Landtag

Das Bezirkskrankenhaus Mainkofen in Deggendorf hat Kapazitätsprobleme. (Foto: dpa/Armin Weigel)

22.01.2021

Trotz Risiko wenig Verlegungen vom Krankenhaus in die JVA

Bezirkskrankenhaus Mainkofen muss derzeit viele Patient*innen aufnehmen

Das Bezirkskrankenhaus (BKH) Mainkofen in Deggendorf muss derzeit relativ viele Patient*innen aufnehmen, bei denen das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet hat. Das führt beim BKH zu Kapazitätsproblemen. „Bei einigen dieser Patienten ist eine Fortsetzung der Therapie aus Sicht der Klinik nicht mehr sinnvoll, weshalb sie die Beendigung der Therapie und die Verlegung in eine Justizvollzugsanstalt (JVA) bei der zuständigen Strafvollstreckungskammer beantragt“, schreiben Petra Loibl (CSU) und Toni Schuberl (Grüne) in einer Anfrage.

Theoretisch sei eine vorläufige Verlegung sogar noch vor einer Entscheidung der Kammer möglich, wenn die zuständige Staatsanwaltschaft zustimmt. „Die Staatsanwaltschaften lassen vorläufige Verlegungen aber in der Regel nicht zu“, erklären die beiden Abgeordneten. Loibl und Schuberl wollten daher wissen, wie oft das in den letzten Jahren der Fall war, was der Grund dafür ist und welche Handlungsanweisungen die Staatsregierung den Staatsanwaltschaften gegeben hat.

Das Sozialministerium antwortet, dass die Therapieabbrecher im Maßregelvollzug oftmals als „hochproblematisch“ einzustufen seien, da von ihnen „ein erhebliches Gefährdungs- und Störungsrisiko“ ausgehe. „Es ist daher im Sinne der anderen untergebrachten Personen und der Sicherheit der Einrichtung, eine möglichst frühzeitige Verlegung der Personen in den Strafvollzug zu erreichen.“ Wie oft Therapien abgebrochen und Personen in die JVA verlegt werden, sei aber nicht bekannt.

Trotz der genannten Risiken will die Staatsregierung an der bisherigen Verfahrensweise nichts ändern. „Die Staatsanwaltschaft veranlasst nach bayerischer Praxis die vorläufige Verlegung der Person in den Strafvollzug, wenn die Maßregelvollzugseinrichtung dies anregt, sich die Verlegung in therapeutischer Hinsicht nicht nachteilig auswirkt, ein etwaiges Rechtsmittel nicht erfolgversprechend erscheint und keine Aussetzung der Vollziehung im Rahmen der Strafprozessordnung angeordnet ist.“ Mit diesem Vorgehen habe man gute Erfahrungen gemacht.

Auch an der Tatsache, dass viele Patientinnen und Patienten im BKH Mainkofen teils jahrzehntelang an einer Arbeitstherapie teilnehmen, wo sie für Unternehmen Auftragsarbeiten durchführen, ohne dabei in die Sozialversicherungen einzuzahlen, will die Staatsregierung nicht rütteln. Dies sei Sache des Bundes. Die Betroffenen erhalten zwar ein Motivationsgeld, haben aber trotz langjähriger Arbeit später keinen Rentenanspruch.

Zum Schluss fragen die zwei Abgeordneten nach den Kosten für die Kopien der Verfahrensunterlagen. Diese benötigen die Patientinnen und Patienten, um sie zum Beispiel ihren Anwälten auszuhändigen. Das BKH berechnet dafür 0,75 Euro pro Seite – das kann bei den oft umfangreichen Akten teuer werden. Das Haus von Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) betont, dass das Recht auf Akteneinsicht kostenlos sei. Auch müssten die Kosten für die Kopien nicht zwingend die Betroffenen tragen.
(loh)

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