond, Davidstern oder Kopftücher: Was dürfen Lehrkräfte im Unterricht tragen?

Religiöse Symbole und Kleidungsstücke dürfen von Lehrkräften nicht getragen werden, wenn sie bei Schulkindern oder deren Eltern als Haltung verstanden werden können, die nicht mit den christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten vereinbar ist, heißt es verkürzt im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Toni Schuberl und Gabriele Triebel (beide Grüne) wollten jetzt von der Staatsregierung wissen, was das für Kreuz, Halbmond, Davidstern oder Kopftücher von christlichen Nonnen, Musliminnen oder Sikhs heißt.

Das Kultusministerium antwortet, konkrete äußere Symbole und Kleidungsstücke habe der Gesetzgeber nicht benannt. Es komme immer auf den Einzelfall an. Lehrkräfte müssten sich daher nicht vorab erklären, wenn sie religiöse oder weltanschauliche Symbole tragen. Erst wenn das Tragen den Schulfrieden oder die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates gefährdet, würde der Sachverhalt – auch durch entsprechende Nachfragen – eruiert. Aufgrund der Sensibilität des Themas komme es aber bei künftigen Lehrkräften im Vorfeld oft zu Nachfragen, schreibt das Ministerium. „Gegenstand ist in der Regel das Tragen eines Kopftuchs.“ Statistische Erhebungen dazu gebe es nicht.

Abgelehnte Anträge für das Tragen von Kleidung oder Symbolen sind dem Haus von Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) nicht bekannt. Der Wortlaut der Regelung ziele nicht auf den subjektiven Eindruck der Schulkinder und Eltern ab. „Auszugehen ist von der Wirkung auf einen verständigen Betrachter, der seinerseits auf dem Boden der Verfassung des Freistaats Bayern und des Grundgesetzes steht.“ Im Hinblick auf die Kultur der offenen Kommunikation seien aber gesichtsverhüllende Kleidungsstücke grundsätzlich verboten.

Wie sich „christlich-abendländische“ Werte von den jüdischen und den islamischen Werten unterscheiden, erklärt das Piazolo-Ministerium wie folgt: „Ungeachtet seiner Herkunft aus dem religiösen Bereich bezeichnet der Begriff eine von Glaubensinhalten losgelöste, aus der Tradition der christlich-abendländischen Kultur hervorgegangene Wertewelt, die nach der Verfassung unabhängig von ihrer religiösen Fundierung Geltung beansprucht.“

Eine Lehrkraft muss laut Staatsregierung im Unterricht ihre persönlichen Anschauungen aber nicht völlig zurückstellen – was ohnehin kaum möglich sei. „Da sie jedoch den Schülerinnen und Schülern nicht als Privatperson gegenübertritt, kann der Gesetzgeber im Hinblick auf die besondere Prägekraft der persönlichen Erscheinung, mit der die Schülerinnen und Schüler im Unterricht ständig konfrontiert sind, eine an den Grundwerten der Verfassung orientierte Zurückhaltung verlangen.“ Grundsätzlich sei das Tragen von religiösen Symbolen oder Kleidungsstücken in der Praxis der „Regelfall“. (David Lohmann)
 

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