Landtag

Sitzt seit 2003 für die SPD im Bayerischen Landtag: Linus Förster. (Foto: dpa)

16.11.2016

Justiz ermittelt gegen SPD-Mann Förster

Der schwäbische SPD-Chef und Landtagsabgeordnete Linus Förster ist ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Es geht um den Vorwurf der Körperverletzung und um illegale Aufnahmen. Details werden von keiner Seite genannt, es soll sich um eine private Angelegenheit handeln

Gegen den Augsburger Landtagsabgeordneten Linus Förster (SPD) wird wegen Körperverletzung und illegaler Bildaufnahmen ermittelt. Wie die Augsburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte, ermittelt sie gegen einen 51 Jahre alten Parlamentarier wegen einer Strafanzeige. Am Dienstag seien deshalb Wohn- und Büroräume in München und Augsburg durchsucht worden.

Förster bestätigte der "Augsburger Allgemeinen" die Ermittlungen. "Es ist eine private Angelegenheit, die nichts mit politischen Dingen zu tun hat", zitierte das Online-Portal der Zeitung den Abgeordneten. Für eine weitergehende Stellungnahme war der schwäbische SPD-Bezirksvorsitzende danach zunächst nicht mehr zu erreichen.

Bei den Ermittlungen geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft um den Verdacht der vorsätzlichen Körperverletzung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Der Strafrechtsparagraf zum letztgenannten Vorwurf bezieht sich unter anderem auf voyeuristische Spannerfotos oder Aufnahmen von hilflosen Personen.

Vorwürfe wohl nicht mit dem Fall Edathy vergleichbar

Er beinhaltet aber auch Vorschriften zu Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen. Nach der Affäre um den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy war der Paragraf verschärft worden. Damit sollte auch die Herstellung und der Handel mit Aktbildern Minderjähriger erfasst werden, wenn diese strafrechtlich nicht als Kinderpornos angesehen werden können. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sind die Vorwürfe gegen Förster aber nicht mit dem Fall Edathy vergleichbar.

Försters Anwalt Walter Rubach bestätigte, dass es bei den Ermittlungen nicht um die Arbeit seines Mandanten im Landtag gehe. "Es ist keine öffentliche oder politische Angelegenheit", sagte er. Inhaltlich wollte sich Rubach nicht zu den Vorwürfen äußern. "Es ist ein laufendes Verfahren, jetzt müssen wir erst einmal abwarten."

Auch die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass es keinen Zusammenhang mit der Abgeordnetentätigkeit gebe, nannte allerdings keine weiteren Details. "Im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen werden keine weiteren Auskünfte zu dem angezeigten Sachverhalt erteilt", erklärte Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai.

Wohn- und Büroräume wurden durchsucht

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Anfang November gegen Förster. Zunächst hatte sie Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) über den Verdacht informiert. Nachdem, wie üblich in solchen Fällen, binnen 48 Stunden vom Maximilianeum kein Einspruch kam, konnte die Untersuchung förmlich beginnen. Ein Richter des Augsburger Amtsgerichtes erließ dann Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse.

Ein Sprecher der SPD-Landtagsfraktion betonte, für Förster gelte die Unschuldsvermutung. Weitere Erkenntnisse, worum es bei dem Fall geht, lägen ihm nicht vor. Die Augsburger SPD wollte am Mittwochnachmittag eine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben. (dpa) Anmerkung der Redaktion: Der Text wurde aktualisiert.

Hintergrund: Der Strafparagraf 201a
Die Vorschrift 201a des Strafgesetzbuches wird mitunter auch als "Spanner-Paragraf" bezeichnet. Der Gesetzestext droht demjenigen eine bis zu zweijährige Haftstrafe an, der von einem Menschen, der in einem geschützten Raum wie einer Wohnung ist, ohne Erlaubnis Aufnahmen macht "und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt".
Dies betrifft beispielsweise Voyeure, die heimlich in eine Umkleidekabine filmen. Doch selbst wenn eine Frau für ihren Freund für Erotikfotos posiert, kann das später ein Fall für den Staatsanwalt werden. Nämlich dann, wenn der Mann beispielsweise nach der Trennung solch ein Bild unerlaubt weitergibt.
Nach der Affäre um den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy war der Paragraf verschärft worden. Seitdem sind auch Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen strafrechtlich relevant, wenn es nicht um Pornografie geht. Die Planungen für das vor zwei Jahren überarbeitete Gesetz waren zunächst umstritten, der Entwurf wurde dann geändert. Eltern sollten sich nicht strafbar machen, wenn sie ihre nackten Kinder am Strand ablichten und die Bilder im Freundeskreis zeigen. Weitere Ausnahmen sieht der Paragraf für Bilder aus den Bereichen Kunst, Wissenschaft und Geschichte vor. (dpa)

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