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In Bayern haben 259 Personen eine offizielle Erlaubnis, Cannabis zu medizinischen Zwecken in der Apotheke zu kaufen. (Foto: epa/Robin Utrecht)

16.01.2020

Rund 2200 Ärzte in Bayern verschreiben Cannabis

Die Cannabis-Verordnungen in Bayern haben sich seit 2017 verdoppelt

Seit März 2017 dürfen Haus- und Fachärzte getrocknete Cannabisblüten, Cannabisextrakte und Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol beziehungsweise Nabilon verordnen. Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung wie Multipler Sklerose soll damit eine erweiterte Therapiemöglichkeit angeboten werden. „Konkrete Indikationen, die als ‚schwerwiegend‘ gelten, benennt der Gesetzgeber nicht“, erklären Christina Haubrich, Katharina Schulze und Stephanie Schuhknecht (alle Grüne). Aktuell gilt, dass bei der Erstverordnung eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegen muss. Die Abgeordneten wollten jetzt von der Staatsregierung wissen, wie viele Mediziner Cannabis verordnen und wie sich die Verordnungsmenge seit 2017 entwickelt hat.

Laut Gesundheitsministerium haben im vierten Quartal 2017 genau 1337 Ärzte 7364 Verordnungen über cannabishaltige Arzneimittel ausgestellt. Im gesamten Jahr 2018 waren es 2957 Ärzte und 52 051 Verordnungen. Und im bisher verfügbaren ersten Quartal 2019 genau 2184 Ärzte mit 15 096 Verordnungen. Aufs Jahr hochgerechnet haben sich die Cannabis-Verordnungen damit seit 2017 verdoppelt. „Allein im ersten Quartal 2019 sind mehr Verordnungen als im gesamten Kalenderjahr 2017 in öffentlichen Apotheken eingelöst worden“, schreibt das Ministerium. Bestseller seien zubereitete und vor allem unverarbeitete Cannabisblüten gewesen.

Patienten klagen, dass sie keine Ärzte finden, die Cannabis genehmigen oder verordnen

Wenn Krankenkassen Anträge auf Versorgung mit Cannabis ablehnen, liegt das laut dem Haus von Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) vor allem an den gesetzlichen Voraussetzungen: Entweder ist die Erkrankung nicht schwerwiegend genug, die multimodale Schmerztherapie fand noch nicht statt oder die Therapie mit Cannabis hat keine Aussicht auf Erfolg. Manchmal fehlt auch das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder es mangelt an der Mitwirkung des Versicherten. Wie viele Anträge auf Cannabis abgelehnt wurden, kann das Ministerium nicht sagen.

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hört immer wieder Klagen von Patienten, dass sie keine Ärzte finden, die Cannabis genehmigen oder verordnen. Laut Staatsregierung kann die KVB daran allerdings nichts ändern. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts habe sie aus Gründen des Datenschutzes keine Möglichkeit, Ärzte zu vermitteln, die bereits in die Versorgung mit Cannabis aktiv eingebunden sind. „Der freie Arztberuf erlaubt es jedem einzelnen Arzt, seine Therapieentscheidung frei zu wählen“, heißt es in der Antwort. Grundsätzlich sei jedoch jeder (Vertrags-)Arzt in Bayern berechtigt, sich in die Betreuung von Patienten mit Cannabinoiden einzubringen.

Aktuell haben in Bayern 259 Personen eine Erlaubnis, Medizinalcannabis in der Apotheke zu kaufen. Ihnen empfiehlt das Ministerium, beim Autofahren immer einen sogenannten Cannabisausweis, eine Kopie des Betäubungsmittelrezepts oder eine ärztliche Bescheinigung dabeizuhaben. Bekifft fahren dürfe aber nur, wer sich trotzdem sicher im Verkehr bewegen könne und andere dabei nicht gefährde – dies sei einzelfallabhängig. Das Ministerium rät zu einer „kritischen Selbstprüfung“. (David Lohmann)

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