Leben in Bayern

Der durch Flussbaumaßnahmen begradigte Rappenalpbach im Rappenalptal hat die Behörden und Umweltschutzverbände in Aufruhr versetzt. (Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand)

17.07.2023

Zerstörter Rappenalpbach soll renaturiert werden

Der geschützte Wildbach im Rappenalptal im Allgäu wurde durch Baggerarbeiten erheblich geschädigt. Nun einigten sich Alpgenossenschaft und die Kreisbehörde vor Gericht

Ein Dreivierteljahr nach der Zerstörung des Wildbachs im Rappenalptal in den Allgäuer Alpen haben sich das Landratsamt und eine Alpgenossenschaft auf eine gemeinsame Wiederherstellung des Gewässers geeinigt. In einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht Augsburg wurde am Montag ein entsprechender Vergleich geschlossen.

Wie alle Seiten in dem Verfahren betonten, soll dadurch ein möglicherweise jahrelanger Rechtsstreit vermieden werden. Es gehe darum, eine schnelle Lösung zu finden, damit die Natur wiederhergestellt werden könne, betonte die Kammervorsitzende. Beide Seiten beteiligen sich noch an den Kosten für die Renaturierung.

Hintergrund des Streits ist, dass die Genossenschaft im Herbst 2022 den streng geschützten Wildbach im Rappenalptal bei Oberstdorf auf einer Länge von etwa eineinhalb Kilometern mit einem Bagger begradigt und massiv verändert hatte. Auslöser der Bauarbeiten waren Hochwasserschäden, die die Genossenschaft Rappenalpe beseitigen wollte. Der Fall hatte in der Folge auch den bayerischen Landtag beschäftigt, der Bund Naturschutz in Bayern (BN) spricht von einem "der schlimmsten Naturskandale der letzten Jahre".

"Es sind auf beiden Seiten Fehler passiert"

Dass die Arbeiten nicht zulässig waren, hatten in Eilverfahren bereits das Verwaltungsgericht in Augsburg und auch der Verwaltungsgerichtshof in München bestätigt. Streit gibt es allerdings zwischen der Genossenschaft und dem Landratsamt Oberallgäu über die Verantwortung. Denn die Naturschutzabteilung der Kreisbehörde hatte gewisse Arbeiten an dem Gewässer erlaubt und die beiden Gerichte kamen auch zu unterschiedlichen Einschätzungen.

Wie die Richterin am Montag betonte, hatte sich die Genossenschaft für den Gewässerunterhalt zuständig gefühlt, obwohl es eigentlich Sache der Gemeinde Oberstdorf gewesen wäre. "So ist das Ganze in eine Schieflage geraten." Die eigentlich ebenfalls zuständige Gewässeraufsicht sei zunächst nicht eingeschaltet worden. "Es sind auf beiden Seiten Fehler passiert", sagte die Kammervorsitzende.

Der Vergleich sieht nun vor, dass das Landratsamt die Kosten für gewisse vorbereitende Arbeiten zahlt. Die Alpgenossenschaft kümmert sich dann um die voraussichtlich vier Wochen langen erneuten Baggerarbeiten, um den früheren Zustand wiederherzustellen. Weitere Folgekosten werden dann gemeinsam bezahlt.
Wegen der Naturzerstörung gibt es auch Strafermittlungen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird derzeit ein Gutachten erstellt, das allerdings erst im Herbst vorliegen soll.

Der BN verlangt eine umfassende Renaturierung des Rappenalpbachs. Wie ein Sprecher erläuterte, wird der Umweltverband nun das Konzept prüfen. Sollten die Maßnahmen nicht ausreichend sein, behalte sich der BN eine Klage dagegen vor.

Grüne: Jetzt nicht auf Sparlösung setzen

Wie der BN verlangt auch der Landesbund für Vogelschutz eine deutliche Aufwertung des Rappenalptals bei den anstehenden Sanierungsarbeiten. Zudem sollten auch weitere rund 10 000 Kilometer verbaute und kanalisierte Fließgewässer im Freistaat renaturiert werden, meinte LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. "Das ist nicht nur eine wirkungsvolle Maßnahme, um Wasser gegen die zunehmende Trockenheit besser in der Landschaft zu halten, sondern auch aktive Hochwasservorsorge und fördert gleichzeitig die Artenvielfalt."

Die Grünen-Landtagsabgeordnete Rosi Steinberger forderte ebenso, dass keinesfalls bei der Wiederherstellung "auf eine Sparversion" gesetzt werden dürfe. "In Bayern gibt es nur noch eine Handvoll natürlicher Bäche - der Rappenalpbach war einer dieser Schätze." Es mache sie fassungslos, dass die ausführenden Behörden nicht einmal wüssten, wer beim Wasserrecht zuständig sei. "Da braucht es niemanden wundern, wenn jeder macht, was er gerade für richtig hält", sagte die Vorsitzende des Umweltausschusses im Maximilianeum. (Ulf Vogler, dpa)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
X
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2024

Nächster Erscheinungstermin:
28. November 2025

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 29.11.2024 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.